Planungsdokumente: Bebaungsplan Nr. 101 mit 15. F-Plan-Änderung

Textliche Festsetzungen

3.3. Baumschutz während der Ausführung von Bauarbeiten

Werden im Laufe des weiteren Verfahrens geprüft und ergänzt.

3.4. Boden- und Grundwasserschutz während der Ausführung von Bauarbeiten

Werden im Laufe des weiteren Verfahrens geprüft und ergänzt.

3.5. Vogelschutz

Zur Vermeidung von Ei- bzw. Jungvogelverlusten sind Gehölz- und Baumrodungen nur außerhalb der Brutzeit auszuführen. Entsprechende Arbeiten dürfen nur zwischen dem 1.Oktober und 28./29. Februar erfolgen.