Planungsdokumente: B-Plan Nr. 2, 2. Änderung (Försterkoppel, Up de Höh)

Begründung

1.3. Plangebiet

Das Plangebiet liegt in der zentralen Ortslage der Gemeinde Lütjensee. Es befindet sich westlich der Hamburger Straße, südlich angrenzend an den alten Dorfkern und nördlich des Kreuzungsbereichs Landesstraße 92 und Kreisstraße 39. Das Gebiet stellt eine großflächige Siedlungserweiterung der 60er und 70er Jahre des 20. Jh. dar und umfasst vor allem Wohnnutzung sowie eine zentral gelegene Grundschule mit Schulsportplatz. Das Plangebiet umfasst die Straßenzüge Königsberger Straße/Försterkoppel und Up de Höh. Die Gemeinbedarfsfläche für Schule und Sport ist nicht Teil der Änderung des Bebauungsplans. Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 10,6 ha.

2. Planvorstellungen und wesentliche Auswirkungen der Planung

Durch die Planung bereitet die Gemeinde die planungsrechtlichen Voraussetzungen vor, um die textlichen Festsetzungen des bestehenden Bebauungsplans an aktuelle Gegebenheiten anzupassen. Durch die Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes können Regelungen zum Maß der baulichen Nutzung nach Baunutzungsverordnung 1990 getroffen werden. Hierdurch kann die bisher uneingeschränkte Versiegelung durch Nebenanlagen auf Grundlage der Baunutzungsverordnung von 1962 zurück genommen werden. Sinnvolle Anpassungen zur Grundflächenzahl, zu Baulinien und Baugrenzen und zur Inanspruchnahme der Vorgärten tragen den veränderten Anforderungen im Plangebiet Rechnung. Zusätzlich werden die gestalterischen Festsetzungen für das Plangebiet vereinfacht. Durch die Planänderung kann sich das Straßenbild verändern, da nunmehr Carports und Garagen im Vorgartenbereich zulässig sind und die gestalterischen Vorgaben mehr Spielraum zulassen.

3. Planinhalt