Planungsdokumente: Gemeinde Stolpe - 1. Änderung und Ergänzung Bebauungsplan Nr. 14 "Erweiterung Gewerbegebiet"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

5.9.2 Hinweise auf Schwierigkeiten, die bei der Zusammenstellung der Angaben aufgetreten sind, auf technische Lücken oder fehlende Kenntnisse

Keine besonderen Schwierigkeiten und Erkenntnislücken.

5.9.3 Mit Verwirklichung der Planung verbundene Entwicklungsmöglichkeiten des Umweltzustandes

Keine besonderen Entwicklungsmöglichkeiten gegeben.

5.10 Umweltüberwachung der erheblichen Auswirkungen der Planung (Monitoring)

Gemäß § 4c BauGB überwacht die Gemeinde die erheblichen Umweltauswirkungen, die aufgrund der Durchführung der B-Planung erfolgen können.

Im vorliegenden Fall wurden die unterschiedlichen Schutzgüter hinsichtlich eines Bedarfs für ein Monitoring im Zuge von Vorgaben aus der hier relevanten Änderung des F-Plans überprüft. Hieraus ergibt sich kein Erfordernis für ein Monitoring für eines der geprüften Schutzgüter.

Tabelle 18: Übersicht - Ergebnis der Prüfung der Schutzgüter auf Monitoringbedarf

ZifferGegenstand der BeurteilungRele-vanzBewertungsaussage
+-
1Boden und Relief XEine durch Vorgaben der B-Planung vorgenommene Begrenzung der maximalen Flächenversiegelung muss in der Einhaltung über den Bauantrag durchgesetzt werden; hierzu bedarf es aber keines Monitorings.
2FlächeXs. o.
3Wasserhaushalt(X)s. o. Verfüllung des RRB-Teichs nach Erstellung der Neuanlage und Anschluss
4Klima, LuftX
5Pflanzen und Tiere, Lebensgemeinschaften, biologische Vielfalt(X)Beachten der ggf. in dem zu beseitigen-den Gewässer befindlichen Vorkommen an Tieren.
6LandschaftsbildX
7Mensch, menschliche GesundheitXBerücksichtigung der Anforderungen aus verstärkten Verkehrsbewegungen.
8Kultur- und sonstige SachgüterXBei Beachtung der Vorgaben bei späteren Erdarbeiten.
9WechselwirkungenX