Planungsdokumente: Bebaungsplan Nr. 101 mit 15. F-Plan-Änderung

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.3. Verfahren

Umweltverträglichkeitsprüfung

Es wurde zunächst geprüft, ob das geplante Städtebauprojekt des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 101 „Berliner Ring“ gemäß Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) unter die in der Anlage 1 der Liste der „UVP-pflichtigen Vorhaben“ beschriebenen Bauvorhaben fällt, für welche eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3c S. 1 UVPG vorgesehen ist.

Das Plangebiet wird als reines Wohngebiet (WR) festgesetzt. Die gem. BauNVO zulässigen Nutzungen unterliegen nicht der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeit nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung.

Aufstellung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB

Aufgrund der innerstädtischen Lage und der umgebenden, das Plangebiet prägenden, Bebauung, wurden die Voraussetzungen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 101 nach dem „beschleunigten Verfahren“ gemäß § 13a BauGB („Bebauungsplan der Innenentwicklung“) mit folgendem Ergebnis geprüft, dass

  • aufgrund der angestrebten und festzusetzenden Nutzungsart keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach UVPG / LUVPG besteht,
  • keine Beeinträchtigungen von FFH- und / oder EU-Vogelschutzgebieten anzunehmen sind, da eine bauliche Trennung und Abschirmung des Vorhabens durch die B 75 und die Bestandbebauung besteht,
  • keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB genannten Belange bei der Durchführung dieses Planverfahrens zu erwarten sind,
  • keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind,
  • die durch die Festsetzungen ermöglichte Grundfläche von maximal ca. 5.170 m² betragen wird, sodass die Voraussetzungen nach § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB mit einer Größe der Grundfläche unter 20.000 m² wesentlich unterschritten wird,
  • die städtebaulich geordnete Entwicklung durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 101 als Innenverdichtungsmaßnahme auf Grundlage der planerischen Vorbereitung durch die rechtswirksame Flächennutzungsplanberichtigung als gesichert anzunehmen ist,

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 101 „Berliner Ring“ erfüllt damit die Voraussetzungen des § 13a BauGB.

Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB. Somit kann von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden.

Um dennoch alle wichtigen Aspekte der Planung zu berücksichtigen, erfolgt die Durchführung einer frühzeitigen Beteiligung. Die Öffentlichkeit wird im Zuge der Veröffentlichung im Internet als auch eines Aushanges im Stadthaus über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie über die wesentlichen Auswirkungen der Planung und Planungsalternativen unterrichtet. Die für das Planvorhaben relevanten Träger öffentlicher Belange werden mit einem Schreiben um die Abgabe einer entsprechenden Stellungnahme gebeten.

Die Erstellung eines Umweltberichtes und die Durchführung einer Umweltprüfung ist aufgrund der eingehaltenen o. g. Voraussetzungen im Rahmen des „beschleunigten Verfahrens“ nach § 13a BauGB nicht erforderlich.

2. Planerische Rahmenbedingungen

2.1. Raumordnung und Landesplanung

Die Stadt Bad Oldesloe ist Kreisstadt und liegt im nördlichen Teil des Kreises Stormarn. Das Stadtgebiet umfasst eine Fläche von etwa 52,6 km². Die Stadt Bad Oldesloe hat ca. 24.690 Einwohner (Stand 31.12.2019).

Gemäß § 1 Abs. 4 BauGB besteht für die Städte eine so genannte „Anpassungs-pflicht“ an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung, d. h. Bedenken aus Sicht der Landesplanung unterliegen nicht der gemeindlichen Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB.

Entsprechend den Zielen, Grundsätzen und sonstigen Erfordernissen der Raumordnung, die sich aus dem Landesentwicklungsplan (LEP 2010), dem 2. Entwurf der Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes und dem Regionalplan, Planungsraum I von 1998, ergeben, kann die Stadt Bad Oldesloe von folgenden Aspekten der Landesplanung ausgehen, die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens nach § 4 Abs. 2 BauGB ggf. weiterführend konkretisiert werden.

Die Stadt Bad Oldesloe liegt auf der von Hamburg aus strahlenförmig in den Planungsraum I verlaufenden Achse Hamburg - Ahrensburg - Bargteheide - Bad Oldesloe und ist zugleich auch äußerer Achsenschwerpunkt der von Lübeck nach Reinfeld ausgehenden Achse. Im zentralörtlichen System der Landesplanung wurde die Stadt Bad Oldesloe als Mittelzentrum eingestuft. Somit kommt der Stadt Bad Oldesloe als Wohn- und Gewerbestandort mit den zentralörtlichen Funktionen eines Mittelzentrums sowie als Kreisstadt eine landes- und kreisplanerisch besondere Bedeutung zu.

