Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 103 der Stadt Schleswig

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.1.3 Sondergebiete, die der Erholung dienen

Nordwestlich des Kranhafens streben die Schleswiger Kommunalbetriebe zusammen mit der Stadt Schleswig die Errichtung eines kleinen Wohnmobilstellplatzes an. Hierzu erfolgt gem. § 10 Abs. 5 BauNVO eine Ausweisung eines Sondergebietes, das der Erholung dient, mit der Zweckbestimmung 'Wohnmobilstellplatz' (SO 1.1). Das Nebeneinander von Hafen und Wohnmobilstellplatz unmittelbar an der Schlei hat sich schon im Bereich des Stadthafens als sehr attraktiv erwiesen. Für diese Nutzung sollen ca. 2.000 m² zur Verfügung gestellt werden. Die Ver- und Entsorgung der Wohnmobilstellplätze sowie die sanitären Anlagen werden im Bereich des Kranhafens bereitgestellt.

3.1.4 Sonstige Sondergebiete

3.1.4.1 SO Ferienwohnungen

Westlich des Pionierhafens ist die Errichtung von Gebäuden mit ca. 30 Ferienwohnungen geplant. Dementsprechend erfolgt für diesen Bereich eine Festsetzung als sonstiges Sondergebiet gem. § 11 Abs. 2 BauNVO mit der Zweckbestimmung 'Ferienwohnungen' (SO 2.1). Demnach sind nur Gebäude mit dauerhaft vermieteten Ferienwohnungen zulässig. Hiermit möchte die Stadt Schleswig dem wachsenden Bedarf nach Ferienwohnungen in attraktiver Lage Rechnung tragen. Die Wohnungen sollen Größen zwischen 30 m² und 100 m² erhalten.

Die dauerhafte touristisch-gewerbliche Nutzung der Ferienwohnungen soll über eine vertragliche Regelung zwischen den Vorhabenträgern und der Stadt Schleswig sichergestellt werden.