Planungsdokumente: Bebaungsplan Nr. 101 mit 15. F-Plan-Änderung

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.3. Bebauung und Nutzung

Das geplante Vorhaben überplant die rückwärtigen Grundstücksflächen im Bereich der Straßen Berliner Ring und Lübecker Straße. Die entsprechenden Flächen werden gegenwärtig zum Teil als Nebenanlagen und Stellplatzflächen u.a. in Form eines Parkdecks für die Wohnnutzung an der Berliner Straße genutzt. Die innerhalb des Plangebietes bestehenden Baukörper unterliegen keiner aktiven Nutzung und sind im Zuge des geplanten Vorhabens abgängig. Die nördliche Teilfläche des Vorhabengebietes unterliegt keiner Nutzung und stellt sich gegenwärtig als Ruderalflur/ heimisches Laubgehölz dar.

3.4. Eigentumsverhältnisse

Die Fläche der künftigen Wohnbauflächen befindet sich im privaten Eigentum des Vorhabenträgers sowie kleinere Teilflächen im Eigentum der Stadt Bad Oldesloe. Die Wegeführung der Stiftgasse befindet sich im öffentlichen Eigentum der Stadt Bad Oldesloe.

3.5. Verkehr

Das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 101 „Berliner Ring“ ist bislang nicht unmittelbar an eine öffentliche Verkehrsfläche angeschlossen. Die Anbindung erfolgt gegenwärtig über einen Torzugang im Bereich der Wohnbebauung Berliner Straße Hausnummer 39. Verkehrsaufkommen tritt innerhalb des Plangebietes bislang nur in Form der Stellplatznutzung durch die angrenzende Wohnbebauung auf.