Die Entwicklungsperspektiven des Mittelzentrums Bad Oldesloe sind im Zusammenhang u. a. mit der Entwicklung der Metropolregion Hamburg und des Kreises Stormarn innerhalb dieser Region zu sehen.

Der landesplanerisch zugestandene Orientierungsrahmen für die Entwicklung der Stadt Bad Oldesloe deckt sich grundsätzlich mit den städtischen Zielvorstellungen einer behutsamen organischen Weiterentwicklung und einer Erhöhung der Attraktivität der Stadt sowie der Weiterentwicklung ihrer zentralörtlichen Funktionen durch innerstädtische Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen.

Dies entspricht grundsätzlich dem Ziel der Stadtverordnetenversammlung, durch Umnutzung und Aktivierung von Brachflächen bzw. von untergenutzten Bauflächen („Innenentwicklung und Nachverdichtung“) die Attraktivität als innerstädtischen Wohn- und Arbeitsstandort zu erhöhen und dadurch u. a. auch mittelfristig die Eingriffe im Außenbereich insgesamt zu reduzieren.

Zugleich kann mit den Maßnahmen einer nachhaltigen Stadtentwicklung („Innenentwicklung und Nachverdichtung“) die vorhandene technische und soziale Infrastruktur besser genutzt und ausgelastet werden und zusätzliche Betriebs- und Folgekosten auf ein vertretbares Minimum reduziert werden. Außerdem bieten diese Entwicklungsmaßnahmen im Bestand die Möglichkeit, die zentralen Stadtquartiere auch langfristig zu beleben und einer Überalterung entgegen wirken zu können.

Die frühzeitig seitens der Stadt Bad Oldesloe formulierten Planungsabsichten einer behutsamen „Innenentwicklung“ entsprechen nach Auffassung der städtischen Gremien den Zielen der Landesplanung und den heute geltenden Grundsätzen der Raumordnung.

Abbildung 1: Ausschnitt LEP SH 2010, Quelle: www.schleswig-holstein.de
  • Mittelzentrum innerhalb des Ordnungsraumes um die Hansestadt Hamburg,
  • Äußerer Siedlungsachsenschwerpunkt,
  • Lage zwischen zwei Landesentwicklungsachsen,
  • Lage zwischen zwei Bundesautobahnen mit Anschlussstelle,
  • Kreuzungspunkt zweier Biotopverbundachsen auf Landesebene,
  • Lage innerhalb eines Entwicklungsraumes für Tourismus und Erholung,
  • Knotenpunkt mehrerer Bahnstrecken

Siedlungsstruktur und Siedlungsentwicklung

Die zentralen Orte und Stadtrandkerne sind Schwerpunkte für Infrastruktur und Versorgungseinrichtungen sowie für die wohnbauliche und gewerbliche Entwicklung und sind als solche zu sichern und zu stärken. Das zentralörtliche System soll sicherstellen, dass für alle Menschen im Land in zumutbarer Entfernung überörtliche Einrichtungen der Daseinsvorsorge erreichbar sind (2.2, 3Z, G, LEP S-H 2010).

Die zentralen Orte der mittelzentralen Ebene stellen regional für die Bevölkerung ihres Verflechtungsbereichs die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen des gehobenen Bedarfs sicher. Sie sind darüber hinaus regionale Wirtschafts- und Arbeitsmarktzentren mit einem breit gefächerten Angebot an Arbeits- und Ausbildungsplätzen. In diesen Funktionen sind sie zu stärken und weiterzuentwickeln (2.2.2, 1Z, LEP S-H 2010).

In allen Teilräumen des Landes soll eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum sichergestellt werden. Das Angebot soll den Umfang der zukünftigen Nachfrage decken und hinsichtlich Größe, Ausstattung, Lage, Gestaltung des Wohnumfeldes und Preis den Ansprüchen der Nachfrager Rechnung tragen.

Insbesondere sollen die demographischen Veränderungen berücksichtigt werden. Es sollen in ausreichendem Umfang Wohnungen für die steigende Zahl älterer Menschen zur Verfügung stehen. Der deutliche Rückgang der Zahl der Haushalte von Menschen im Alter zwischen 30 und 45 Jahren soll bei der Planung und Ausweisung von Flächen für Einfamilienhäuser beachtet werden.

Die Bedürfnisse von Familien mit Kindern sollen besser berücksichtigt werden. Für Haushalte mit niedrigem Einkommen soll es ein ausreichendes Angebot an preiswertem Wohnraum geben.

