Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 116 mit 12. Änderung F-Plan

Begründung

8.0 Kurzbeschreibung und Kurzbewertung der Umweltauswirkungen

Abbildung 4: Bestandserfassung zur Ersteinschätzung vom Januar 2020, graphische Darstellung er- stellt durch das Büro GSP Gosch & Priewe, Stand 15.03.2021

8.1 Schutzgut Fläche / Boden / Wasser
Bestandsbeschreibung: Das Plangebiet wird derzeit überwiegend als Grünland landwirtschaftlich genutzt. Der westliche Bereich ist Mähwiese, im östlichen Gebiet weiden Rinder. Hier befindet sich zudem ein Hunde- übungsplatz. Nach dem Landwirtschafts- und Umweltatlas dominieren im Plangebiet Pseudogley-Parabraun- erden. Für Teilbereiche des Überschwemmungsgebietes sowie der Waldflächen in den östlich lie- genden Bereichen wird Niedermoorboden ausgewiesen. Die bodenfunktionale Gesamtleistung wird als durchschnittlich angegeben. Es ist von ungestörten Bodenverhältnissen auszugehen. Vorbelas- tungen bestehen nicht. Im Norden begrenzt eine als Überschwemmungsgebiet ausgewiesene Maßnahmenfläche das Plangebiet, welche von dem Gewässer Nr. 11 durchflossen wird. Im westlichen Plangebiet befinden sich zudem 2 Kleingewässer (ehemalige Bombentrichter).
Auswirkungen: Es kommt zu einem Nutzungswandel von einer landwirtschaftlichen Grünlandnutzung hin zu einem Wohngebiet. Mit dem Nutzungswandel geht ein irreversibler Funktionsverlust von Böden durch bauliche Anlagen / Versiegelungen einher. Es kommt zu Geländenivellierungen und Bodenumlagerungen sowie Ab- grabungen im direkten Zusammenhang mit baulichen Anlagen. Die im Landschafts- und Flächennutzungsplan ausgewiesenen Überschwemmungsgebiete mit den Niedermoorböden bleiben von einer baulichen Nutzung unberührt und werden als Maßnahmenflä- chen verbindlich gesichert. Die beiden Kleingewässer im westlichen Plangebiet werden überbaut. Änderungen im Wasserregime infolge von Grundwasserabsenkungen / erhöhtem Niederschlags- wasserabfluss sind anzunehmen.
  • Festsetzung einer möglichst hohen Bebauungsdichte zwecks flächensparender Siedlungsent- wicklung bei gleichzeitiger Begrenzung der Versiegelung auf das unbedingt notwendige Maß (insbesondere über § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB),
  • generell schonender Umgang mit Boden gem. DIN 18915 ‚Bodenarbeiten’ während der Bau- ausführung, Besonderer Schutz des Oberbodens (DIN 18 300),
  • Festsetzungen zum Erhalt der vorhandenen Geländestruktur,
  • Vorgaben zur naturnahen Regenwasserrückhaltung / Versickerung,
  • Ggf. Maßnahmen zur Verringerung der Versiegelungsintensität (Verwendung wasserdurchläs- siger Beläge), Ausschluss von Steingärten,
  • Gründächer
  • Bodenuntersuchungen:
  • Regelung zum Oberflächenwasser unter Anwendung des Erlasses „Wasserrechtliche Anforde- rungen zum Umgang mit Regenwasser in Neubaugebieten in Schleswig-Holstein, Teil 1: Men- genbewirtschaftung (A-RW-1)“.

