Planungsdokumente: Gemeinde St. Annen - Bebauungsplan Nr. 3 "Wohngebiet Deepland"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

Basisszenario

Das Grünland des Plangebietes ist intensiv genutzt und artenarm. Es dominieren Süßgräser. Das Plangebiet ist im Westen durch eine straßenbegleitende Baumreihe abgegrenzt, die einen Straßenseitengraben begleitet. Dieser Graben ist ca. 0,5 m tief und von Röhricht mit einer Breite von unter 2 m und Gräsern bewachsen. Bei der Baumreihe handelt es sich um 11 heimische Bäume mit einem Stammdurchmesser von unter 50 cm (HRy). Im Nordwesten und Nordosten des Plangebietes grenzen Entwässerungsgräben direkt an. Diese sind anthropogenen Ursprungs mit einem stark ausgeprägten Regelprofil und grenzen an beiden Seiten an intensiv genutzte Grünlandflächen an. Aufgrund der angrenzenden intensiven landwirtschaftlichen Nutzung und der intensiven Gewässerunterhaltung herrschen Brennnessel, Gräser, Giersch und schmale Röhrichtbestände vor, die ebenfalls eine Breite von 2 m nicht überschreiten. Das Plangebiet stellt nur in kleinen Teilbereichen einen wertvollen Lebensraum für die Tier- und Pflanzenwelt dar, und zwar für Bodenlebewesen, Insekten, Fledermäuse, Klein- und Großsäuger, Singvögel, Greifvögel und aufgrund des Wasservorkommens in den Gräben auch für Amphibien (vgl. auch Landschaftsplan Gemeinde St. Annen).

Das Vorkommen von geschützten Farn- und Blütenpflanzen des Anhangs IV FFH-RL sowie der Roten Liste SH ist aufgrund ihrer spezifischen Lebensraumansprüche ausgeschlossen.

Das Plangebiet weist eine geringe bis mittlere Bedeutung für das Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt auf.

Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes

Aufgrund der bisher intensiven landwirtschaftlichen Nutzung der Fläche ist das Vorkommen von streng geschützten Planzen- und Tierarten nicht zu erwarten. Erheblich negative Auswirkungen auf die Schutzgüter Pflanzen und Tieren können daher ausgeschlossen werden.

Die straßenbegleitenden Bäume entlang der „Dorfstraße“ und die drei Entwässerungsgräben mit typischem Grabenbewuchs mit schmalen Röhrichtbeständen im Nordosten, Nordwesten und Westen sind von Bedeutung als Lebensraum für Vögel, Insekten, Amphibien und Kleinsäuger. Eingriffe in die Baumreihe und in den nordöstlich vorhandenen Graben finden nicht statt.

Der an der Dorfstraße befindliche Straßenseitengraben muss zum Zwecke der Zuwegung zum künftigen Wohngebiet und der nordwestlich angrenzende Graben muss zwecks Erstellung einer Zufahrt auf den angrenzenden Acker gequert werden. Da der intensiv gepflegte Straßenseitengraben meist nicht wasserführend ist und nur in einem kleinen Bereich (8 m) verrohrt wird und die Querung des angrenzenden Grabens eine bereits vorhandene Querung ersetzt, können nachhaltige Auswirkungen auf Flora und Fauna ausgeschlossen werden.

Maßnahmen zur Vermeidung, Verhinderung und Verringerung

Es ist zu erwarten, dass die mit dem B-Plan geschaffenen Grundstücke neben der Schaffung zusätzlicher Gebäude auch einer gärtnerischen Nutzung dienen werden, die mit der Anlage strukturgebener Gehölzbereiche und sonstiger Anpflanzungen sowie kleinerer Gartenteiche ein-

hergeht. Dies kann zu einer wesentlichen Verbesserung der bisherigen Lebensraumqualität für Vögel, Insekten, Amphibien und Kleinsäuger und einer größeren biologischen Vielfalt führen.

Die Querung zwecks Zufahrt zum Acker ersetzt eine bereits vorhandene, die nach Umsetzung der Planung nicht mehr genutzt werden kann und zurückgebaut wird, sodass sich Rückbau und Zubau ausgleichen. Der Straßenseitengraben wird nur auf einer Länge von 8 m verrohrt werden müssen, dadurch bleiben die Eingriffe stark begrenzt.

Ergebnis: Erhebliche negative Auswirkungen auf die Schutzgüter Pflanzen und Tiere und die biologische Vielfalt können ausgeschlossen werden.