Planungsdokumente: Bebaungsplan Nr. 101 mit 15. F-Plan-Änderung

Textliche Festsetzungen

3.6. Altlasten

Das Flurstück 10/2 der Flur 12 in der Gemarkung Oldesloe ist als altlastenverdächtige Fläche im Kataster des Kreises Stormarn eingetragen und entsprechend im Planteil dargestellt.

3.7. Kampfmittel

Für die Fläche des Vorhabengebietes besteht ein lokaler Kampfmittelverdacht.

Der bestehende Kampfmittelverdacht muss abschließend durch Überprüfungs-/ Sondiermaßnahmen bewertet werden (Gefahrenforschung). Vor Abschluss der o.g. Bewertung dürfen keine Tiefbauarbeiten durchgeführt bzw. bauliche Anlagen errichtet werden.

Zufallsfunde von Waffen, Munition oder kampfmittelverdächtigen Gegenständen

Die Stadt Bad Oldesloe liegt in einem bekannten Bombenabwurfgebiet. Falls Zufallsfunde von Waffen, Munition oder kampfmittelverdächtige Gegenstände entdeckt werden sollten, sind folgende Verhaltensregeln zu beachten:

  • Diese Gegenstände dürfen niemals bewegt oder aufgenommen werden.
  • Die Arbeiten im unmittelbaren Bereich sind einzustellen.
  • Der Fundort ist so abzusichern, dass Unbefugte daran gehindert werden an den Gegenstand heranzukommen.
  • Die nächstliegende Polizeidienststelle ist über den Fund zu unterrichten.
  • Die Gegenstände dürfen auf keinen Fall zur Polizeidienststelle verbracht werden.

Teilaufhebung der Bebauungspläne Nr. 9 und Nr. 55 der Stadt Bad Oldesloe

Durch die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 101 der Stadt Bad Oldesloe werden die Festsetzungen der Bebauungspläne Nr. 9 (1964) und Nr. 55 (1984) teilweise überlagert und sind somit nicht weiter wirksam. (Siehe Anlage 3.1)

Im Zuge des Verfahrens werden die Bebauungspläne 9 und 55 teilweise aufgehoben.