Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 116 mit 12. Änderung F-Plan

Begründung

6.0 Planungskonzept

Städtebauliches Leitbild

Die Flächen des Plangebietes befinden sich zum Teil im Eigentum der Stadt Bad Oldesloe (Flurstücke 91, 92, 82/1 und 84/1) und zum Teil im Eigentum der Wohnstät- tengenossenschaft e.G. Bad Oldesloe (Flurstücke 25, 26, 28 und 219/27, 79/1) und einer Privatperson (25/1). Ein Zugriff auf die Flächen der Privatperson ist gegenwär- tig noch nicht abschließend gewährleistet, sodass die Eigentumsverhältnisse im Rahmen der Erschließungskonzeption berücksichtigt wurden.

Es wurden drei städtebauliche Konzepte erarbeitet. Grundsätzlich bietet sich die Planfläche für die Entwicklung verschiedener Wohnformen an. Seitens der Wohnstät- tengenossenschaft e.G. werden sowohl Wohneinheiten in Reihen- als auch Mehrfa- milienhäusern zur Vermietung vorgesehen. Auf den weiteren Flächen des Plangebie- tes besteht die Möglichkeit der Schaffung verschiedener Wohnformen, wie Senioren- Wohngemeinschaften, Mehrgenerationenhäusern, als auch weitere alternative Wohnformen sowohl in Vermietung als auch Verkauf, um ein vielfältiges und flexibles Wohnraumangebot zu schaffen.

Variante 1

Die Variante 1 sieht eine Erschließung des Plangebietes in Höhe der Sophie-Scholl- Straße vor. Auf der südlichen Teilfläche ist die Errichtung von Reihenhäusern ange- dacht. Die restliche Fläche des Plangebiets wird in Form von kleineren Quartieren mit Mehrfamilienhäusern entwickelt. Die Stellplätze werden jeweils zentral vorgesehen, um zwischen den einzelnen Gebäuden Freiräume für die Bewohner schaffen zu kön- nen. Grundsätzlich käme auch die Errichtung von Tiefgaragen in Betracht, wenn die Bodenverhältnisse dies ermöglichen. Somit könnten weitere qualitätsvolle Freiflächen geschaffen werden. Die Erstellung einer Baugrunduntersuchung erfolgt im Zuge des weiteren Verfahrens. Aufgrund der augenscheinlich feuchten Bodenverhältnisse, im

östlichen Teil des Plangebietes, ist eine Nutzung des Waldabstandes voraussichtlich nur eingeschränkt möglich. Die entsprechenden Flächen können zum anteiligen Nachweis erforderlicher Kompensationsmaßnahmen herangezogen werden. Derzeit ist eine fußläufige Anbindung an den bestehenden Redder im Bereich der Wendean- lage sowie im zentralen Bereich des Plangebietes vorgesehen. Die Errichtung der geplanten Kindertagesstätte ist in unmittelbarem Anschluss an die Zufahrt zum Plan- gebiet vorgesehen, um das entsprechende Verkehrsaufkommen innerhalb des Ge- bietes zu reduzieren. Im Zuge der Umsetzung des Verfahrens ist ein Flächentausch zwischen der Stadt Bad Oldesloe und dem Grundstückseigentümer der Flächen der Kindertagesstätte vorgesehen

Variante 2

Die Variante 2 sieht eine Erschließung des Plangebietes mit zwei durch den beste- henden Redder getrennten Richtungsfahrbahnen im südlichen Plangebiet vor. Die Fläche der Kindertagesstätte ist im östlichen Teil des Plangebietes angeordnet, so- dass der Waldabstand durch die Freiflächen der Kindertagesstätte bestmöglich ge- nutzt werden kann. Durch die vorgesehene Gliederung des Plangebietes erübrigt sich ein ggf. erforderlicher Flächentausch zwischen der Stadt Bad Oldesloe und den betreffenden Grundstückseigentümern. Gleichzeitig ist eine zeitlich versetzte Ent- wicklung der zentralen Teilfläche unter Berücksichtigung der gewählten Erschlie- ßungsform möglich. Die separate Erschließung über den Redder trennt den Verkehr der Kita von dem eigentlichen Anliegerverkehr. Zur Reduzierung der Eingriffe in den Redder und damit verbundenen artenschutzrechtlichen Konflikten, ist nördlich des bestehenden Redders eine zusätzliche Erschließungsstraße vorzusehen. Nördlich der Erschließungsstraße erfolgt eine Anordnung der künftigen Bauflächen in Form von kleineren Quartieren. Durch die klare Gliederung der einzelnen Quartiersab- schnitte können diese städtebaulich individuell an zeitgemäße Anforderungen mit jeweils eigener Charakteristik entwickelt werden.