8.2 Schutzgut Pflanzen / Tiere / Biologische Vielfalt
Bestandsbeschreibung: Bei dem Plangebiet handelt es sich um Dauergrünland, welches von Knick- und Gehölzstrukturen gegliedert / umgrenzt wird. Die westlichen Grünlandflächen werden gemäht, auf den östlichen Flä- chen weiden Rinder. Die Grünlandflächen im Überschwemmungsbereich sind weitgehend artenreich und sehr nass. Sie unterliegen dem gesetzlichen Biotopschutz gem. § 21 LNatSchG i.V.m. § 30 BNatSchG. In den höher gelegenen Grünlandbereichen nimmt die Artenvielfalt zunehmend ab. Eine erhöhte Artenvielfalt deutet sich auf der östlich gelegenen Grünlandfläche an, in der im Frühjahr das Wie- senschaumkraut blühte. Für die mittlere Grünlandfläche gibt es Hinweise auf das Vorkommen des Kleinen Mäuseschwänzchen, eine Rote Liste Art. Im Nordwesten ragt ein von Weiden, Erlen und Eschen geprägter feuchter Waldbestand in das Plangebiet. Der Wald unterliegt dem Landeswaldgesetz und hat ebenfalls Biotopstatus. Im Osten des Plangebietes umschließen die Waldflächen eine Röhrichtfläche, welche ebenfalls den gesetzlichen Biotopschutzvorschriften unterliegt. Die Flächen des Hundesportvereins hingegen werden intensiv genutzt und sind entsprechend von Scherrasen geprägt. Im Süden wird das Plangebiet über einen Redder erschlossen. Die den Redder prägenden Knickstrukturen sind artenreich, jedoch ohne alte Eichenüberhälter. Sie weisen einen geschlosse- nen Gehölzgürtel auf. Der Knickwall ist weitgehend intakt. Weitere Knickstrukturen begrenzen das Plangebiet im Westen zum Pölitzer Weg / Schwarzendamm sowie gliedern das Plangebiet in Nord- Süd-Richtung. Alle Knicks unterliegen den Schutzbestimmungen des § 21 LNatSchG i.V.m. § 30 BNatSchG. Die beiden Kleingewässer im westlichen Plangebiet sind dauerhaft wasserführend. Sie sind frei von beschattenden Gehölzstrukturen mit Röhrichtbereichen im Ufersaum und unterliegen ebenfalls dem gesetzlichen Biotopschutz. Hinsichtlich des faunistischen Bestandes liegt eine Ersteinschätzung vom Büro BBS Greuner- Pönicke aus Kiel vor.

Für Knicks und Gehölze besteht ein Potenzial für die europarechtlich geschützte Haselmaus. Fle- dermäuse, geschützt nach Anhang IV der FFH-Richtlinie, sind mit Quartieren in Bäumen und mit Flugwegen und Jagdhabitaten anzunehmen. Die Gehölzstrukturen bieten zudem Lebensraum für heimische Brutvögel. Die Feldlerche konnte als Brutvogel des Offenlandes durch mehrere Bege- hungen bereits ausgeschlossen werden. Seitens der Naturschutzverbände wurde die Bekassine im Plangebiet gesichtet. Alle heimischen Vogelarten unterliegen dem europarechtlichen Schutz gem. Anhang 1 der EU-Vogelschutzrichtlinie. Als national geschützte Arten hebt die Kurzeinschätzung vom Büro BBS Greuner-Pönicke die Erd- kröte im Plangebiet hervor. Das Plangebiet hat aufgrund seiner Biotopausstattung und dem Verbund zu umliegenden Struktu- ren eine besondere Bedeutung für Natur und Landschaft. Neben den Waldflächen und den feuch- ten Grünlandflächen im nördlichen Plangebiet, hat zudem der das Plangebiet im Süden begrenzen- de Redder eine überdurchschnittliche Bedeutung.
  • Der im Norden des Plangebietes liegende Überschwemmungsbereich wird von der freien Land- schaft isoliert und hat zukünftig nur noch eine Anbindung in östliche Richtung.
  • Dauergrünlandflächen werden in Siedlungsflächen umgewandelt und gehen als Lebensraum empfindlicher Tier- und Pflanzenarten verloren.
  • Vorhandene Knickstrukturen werden mit dem Bebauungsplan überplant bzw. erheblich beein- trächtigt und verlieren ihre Funktion im Biotopverbund.
  • Die beiden Kleingewässer im westlichen Plangebiet werden überbaut und gehen als Biotop- struktur und Lebensraum verloren.
  • Es ist mit potenziellen Lebensraumverlusten und Störeffekten europarechtlich geschützter Tier- arten, wie Haselmaus, Fledermaus und Brutvögeln, zu rechnen. National geschützte Amphibien verlieren ebenfalls ihren Lebensraum.

Von den Auswirkungen sind eine Vielzahl geschützter Biotope und Tierarten betroffen.

  • Freihaltung des Überschwemmungsbereiches von jeglicher Bebauung.
  • Erhalt und umfangreiche Schutzmaßnahmen für den im Süden das Plangebiet begrenzenden Redder.
  • Weitgehender Erhalt der in Nord-Südrichtung das Plangebiet querenden Knickstrukturen, je- doch Endwidmung und Ausgleich.
  • Einhaltung eines 30 m Waldschutzstreifens gem. § 24 LWaldG.
  • Maßnahmen zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbote (Bauzeitenregelung, artenschutz- rechtlicher Ausgleich, ggf. CEF-Maßnahmen, Ersatzlebensräume, ggf. Umsiedlungen)
  • Darlegung der Betroffenheit gesetzlich geschützter Biotope. Für die Inanspruchnahme gesetz- lich geschützter Biotope wird seitens der unteren Naturschutzbehörde eine Ausnahme / Befrei- ung von den Biotopschutzvorschriften erforderlich. Dafür wird u.a. eine Alternativenprüfung er- forderlich. Entsprechend ist der Eingriff in die gesetzlich geschützten Biotope auf ein unbeding- tes Maß zu minimieren.
  • Den Hinweisen auf seltene Pflanzenarten und geschützte Tierarten muss die Stadt Bad Oldesloe als Träger der Planung weiter nachgehen. Ggf. müssen diese Bereiche von einer In- anspruchnahme ausgenommen werden bzw. es sind Pflanzen und Tiere umzusiedeln.
  • Darlegung des Ausgleichs für die Versiegelung, den Biotopverlust (Kleingewässer / Knicks) und die Flächen von besonderer Bedeutung (Dauergrünland) im Rahmen des grünordnerischen Fachbeitrages (naturschutzfachliche Eingriffsregelung).
  • Detaillierte Darlegung des faunistischen Bestandes und artenschutzrechtliche Prüfung.