Zu einer bedarfsgerechten Wohnungsversorgung sollen sowohl die Weiterentwicklung der Wohnungsbestände als auch der Neubau von Wohnungen beitragen. Es soll eine möglichst geringe Inanspruchnahme neuer Flächen erfolgen. Aspekte des Klimaschutzes sollen ebenfalls berücksichtigt werden (2.5.1, 1G, LEP S-H 2010).

Der Wohnungsneubau soll folgende Bedarfskomponenten berücksichtigen:

– Entwicklung der Zahl der Haushalte (Neubedarf);

– Ersatz für Abriss, Zusammenlegung oder Umwidmung von Wohnungen (Ersatzbedarf);

– Mobilitäts- und Leerstandreserven für die Sicherstellung gut funktionierender Wohnungsmärkte. (2.5.1, 2 G, LEP S-H 2010)

Grundsätzlich können in allen Gemeinden im Land neue Wohnungen gebaut werden. Art und Umfang der wohnbaulichen Entwicklung sollen vom Bedarf und von den örtlichen Voraussetzungen abhängen, das heißt von Funktion, Größe, Infrastrukturausstattung, Lage und Siedlungsstruktur der Gemeinden. Bei ihren Planungen sollen die Gemeinden die Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts berücksichtigen, Freiräume sichern und weiterentwickeln, Wohnungsbestände einbeziehen sowie städtebauliche und überörtliche Erfordernisse berücksichtigen.

Der Umfang der erforderlichen Flächenneuausweisungen hängt maßgeblich von den Bebauungsmöglichkeiten im Innenbereich ab (2.5.2, 1G, LEP S-H 2010).

Schwerpunkte für den Wohnungsbau sind die zentralen Orte und Stadtrandkerne sowie die Ortslagen auf den Siedlungsachsen. Sie werden ergänzt durch die in den Regionalplänen ausgewiesenen Gemeinden mit einer ergänzenden überörtlichen Versorgungsfunktion.

Die Schwerpunkte haben eine besondere Verantwortung für die Deckung des regionalen Wohnungsbedarfs und sollen eine Entwicklung über den örtlichen Bedarf hinaus ermöglichen (2.5.2, 2Z, LEP S-H 2010).

Die Innenentwicklung hat Vorrang vor der Außenentwicklung. Neue Wohnungen sind vorrangig auf bereits erschlossenen Flächen zu bauen. Bevor die Kommunen neue, nicht erschlossene Bauflächen ausweisen, ist von ihnen aufzuzeigen, inwieweit sie noch vorhandene Flächenpotenziale ausschöpfen (2.5.2, 6Z, LEP S-H 2010).

Neue Bauflächen sollen nur in guter räumlicher und verkehrsmäßiger Anbindung an vorhandene, im baulichen Zusammenhang bebaute, tragfähige Ortsteile und in Form behutsamer Siedlungsabrundungen ausgewiesen werden. Auf eine gute Einbindung der Bauflächen in die Landschaft soll geachtet werden (2.7, 2G, LEP S-H 2010).

Die Inanspruchnahme neuer Flächen soll landesweit reduziert werden. Zur Verringerung der Inanspruchnahme von Grund und Boden

  • hat die Innenentwicklung Vorrang vor der Außenentwicklung;
  • sollen Möglichkeiten für eine städtebaulich angemessene Verdichtung bestehender oder geplanter Bauflächen genutzt werden, die auch soziale Belange berücksichtigen;
  • sollen die Umnutzung brachliegender ehemals baulich genutzter Flächen, insbesondere ehemals militärisch, verkehrlich und industriell-gewerblich genutzter Flächen im Siedlungsbereich, vorangetrieben und Baulandreserven mobilisiert werden;
  • soll leerstehende oder leerfallende Bausubstanz in bebauten Ortslagen, insbesondere in den Stadt- und Dorfkernen, modernisiert und angemessen

genutzt werden;

  • sollen flächensparende Siedlungs- und Erschließungsformen realisiert werden.

(…)

(2.7, 3G, LEP S-H 2010)

In den Städten und Gemeinden soll im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung eine verstärkte Nutzungsmischung angestrebt werden. Wohnungen und Arbeitsstätten sowie private und öffentliche Einrichtungen der Daseinsvorsorge sollen für die Bevölkerung unter vertretbarem Zeit- und Kostenaufwand erreichbar sein (2.7, 4G, LEP S-H 2010).

