Planungsdokumente: Bebaungsplan Nr. 101 mit 15. F-Plan-Änderung

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.6. Erschließung

Die Fläche des Vorhabengebietes wurde ehemals gewerblich genutzt, so dass Ver- und Entsorgungsleitungen bereits zum Teil bestehen. Bestehende Leitungen werden im Zuge der Planung berücksichtigt.

3.7. Natur, Landschaft und Klima

Schutzgut Fläche, Boden und Wasser

Planungsrechtlich ist über den gültigen Bebauungsplan Nr. 9 und Nr. 55 auf den Flächen des Plangebietes gem. BauNVO eine Bebauung mit gewerblicher Nutzung mit einer zulässigen Versiegelung von bis zu 100 % zugelassen. Im Bereich der Zuwegung setzt der B-Plan Nr. 55 eine private Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage und ein Erhaltungsgebot für Strauchgehölze fest.

Das Gelände ist nahezu eben und liegt bei einer Geländehöhe von 9 bis 10 m ü. NHN. Gemäß dem Landwirtschafts- und Umweltatlas steht im Plangebiet Pseudogley-Parabraunerde an.

Die Fläche ist bereits anthropogen in Anspruch genommen. Auf dem südlichen Flächenteil befindet sich ein ehemaliges Gewerbegebäude, der weitere Bereich ist von Gehölzen bewachsen. Im Bereich des Gewerbegebäudes ist der Boden auf rd. 800 m2 vollständig versiegelt. In diesem Teil ist der Planungsraum als Lebensraum für Pflanzen und Bodenorganismen untauglich, die Funktion als Abbau-, Ausgleichs- und Aufbaumedium behindert und eine Versickerung von anfallendem Niederschlagswasser nicht möglich. Auf den heute nicht versiegelten und bewachsenen Flächenteilen des Plangebietes standen ursprünglich ebenfalls Gebäude des Baufachgeschäftes, sodass von Vorbelastungen und Überprägung des Bodens auszugehen ist. Es liegt ein Altlastenverdacht für das Flurstück 10/2 durch die frühere Nutzung als Zimmerei/Tischlerei vor (vgl. Abschnitt 6.11).

Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt

Das Grundstück wurde am 05. November 2020 begangen und die aktuellen Nutzungsstrukturen in dem untenstehenden Bestandsplan dargestellt.

Abbildung 8: Bestandsplan vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 101 Stadt Bad Oldesloe,

Quelle: GSP Gosch & Priewe, 2021

Der nordwestliche Bereich ist von Gebüsch und jungem Laubgehölzaufwuchs aus heimischen Arten, insbesondere Bergahorn, Holunder, Haselnuss und Weide, bestanden. Der gültige Bebauungsplan Nr. 55 sieht hier eine private Grünfläche und Strauchgehölze vor. Der östliche Teilbereich der Fläche ist mit Ruderalflur aus Brombeere und in den Randbereichen zudem aus Beifuß bewachsen. Auf der Fläche befinden sich zwei größere Laubbäume: im Nordwesten der Fläche ein Bergahorn, im Nordosten eine ältere Eiche. Die Fläche wird im Südwesten durch eine mit Efeu bewachsene Mauer von der südlichen Bestandsbebauung abgetrennt. Der gültige Bebauungsplan Nr. 9 sieht hier eine gewerbliche Nutzung vor.

Im Osten grenzt ein von heimischen Laubgehölzen gesäumtes Regenwasserrückhaltebecken mit vorgelagertem Graben an den Geltungsbereich an.

Das Plangebiet bietet Lebensraumstrukturen für heimische Tierarten, die einem besonderen Schutz unterliegen. Da es sich um eine Entwicklung im Innenbereich nach § 13a BauGB handelt und die Eingriffsregelung dementsprechend nicht zur Geltung kommt, sind bezüglich des Artenschutzes nur die europarechtlich geschützten Arten zu betrachten. Dazu wurde beim Büro Greuner-Pönicke aus Kiel ein gesondertes Gutachten beauftragt, welches jedoch noch nicht vorliegt.

Insbesondere heimische Brutvogelarten des Siedlungsraumes finden im Plangebiet einen Lebensraum. Es sind insbesondere Brutvögel der Gehölze zu erwarten. Aufgrund der angrenzenden Wohnbebauung sind siedlungstypische, störungsunempfindliche Arten, anzunehmen.

In den Innenräumen des abgängigen Gebäudes der ehemaligen Tischlerei befinden sich größtenteils keine Versteckmöglichkeiten für Vögel oder Fledermäuse und es ist keine Nutzung durch diese erkennbar. Lediglich der Dachboden und einige weitere offene Gebäudeteile bieten potenzielle Quartiermöglichkeiten für Gebäude- und Nischenbrutvögel sowie Spalten als Tagesquartiere für Fledermäuse.

Das Vorkommen von Amphibien und Reptilien europäisch geschützter Arten ist angesichts der Präsenz des Regenwasserrückhaltebeckens östlich der Fläche im weiteren Verfahren in der Artenschutzprüfung zu prüfen.

Alle heimischen Brutvögel, die Haselmaus und Fledermäuse, sowie einige Amphibien und Reptilien unterliegen den Artenschutzbestimmungen des §44 BNatSchG.

