Planungsdokumente: 8. vorhbez. Änd. des B-Plans Nr. 5/III "Ostseebad Damp-Südteil" der Gemeinde Damp für den Bereich Passatring 2 bis 4 mit dem Ziel des Neubaus von Personalwohnungen

Begründung

3.4 Baugestalterische Festsetzungen

Auf besondere baugestalterische Festsetzungen wird seitens der Gemeinde verzichtet. Dies erfolgt v.a. vor dem Hintergrund, dass entsprechende Details über den Durchführungsvertrag (einschließlich des Vorhaben- und Erschließungsplanes) geregelt sind.

3.5 Verkehrliche Erschließung

Das Plangebiet wird weiterhin über den Passatring verkehrlich erschlossen. Im Westen des Grundstückes wird ein ca. 1,25 m breiter Streifen zukünftig als Verkehrsfläche festgesetzt. In diesem Bereich soll der von Süden kommende Gehweg entlang der Straße fortgeführt werden. Der Gehweg ist in einer Breite von 1,50 m vorgesehen. Die verbleibenden 25 cm sind im Bebauungsplan bereits als Verkehrsfläche festgesetzt.

Die erforderlichen Stellplätze werden vollständig auf dem Grundstück hergestellt. Hierzu wird eine Tiefgarage mit 81 Stellplätzen errichtet. Die Zufahrt zur Tiefgarage erfolgt im Süden des Grundstückes vom Passatring aus. Die im Westen des Grundstückes vorhandene Stellplatzreihe wird geringfügig nach Süden erweitert, so dass in diesem Bereich zukünftig 19 Stellplätze zur Verfügung stehen. Weitere 36 Stellplätze werden im Süden und Osten des Grundstückes angeordnet. Insgesamt stehen somit 136 Stellplätze zur Verfügung.

3.6 Ver- und Entsorgung

Die Ver- und Entsorgungseinrichtungen sind vorhanden und werden entsprechend des Bedarfes ausgebaut.

Das Gebiet wird von der Schleswig-Holstein Netz AG mit Gas und Strom versorgt.

Die Wasserversorgung wird über den Wasserbeschaffungsverband Mittelschwansen sichergestellt.

Die Ableitung des Schmutzwassers erfolgt über den Anschluss an die vorhandene Schmutzwasserleitung in die örtliche Kläranlage der Gemeinde Damp.

Das auf dem Grundstück anfallende Niederschlagswasser wird in die vorhandene Regenwasserkanalisation eingeleitet. Für das Grundstück wurde ein A-RW 1 Nachweis erstellt und mit der unteren Wasserbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde abgestimmt.

Vor Einleitung in den Kanal sind zur Verbesserung des Wasserhaushaltes folgende Maßnahmen geplant:

- Regenwasser der Dachflächen weitgehend über eine Mulden-Rohr-Rigolen-Versickerung mit Anschluss an den öffentlichen Kanal

- Pflanzung von 8 Bäumen mit einer Baum-Rigolen-Versickerung

Die Wasserbehörde hat dem A-RW 1 Nachweis zugestimmt.

Die Müllabfuhr obliegt dem Kreis Rendsburg-Eckernförde und wird von privaten Unternehmen wahrgenommen. Auf die Abfallwirtschaftssatzung des Kreises Rendsburg-Eckernförde wird hingewiesen. Für die geplanten Gebäude sind 2 Müllsammelplätze mit einer Unterflurentsorgung vorgesehen. Die AWR verfügt über entsprechende Entsorgungsfahrzeuge. Eine Unterflurentsorgung ist problemlos möglich.

Die Lage und Größe der unterirdischen Behälter ist vor Einbau mit der AWR abzustimmen.

Der Feuerschutz wird in der Gemeinde Damp durch die ortsansässige Freiwillige Feuerwehr gewährleistet. Die Löschwasserversorgung ist entsprechend den Vorgaben des Arbeitsblattes W 405 des DVGW sicherzustellen.