Planungsdokumente: Bebaungsplan Nr. 101 mit 15. F-Plan-Änderung

Textliche Festsetzungen

1.6. Sozialer Wohnungsbau (§ 9 Abs. 1 Nr. 7 BauGB)

Innerhalb des reinen Wohngebietes (WR) sind bei der Errichtung der Gebäude mindestens 30 % der Wohneinheiten als Wohnflächen zu errichten, die mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung errichtet werden könnten.

1.7. Mit Geh- und Fahrrechten belastete Fläche (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 und Abs. 6 BauGB)

Das in der Planzeichnung festgesetzte Gehrecht mit der Ziffer 1 besteht zu Gunsten der Allgemeinheit.

Die in der Planzeichnung festgesetzten Geh- und Fahrrechte mit der Ziffer 2 bestehen zu Gunsten der Stadt Bad Oldesloe.

1.8. Stellplätze (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 und 22 BauGB)

In dem reinen Wohngebiet sind Stellplätze nur im Bereich der Umgrenzung von Flächen für Gemeinschaftsgaragen unterirdisch zulässig.