Variante 3

Die Variante 3 sieht eine Erschließung im Bereich der Claudiusstraße vor. Die Mög- lichkeit der Errichtung eines Kreisverkehrsplatzes im Verlauf der Straße Pölitzer Weg ist im Zuge des weiteren Verfahrens zu prüfen.

Die Bebauung ist, wie in Variante 1, zum überwiegenden Teil in Quartieren vorgese- hen. Im westlichen Teil ist die Errichtung von kleineren Mehrfamilienhäusern vorge- sehen, um die Fläche im Bereich der Reihenhäuser offener zu gestalten. Durch die klare Anordnung der Mehrfamilienhäuser entlang der Planstraße, stellen diese keine Beeinträchtigung für die im südlichen Teil geplanten Reihenhäuser dar. Wie in der Variante 1 erfolgt eine separate Erschließung der künftigen Bauflächen über eine Planstraße. Es besteht die Möglichkeit, die Planstraße sowohl mit einer Wendeanla- ge auszubilden und diese lediglich fußläufig an den bestehenden Redder anzubin- den, als auch in diesem Bereich einen Anschluss in Form einer Einbahnstraße vor- zusehen. Eine grundsätzliche Berücksichtigung von Begegnungsverkehr im Bereich des Redders ist nur mit einem entsprechenden Ausbau möglich, sodass diese An- bindung lediglich als ergänzende Anbindung (Notzufahrt) vorzusehen ist.

Grünordnerisches Leitbild

Für das Plangebiet ist das wesentliche grünordnerische Leitbild eine möglichst um- fangreiche Einbindung der bestehenden Knickstrukturen sowie die Berücksichtigung

des gesetzlichen Waldabstandes von 30,0 m zu den künftigen Bauflächen innerhalb des Gebietes.

Die Durchgrünung des Plangebietes besitzt folgende Funktionen:

  • Ausgleich für versiegelte Flächen,
  • Anbindung und Übergang zur freien Landschaft,
  • Abschirmung vor Immissionen der Gewerbebetriebe,
  • Begleitung des Erschließungssystems, d. h. verkehrsberuhigter Ausbau der Er- schließungsstraße mit begleitender Baumpflanzung,
  • Herausbildung einer Charakteristik des Wohngebietes, z. B. in jedem Garten ein Obstbaum,
  • Klimatische Ausgleichsfunktionen im Stadtgebiet

Darüber hinaus sind eingriffsvermeidende sowie eingriffsminimierende Maßnahmen durchzuführen. Eine Konkretisierung erfolgt im Zuge des weiteren Verfahrens. Auf die weitergehenden Ausführungen des Umweltberichtes wird ergänzend verwiesen.

TEIL 2 – Umweltbericht

Einleitung

Nach § 2a BauGB hat die Gemeinde im Aufstellungsverfahren dem Entwurf des Bau- leitplanes eine Begründung beizufügen. Der Umweltbericht bildet einen gesonderten Teil dieser Begründung, in dem entsprechend dem Stand des Verfahrens die auf- grund der Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB ermittelten und bewerteten Belange des Umweltschutzes darzulegen sind. Die inhaltlichen Anforderungen an den Um- weltbericht ergeben sich aus der Anlage im BauGB zu dem § 2 (4) und § 2a BauGB.

Im Folgenden erfolgt eine kurze Einschätzung der Umweltbelange. Sie dient der Ab- stimmung mit den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange im Rahmen des vorliegenden Verfahrens nach § 4 (1) Satz 1 BauGB für den erforderlichen Um- fang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung. Die detaillierte Erarbeitung des Um- weltberichtes erfolgt dann im weiteren Verfahren.