Schutzgut Klima / Luft

Das Klima in Schleswig-Holstein ist stark durch die Lage zwischen Nord- und Ostsee geprägt. Es ist mit seinen feuchten, milden Wintern und hohen Niederschlägen als gemäßigtes, feucht temperiertes und ozeanisches Klima zu bezeichnen. Lokalklimatisch befindet sich das Plangebiet im zentralen Stadtgebiet. Hier ist es in der Regel wärmer als im Umland. Die Windgeschwindigkeiten sind durch die Bebauung gemindert, die Luftfeuchtigkeit aufgrund der hohen Versiegelung geringer. Es kommt zu einer stärkeren Aufheizung am Tag. Eine besondere lufthygienische und klimatische Ausgleichsfunktion kommt dem Planungsgebiet nicht erkennbar zu.

Luftklimatische Vorbelastungen ergeben sich durch die Nähe zur Bundesstraße, aufgrund der Abschirmung durch die straßenbegleitende Bebauung ist jedoch nicht von einer wesentlichen Belastung des Plangebietes auszugehen.

Schutzgut Mensch, kulturelles Erbe, Orts- und Landschaftsbild

Hinweise auf das Vorhandensein von Kultur- und Sachgütern liegen nicht vor. Auch liegt das Plangebiet in keinem besonderen archäologischen Interessengebiet.

Der Landschaftsplan weist das Gebiet als Mischgebiet aus. Das Ortsbild wird im Wesentlichen durch die Bestandsbebauung an der B 75 und den zugehörigen Parkflächen, das Kinder- und Jugendhaus St. Josef, welches etwas erhöht nördlich der Fläche liegt, sowie eine alte Eiche im Nordosten der Fläche geprägt. Eine Einsehbarkeit ins Plangebiet von den umliegenden Flächen ist kaum gegeben.

Schutzgebiete und Schutzobjekte

Der gemeindliche Landschaftsplan weist östlich des Regenwasserrückhaltebeckens gesetzlich geschützte Biotopstrukturen aus. Dabei handelt es sich um eine feuchte Geländesenke mit geschützten Feuchtstrukturen. Aufgrund der Entfernung zwischen den geschützten Biotopflächen und dem Plangebiet ist mit keinen Beeinträchtigungen dieser Bereiche durch die Umsetzung der Planung zu rechnen.

Die Trave fließt rd. 200 m südlich des Plangebietes. Der Fluss ist im FFH-Gebiet DE 2127-391 „Travetal europarechtlich geschützt. Das übergreifende Schutzziel für das Travetal ist die Erhaltung des ökologischen Verbundes verschiedener Lebensräume und intakter Talräume. Insbesondere soll die Funktion als Wanderkorridor zwischen dem östlichen Hügelland und der Ostsee sowie die Bedeutung für Neunaugen, Fische und die Gemeine Flussmuschel erhalten werden. Besonders wichtig sind hierbei die Erhaltung weitgehend naturnaher Gewässerstrecken, des vielfältigen, in Teilbereichen noch dynamischen Erscheinungsbildes der Trave und eines naturraumtypischen Wasserhaushaltes sowie einer guten Wasserqualität.

Die Trave ist vom Plangebiet durch vorhandene Zeilenbebauung sowie Gewerbebauten und die Bundesstraße B 75 getrennt. Es ergeben sich keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele des Schutzgebietes bei Umsetzung des vorliegenden vorhabenbezogenen Bebauungsplanes.

Wirkungsgefüge

Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern Boden, Wasser, Klima/Luft sowie der Pflanzen- und Tierwelt sind größtenteils naturgegeben und maßgeblich verantwortlich für das Gleichgewicht innerhalb von Ökosystemen. Lediglich der Mensch hat im größeren Umfang die Möglichkeit auf dieses „Wirkungsgefüge“ sowohl in positiver als auch in negativer Weise Einfluss zu nehmen.

Eine Darstellung der Bedeutung einzelner Schutzgüter kann nicht ohne die zwischen den einzelnen Schutzgütern und innerhalb der Schutzgüter bestehenden Wechselwirkungen geschehen. Zum Beispiel kann die Beurteilung der Bedeutung der Böden nicht erfolgen, ohne deren Grundwasserhaltungs- und Leitungsvermögen, Bodenlufthaushalt, natürliche Ertragsfunktion und Eignung als Lebensraum von Pflanzen und Tieren zu betrachten. Die Bewertung der Biotoptypen schließt die nutzungsbedingte Struktur- und Artenvielfalt einiger Biotoptypen ein und berücksichtigt die Bindung an besondere Boden- und Wasserverhältnisse.

Im Plangebiet sind die natürlichen Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern aufgrund der früheren Nutzungen bereits erheblich beeinträchtigt.

3.8. Immissionsschutz

Bei der Festsetzung der Art der Nutzung ist das planungsrechtliche Trennungsgebot und das Gebot der Konfliktbewältigung ebenso wie der immissionsschutzrechtliche Trennungsgrundsatz gemäß § 50 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) zu berücksichtigen. Diese erfordern eine ausgleichende Zuordnung von Wohn- zu Gewerbegebieten, sodass schädliche Umwelteinwirkungen und Einwirkungen von schweren Unfällen sogenannter Störfallbetriebe auf Wohngebiete und sonstige schutzbedürftige Gebiete soweit möglich vermieden werden.

Nachfolgend wird die immissionsschutzrechtliche Situation, in die das reine Wohngebiet hineingeplant wird, beschrieben.