Planungsdokumente: Bebaungsplan Nr. 101 mit 15. F-Plan-Änderung

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.2. Landschaftsrahmenplan

Der Landschaftsrahmenplan (2020) konkretisiert die Abgrenzungen von Geotop, Wasserschongebiet und geplanten Naturschutz- & Landschaftsschutzgebieten. Demnach liegt das Plangebiet durch die innerstädtische Lage in ausreichendem Abstand zu den entsprechenden Bereichen.

Abbildung 3: Ausschnitt Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum III, Karte 1,

Quelle: www.schleswig-holstein.de

Die Hauptkarte a (s. Abb. 3) stellt nördlich an den Siedlungsraum der Stadt Bad Oldesloe angrenzend ein FFH-Gebiet / potenzielles Naturschutzgebiet / gesetzlich geschütztes Biotop gemäß § 30 BNatSchG dar. Südlich des Plangebietes verläuft das Vorrangfließgewässer Trave.

Die Hauptkarten b und c enthalten für den Raum um das Siedlungsgebiet weitere Darstellungen zu potenziellen Landschaftsschutzgebieten, Gebieten mit besonderer Erholungseignung (nördlich des Siedlungsgebietes) sowie Gebieten mit klimasensitivem Boden. Diese befinden sich jedoch außerhalb der Siedlungsflächen und in größerer Distanz zum Vorhabengebiet, sodass keine Beeinflussung der schützenswerten Bereiche zu erkennen ist.

Insgesamt steht das innerstädtisch gelegene Vorhaben den Darstellungen des Landschaftsrahmenplanes nicht entgegen.

2.3. Landschaftsplan

Die Inhalte des 1999 festgestellten Landschaftsplanes wurden bei der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes berücksichtigt. Die Zielaussagen des Landschaftsplanes für das hier zu betrachtende Planareal sind im Wesentlichen deckungsgleich zu den Zielen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes.

Bezüglich der Abgrenzung von baulichen Nutzungen entspricht der Landschaftsplan dem Flächennutzungsplan. Der festgestellte Landschaftsplan der Stadt Bad Oldesloe (1998) stellt die Fläche des Plangebiets als Mischgebietsfläche dar.

Nordöstlich werden angrenzend eine öffentliche Grünfläche sowie ein Regenrückhaltebecken abgebildet. Nördlich der Mischgebietsfläche befinden sich gemäß Darstellung Flächen der öffentlichen Verwaltung, bei welchen es sich jedoch um ein Kinder- und Jugendhaus handelt.

Abbildung 4: Ausschnitt aus dem Landschaftsplan Stadt Bad Oldesloe, Quelle: Stadt Bad Oldesloe

Durch die Planung wird von der Darstellung des Landschaftsplanes abgewichen. Die Abweichung ist jedoch nicht als erheblich zu betrachten, da statt eines Mischgebietes die Festsetzung eines reinen Wohngebietes, von welchem in geringerem Maße störende Emissionen zu erwarten sind, erfolgt. Darüber hinaus werden keine besonders geschützten Biotope oder im Landschaftsplan festgestellte Grünstrukturen beeinträchtigt.

2.4. Flächennutzungsplan

Die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes (F-Plan) der Stadt Bad Oldesloe wurde vom Innenministerium für das Stadtgebiet - einschließlich des Geltungsbereiches für dieses B-Planverfahren - genehmigt und ist am 28.06.2006 wirksam geworden.

Abbildung 5: Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan der Stadt Bad Oldesloe, Quelle: Stadt Bad Oldesloe

Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB kann ein Bebauungsplan, der von den Darstellungen des Flächennutzungsplans abweicht, auch aufgestellt werden, bevor der Flächennutzungsplan geändert oder ergänzt ist, solange die geordnete städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebiets nicht beeinträchtigt wird.

Der derzeit wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Bad Oldesloe stellt die Fläche des Vorhabengebietes gem. § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 2 BauNVO als gemischte Baufläche dar. Im Zuge des geplanten Vorhabens ist die Entwicklung eines Reinen Wohngebietes vorgesehen. Um den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 101 der Stadt Bad Oldesloe gem. § 8 Abs 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln, erfolgt die Darstellung einer Wohnbaufläche gem. § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO.

Der Flächennutzungsplan der Stadt Bad Oldesloe wird in Form einer Berichtigung durch die 15. Änderung angepasst.

Eine entsprechende Übersicht wird der Begründung als Anlage (Anlage 3.2) beigefügt.