Die Siedlungsentwicklung soll mit den Erfordernissen einer günstigen Verkehrserschließung und -bedienung durch öffentliche Verkehrsmittel abgestimmt werden. Im Bereich von Haltestellen, insbesondere spurgebundener öffentlicher Nahverkehrsmittel, soll auf eine städtebauliche Verdichtung hingewirkt werden. (…) (2.7, 5G, LEP S-H 2010).

Entwicklungsräume und -gebiete für Tourismus und Erholung

Der Landesentwicklungsplan stellt in der Hauptkarte Entwicklungsräume für Tourismus und Erholung dar. Sie umfassen Räume, die sich aufgrund der naturräumlichen und landschaftlichen Voraussetzungen und Potenziale sowie ihrer Infrastruktur für Tourismus und Erholung besonders eignen. (3.7.2, 1G, LEP S-H 2010)

In den Regionalplänen sind diese Entwicklungsräume zu konkretisieren und als Entwicklungsgebiete für Tourismus und Erholung darzustellen.

Sie sollen eine ausreichende touristische Bedeutung haben (gemessen an der Zahl der Beherbergungsbetriebe, der Gäste, der Betten und der Übernachtungen sowie der sonstigen touristischen Angebote). Darüber hinaus sollen bei der Abgrenzung der Gebiete die naturräumlichen und die landschaftlichen Potenziale und die in der Hauptkarte dargestellten Naturparke berücksichtigt werden (3.7.2, 2Z, G, LEP)

Abbildung 2: Ausschnitt Regionalplan Süd, Quelle: www.schleswig-holstein.de
  • Lage im Ordnungsraum um Hamburg,
  • Mittelzentrum
  • Innerhalb der Abgrenzung der Siedlungsachsen und besonderen Siedlungsräume
  • Endpunkt einer Achsengrundrichtung
  • Lage zwischen zwei Bundesautobahnen
  • Das Vorhabengebiet befindet sich innerhalb des baulich zusammenhängenden Siedlungsgebietes eines zentralen Ortes (Mittelzentrum)

Die von Hamburg aus überwiegend strahlenförmig in den Planungsraum verlaufenden Achsen, die im östlichen Bereich nur punktförmig ausgeprägt sind, sind durch die folgenden inneren und äußeren Schwerpunkte gekennzeichnet:

(…)

  1. (Hamburg-Wandsbek) - Ahrensburg/Großhansdorf -Bargteheide - Bad Oldesloe;

Auf der Achse Hamburg – Bad Oldesloe sind in den Schwerpunkten im Verdichtungsraum Ahrensburg und Großhansdorf noch Entwicklungsmöglichkeiten gegeben. Gute Voraussetzungen für eine stärkere wirtschaftliche und siedlungsmäßige Entwicklung bieten insbesondere die Schwerpunkte Bargteheide und Bad Oldesloe. Die axiale Entwicklung in diesem Raum ist so weit fortgeschritten, dass die Gemeinden Elmenhorst und Tremsbüttel in den Achsenraum einbezogen worden sind

(5.3, Z2, RP I).

Bad Oldesloe

Die Stadt Bad Oldesloe hat als Mittelzentrum und als äußerer Achsenschwerpunkt eine funktionsgerechte und dynamische Entwicklung genommen, die sich fortsetzen soll. Die verkehrsgünstige Lage, die Ausstattung mit Dienstleistungs- und Verwaltungseinrichtungen und die Verfügbarkeit ausreichender Bauflächen bieten hierfür gute Voraussetzungen.

Durch den Ausbau des innerstädtischen Verkehrsnetzes, verbunden mit Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen in der Innenstadt sowie im Bereich der Bahnhofstraße unter Einbeziehung und Neugestaltung des Bahnhofsumfeldes, soll die Stadt an Attraktivität gewinnen und ihre zentralörtlichen Funktionen weiterentwickelt werden.

Zur Stärkung der wirtschaftlichen Basis und des günstigen Verhältnisses von Wohn- und Arbeitsstätten bleibt die Neuansiedlung von Gewerbe- und gegebenenfalls auch Industriebetrieben ein vorrangiges Ziel. Dazu sind weiterhin ausreichend Gewerbeflächen im Osten und Westen der Stadt in verkehrsgünstiger Lage (teilweise mit Gleisanschluss) bereitzuhalten. Zur Deckung des sich aus weiteren Einwohnerzuwächsen ergebenden Wohnungsbedarfs sind ausreichende Wohnbauflächen auszuweisen.

(…)

Das Vorhaben des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 101 „Berliner Ring“ der Stadt Bad Oldesloe entspricht den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung, indem es die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine wohnbauliche Nachverdichtung im Innenbereich der Stadt Bad Oldesloe schafft und somit die weitere städtebauliche Entwicklung vorbereitet.