Planungsdokumente: Bebaungsplan Nr. 101 mit 15. F-Plan-Änderung

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.5. Bestehendes Planrecht - Aufzuhebende Bebauungspläne

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 101 der Stadt Bad Oldesloe überplant eine Teilfläche des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 9 sowie des Bebauungsplanes Nr. 55 der Stadt Bad Oldesloe. Für die betreffenden Flächen erfolgt im Zuge des Aufstellungsverfahrens eine entsprechende Teilaufhebung.

Eine entsprechende Übersicht wird der Begründung als Anlage beigefügt.

Abbildung 6: Ausschnitt Bebauungsplan Nr. 9 Stadt Bad Oldesloe, Quelle: Stadt Bad OldesloeDer Bebauungsplan Nr. 9 der Stadt Bad Oldesloe setzt im Bereich des künftigen reinen Wohngebietes ein Baugeschäft mit gewerblichen Gebäuden in ein- und zweigeschossiger Bauweise sowie Garagen innerhalb des Plangebietes fest.
Abbildung 7: Ausschnitt Bebauungsplan Nr. 55 der Stadt Bad Oldesloe, Quelle; Stadt Bad OldesloeDer Bebauungsplan Nr. 55 setzt östlich der Stiftgasse, im Bereich der künftigen Tiefgaragenzufahrt Baum- und Strauchgruppen auf einer öffentlichen Grünfläche „Parkanlage“ zum Erhalt fest.

Zur Umsetzung des geplanten Vorhabens und somit zur Schaffung zusätzlichen Wohnraums in der Stadt Bad Oldesloe ist eine Inanspruchnahme der bereits planungsrechtlich überplanten Teilflächen erforderlich.

Die Flächen der bestehenden Bebauungspläne, welche nicht durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 101 der Stadt Bad Oldesloe überplant werden, bleiben mit ihren Festsetzungen unverändert wirksam.

2.6. Leitlinien und Konzepte

Für die Fläche des Vorhabengebietes sind die Inhalte nachfolgender bestehender städtebaulicher Planungen zu berücksichtigen.

Die Stadt Bad Oldesloe hat sich im Zuge der jeweiligen Ausarbeitungen u.a. mit dem Bedarf der Wohnraumversorgung im Stadtgebiet auseinandergesetzt. Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 101 „Berliner Ring“ wird eine entsprechende wohnbauliche Entwicklung in Form einer innerstädtischen Nachverdichtung planungsrechtlich vorbereitet.

Städtebaulicher Rahmenplan

Als Vorbereitung für die Sanierung der Innenstadt von Bad Oldesloe wurde 1984 ein städtebaulicher Rahmenplan erstellt. Er umfasste die engere historische Altstadt. Dieser Rahmenplan wurde 1988 um an die Innenstadt angrenzende Quartiere fortgeschrieben.

Die Fläche des Vorhabengebietes liegt außerhalb des städtebaulichen Rahmenplanes, Fortschreibung und Erweiterung (1987/88) und der hiermit verbundenen Gestaltungs- und Erhaltungssatzungen der Stadt Bad Oldesloe.

ISEK

In dem integrierten Stadtentwicklungskonzept der Stadt Bad Oldesloe werden die Themenfelder für eine nachhaltige Stadtentwicklung betrachtet. In Bezug auf die wohnbauliche Entwicklung der Stadt Bad Oldesloe wird insbesondere der baulichen Nachverdichtung eine hohe Bedeutung zugewiesen.

Die baulich-räumliche Entwicklung der Stadt ist in den letzten Jahrzehnten trotz Anstrengungen und teilweise positiven Beispielen sowie anderslautender Zielsetzungen in den übergeordneten Planungsebenen (Stadtentwicklungskonzept/ Flächennutzungsplan) überwiegend durch eine Außenentwicklung und die Förderung des Kfz-Verkehrs geprägt. Die Siedlungsfläche Bad Oldesloe dehnt sich mit den beschriebenen negativen Folgen in die Landschaft aus. Vor den neuen Herausforderungen muss in Zukunft die Siedlungsentwicklung den umgekehrten Weg gehen und durch ein Wachstum im Innenbereich geprägt sein, der mit einer Qualitätssteigerung aller Stadtfunktionen und -bereichen einhergeht. Hierfür ist ein Bewusstsein mit dem Leitgedanken der Innenentwicklung und Nachverdichtung erforderlich. (ISEK Bad Oldesloe, 6.2, Seite 64).

Unmittelbare Aussagen für die Flächen des Vorhabengebietes werden nicht getroffen.

Klimaleitsätze

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Oldesloe hat in ihrer Sitzung am 01.02.2016 städtische Klimaleitsätze beschlossen. Die entsprechenden Leitsätze sind im Zuge städtischer Bauleitplanungen zu berücksichtigen.

Die Erläuterung der entsprechenden Berücksichtigung und Erläuterung erfolgt in Kapitel 8.3.4.

Im Zuge des weiteren Verfahrens erfolgt die Erstellung folgender Gutachten:

  • Artenschutzprüfung
  • Baugrunduntersuchung

2.7. Plangrundlage

Als Plangrundlage dient der Lage- und Höhenplan des Vermessungsbüros Kerstin Kummer, Stand 24.04.2018, ergänzt 01.12.2020.