1 Ausgangssituation
Am 11.04.2011 wurde der Feuerwehrbedarfsplan der Stadt Schleswig von der Ratsversammlung einstimmig beschlossen. Bestandteil dieses Beschlusses war der Auftrag für den Fachdienst Ordnung, in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Bau einen zentralen Standort für einen möglichen Neubau einer Feuerwache zu finden.
Am 10.09.2012 wurde durch die Ratsversammlung beschlossen, den Beschluss der Ratsversammlung vom 11.04.2011 bezüglich des Brandschutzbedarfsplanes dahingehend abzuändern, dass die Verwaltung beauftragt wird, Grundstücke für den Bau von zwei Feuerwachen zu finden.
Durch den Bau- und Umweltausschuss wurde die Verwaltung beauftragt, die in Frage kommenden Flurstücke auf die Möglichkeit zum Bau einer Feuerwache zu überprüfen bzw. die Kosten für einen Grunderwerb zu ermitteln und dabei die Priorität zunächst auf den Stadtteil Friedrichsberg und anschließend auf den Stadtteil Altstadt zu legen. Die Ergebnisse dieser Untersuchung fanden Niederschlag in einer Verwaltungsvorlage, die in einer Sitzung des Bau- und Umweltausschusses im Oktober 2012 beraten wurde. Für den Stadtteil Friedrichsberg wurden vier Grundstücke für den Bau einer Feuerwache untersucht. Der Fachbereich Bau hat nach eingehender Untersuchung der Grundstücke die Erkenntnis gewonnen, dass lediglich der Standort, der sich westlich der Straße "Am Bundesbahnhof" ("Alte Schleibahn") befindet, eine zeitnahe und kostenbewusste Realisierung eines Neubaus einer Feuerwache ermöglicht. Die anderen Standorte waren allesamt von unbekannten Einflussgrößen geprägt, auf die die Stadt Schleswig keinen bzw. nur bedingten Einfluss hätte. Diese Erkenntnisse sind im Rahmen einer Sitzung der Arbeitsgruppe beleuchtet und insbesondere unter Würdigung der Erreichbarkeit und der Hilfsfristen mit der Wehrführung bewertet worden. Auf einer Sitzung des Bau- und Umweltausschusses im Oktober 2012 wurde die Verwaltung beauftragt, den Neubau einer Feuerwache im Bereich des Geländes westlich der Straße "Am Bundesbahnhof" zu realisieren. Auf der Sitzung der Ratsversammlung vom 18. Februar 2013 wurde der Aufstellungsbeschluss für die notwendige Bauleitplanung gefasst.
Die in Aussicht genommenen Flurstücke werden im gültigen Flächennutzungsplan der Stadt Schleswig als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft dargestellt. Eine gleichartige Grün-Ausweisung trifft auch der Landschaftsplan für die Stadt Schleswig. Die planungsrechtlichen Grundlagen für das Vorhaben sind somit nicht vorhanden.
Zur Herstellung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Zwecke der Realisierung des Vorhabens und dem Entwicklungsgebot folgend, ist neben einer Anpassung des Landschaftsplanes eine entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes vorzunehmen. Im Rahmen einer Flächennutzungsplanänderung wird die Fläche, die sich in städtischem Besitz befindet, als "Gemeinbedarfsfläche Feuerwehr" darzustellen sein.