Planungsdokumente: 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 der Gemeinde Schwedeneck für das Gebiet der Surf- und Segelschule im Bereich des Campingplatzes Surendorf (Fl.St. 28/4 und 28/7 tlw., Flur 1, Gem. Surendorf)

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.2. Übergeordnete und vorangegangene Planungen

2.2.1. Ziele der Raumordnung und Landesplanung

Die Ziele, Grundsätze und sonstigen Erfordernisse der Raumordnung ergeben sich aus dem am 04.10.2010 in Kraft getretenen Landesentwicklungsplan (LEP) Schleswig-Holstein vom 13.07.2010 (LEP 2010; Amtsbl. Schl.-H., S. 719).

Die Gemeinde Schwedeneck liegt gemäß Landesentwicklungsplan im Ordnungsraum der Landeshauptstadt Kiel und befindet sich im Entwicklungsraum für Tourismus und Erholung.

Der Ortsteil Surendorf liegt direkt an der Küste der Ostsee, die in diesem Abschnitt als Vorbehaltsraum für Natur und Landschaft eingestuft ist.

Der Nordwind Wassersport e.V. ist seit Jahren bereits ein wichtiges touristisches Angebot an diesem Standort. Die vorliegende Planung entspricht somit den Vorgaben des Landesentwicklungsplanes.

Abbildung 1: Ausschnitt Landesentwicklungsplan Schleswig Holstein

2.2.2. Regionalplan

Der Regionalplan für den Planungsraum III (Fortschreibung 2000) folgt den Darstellungen des LEP bezüglich des Ordnungsraumes und dem Gebiet mit besonderer Bedeutung für Natur und Landschaft. Damit entspricht die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 auch den Zielen der Regionalplanes III. Die Fläche ist darüber hinaus Teil eines regionalen Grünzuges. Beeinträchtigungen der Grünzüge sollen vermieden werden. Zugelassen werden sollen nur Vorhaben, die mit den Funktionen der Grünzüge vereinbar sind oder im überwiegenden öffentlichen Interesse liegen. Ökologisch und landschaftlich wertvolle Bereiche und deren Funktionsfähigkeit sind zu beachten und von konkurrierender Nutzung freizuhalten. Da es sich bei der vorliegenden Planung um eine verträgliche Erweiterung des Bestandes handelt, keine Neuansiedlung erfolgt und die Funktionsfähigkeit der ökologisch und landschaftlich wertvollen Bereiche nicht beeinträchtigt wird, entspricht die Planung den Zielen der Regionalplanung.

Abbildung 2: Ausschnitt Regionalplan III