Planungsdokumente: Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 für das Gebiet "Fritz-Reuter-Weg, Am Hauberg, Osterfeld und Bülker Weg zw. Osterfeld und Auslauf Freidorfer Au und Ostsee"

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

1. Anlass und Ziel der Planaufstellung sowie Planungserfordernis

Das Plangebiet befindet sich in einer exponierten Lage direkt an der Ostseeküste. In den letzten Jahren ist es zu Bauvorhaben gekommen, die den Charakter des Gebietes zunehmend verändern. Die Gemeinde möchte trotz der schnell steigenden Grundstückswerte und dem damit verbunden Nachfragedruck eine verträgliche städtebauliche Weiterentwicklung sichern und neben einer behutsamen Nachverdichtung den Charakter des Gebietes erhalten.

Da die bisherigen Festsetzungen für diese Zielsetzung nicht ausreichend waren, hat sich die Gemeinde entschlossen die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 aufzustellen.

Der Plangeltungsbereich schließt direkt an den Plangeltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1, für den sich ebenfalls die 1. Änderung in Aufstellung befindet.

2. Planungsgrundlagen

2.1. Rechtsgrundlagen

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Strande wird auf der Grundlage des Baugesetzbuches aufgestellt. Im Anhang sind die weiteren Gesetze und Verordnungen, die für die Aufstellung von Bauleitplänen zu beachten sind, in ihrer jeweils gültigen Fassung aufgeführt.

Die vorliegende Planung hat die Nachverdichtung eines bestehenden Gebietes als Ziel und stellt eine Maßnahme der Innenentwicklung dar. Da die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind, hat sich die Gemeinde entschieden, das Verfahren gemäß des § 13a BauGB i. V. m. § 13 BauGB durchzuführen, eine Umweltprüfung ist somit nicht erforderlich. Von der frühzeitigen Beteiligung der Behörden sieht die Gemeinde ab, eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit hat im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung stattgefunden.