8.3 Klima-Luft / Mensch / Landschaft / Erholung / Kultur- und Sachgüter
Bestandsbeschreibung: Bei dem Plangebiet handelt es sich weitgehend um ein Freiklima. Den Grünlandflächen und insbe- sondere dem Überschwemmungsbereich ist eine erhöhte klimatische Ausgleichsfunktion zuzuord- nen. Der Landschaftsrahmenplan weist zudem klimasensitive Böden für das nördliche Plangebiet aus. Dabei handelt es sich um Flächen, die aufgrund ihrer Nutzung als Treibhausgas- /Kohlenstoffspeicher einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Es liegt eine Beurteilung der Lärmimmissionen aus dem Gewerbegebiet der Industriestraße vom Büro LairmConsult vor. Hinsichtlich der bestehenden Betriebe im Bereich der Industriestraße wer- den die Orientierungswerte für Allgemeine Wohngebiete tags/nachts eingehalten. Als weitere Lärmquellen, die auf das Plangebiet einwirken, sind der Verkehrslärm der westlich ge- legenen Landesstraße und ein Hundeübungsplatz östlich angrenzend an das Plangebiet zu nen- nen. Für letzteren ist seitens der Stadt Bad Oldesloe keine dauerhafte Ansiedlung an dieser Stelle geplant. Im Umfeld des Plangebietes und im Gewerbegebiet der Industriestraße gibt es keine Betriebe, die unter die Regelungen der Störfallverordnung (12. BImSchV) fallen. Auch lassen die vorgesehenen Flächenfestsetzungen im Plangebiet keine entsprechenden Betriebe innerhalb des Plangebietes zu. Das Plangebiet liegt am südlichen Siedlungsrand der Stadt Bad Oldesloe. Es umfasst Teile einer Geländeerhebung, die in nördliche, östliche und südliche Richtung von Niederungsbereichen be- grenzt wird. Es kann über den südlich das Plangebiet erschließenden Redder für eine ortsnahe Erholung genutzt werden, bietet jedoch keine Möglichkeiten für eine Spaziergehrunde. Innerhalb des Plangebietes sind keine archäologischen Denkmale o.ä. bekannt.
Auswirkungen: Es kommt grundsätzlich zu einer Entwicklung stadtklimatischer Effekte sowie div. stofflichen Emis- sionen. Auswirkungen durch Lärmimmissionen auf das Plangebiet sind durch die westlich angrenzende Landesstraße L 90 und ggf. den östlich gelegenen Hundeübungsplatz anzunehmen. Bzgl. des Schutzgutes Landschaft kommt es zu einer völligen Neugestaltung des Planungsraumes von einem landwirtschaftlich geprägten Raum hin zu einem Siedlungsgebiet. Der Siedlungskörper dringt dadurch fingerartig in den von Feuchtbereichen begrenzten Landschaftsraum vor. Auswirkungen auf Kultur- und Sachgüter werden nicht erwartet.
  • Freihaltung des Überschwemmungsbereiches von jeglicher Bebauung.
  • Maßnahmen zur Verringerung stadtklimatischer Effekte (Ausschluss von Steingärten, Durch- grünung mit Straßen- und Hausbäumen, Gründächer, Versickerung / Wasserhaltungsmaßnah- men),
  • ggf. Orientierung der Gebietsausweisung / Maß der Bebauung an den Lärmpegelbereichen,
  • Festsetzungen zur Höhenbegrenzung für die zukünftige Bebauung mit Staffelung zur freien Landschaft für eine harmonische Entwicklung in den südlich angrenzenden Landschaftsraum
  • Erstellung einer schalltechnischen Untersuchung (Gewerbelärm/Verkehrslärm)
  • Abgrenzung der klimasensitiven Bodenstrukturen im Rahmen des zu erarbeitenden Bodengut- achtens. Empfindliche Bodenstrukturen müssen frei von Bebauung bleiben. Klimasensitive Bö- den in Anspruch zu nehmen steht in Widerspruch zum Ziel einer klimaneutralen Politik

(§ 1a (5) BauGB).