Planungsdokumente: 8. vorhbez. Änd. des B-Plans Nr. 5/III "Ostseebad Damp-Südteil" der Gemeinde Damp für den Bereich Passatring 2 bis 4 mit dem Ziel des Neubaus von Personalwohnungen

Textliche Festsetzungen

3 Bauweise, überbaubare Grundstücksfläche (§ 9 (1) Nr. 1 BauGB i.V.m. §§ 22 - 23 BauNVO)

(1) Abweichend von der offenen Bauweise sind in der abweichenden Bauweise auch Gebäude mit einer Länge von über 50 m zulässig.

4 Höhenlage der baulichen Anlagen (§ 9 Abs. 3 BauGB)

(1) Die Oberkante des Erdgeschossfertigfußbodens der Gebäude im Sondergebiet 'Personalwohnun-gen' darf nicht höher als NHN + 4,30 m liegen.

5 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft

(§ 9 Abs. 1 Nr. 20 und 25 BauGB)

(1) Innerhalb des Plangebietes dieser Änderung des Bebauungsplanes sind mind. 6 Einzelbäume als standortgerechte Laubbäume mit einem Stammumfang von 12-14 cm zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Abgänge sind umgehend zu ersetzen.

(2) Für die Außenanlagen sind fledermaus- und insektenfreundliche Leuchtmittel mit ausschließlich warmweißem Licht bis maximal 3.000 Kelvin und geringen UV- und Blaulichtanteilen zu verwenden. Die Beleuchtung ist in möglichst geringer Höhe anzubringen und nach unten abstrahlend auszurichten.