3.5 Verkehrliche Erschließung
Zur Realisierung des neuen Bebauungskonzeptes wird im südlichen Planbereich (der ursprünglich das Alten- und Pflegeheim aufnehmen sollte) eine zusätzliche Erschließungsstraße in den Bebauungsplan mit aufgenommen. Da diese Straße nur der Erschließung der anliegenden Grundstücke dient, erhält sie eine reduzierte Breite von insgesamt 4,50 m. Hiervon sollen 1,50 m farblich als Fußweg abgesetzt werden. Die Straße ist für alle Müllfahrzeuge, aufgrund der Kurvenradien jedoch nicht für Lastzüge befahrbar. Parken ist innerhalb dieses Straßenabschnittes nicht zulässig. Es ist vorgesehen, diese Straße als Einbahnstraße zu nutzen.
Im Bereich der öffentlichen Verkehrsflächen verbleiben nach dieser Änderung des Bebauungsplanes ca. 88 öffentliche Parkplätze im gesamten Baugebiet, wobei sich diese Anzahl durch die erforderlichen Grundstückszufahrten noch weiter reduzieren wird. Es ist davon auszugehen, dass nach Realisierung des neuen Bebauungskonzeptes ca. 66 öffentliche Parkplätze verbleiben werden.
Weiterhin wird in diese Änderung des Bebauungsplanes gem. § 84 Abs. 1 Nr. 8 Landesbauordnung SH (2016) die Festsetzung aufgenommen, dass auf den Baugrundstücken je Wohneinheit mind. zwei Stellplätze herzustellen sind. Dies dient der Deckung des in einer ländlichen Gemeinde zu erwartenden Bedarfes an Stellplätzen für die Anwohner und der Verkehrssicherheit innerhalb des öffentlichen Straßenraumes sowie dem Freihalten der sparsam bemessenen Erschließungsstraße von abgestellten Autos.