Planungsdokumente: Gemeinde St. Annen - Bebauungsplan Nr. 3 "Wohngebiet Deepland"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes

Im Zuge der Bebauungstätigkeiten werden Baumaschinen eingesetzt, die den Boden verdichten und bei Umsetzung der Planung wird Boden versiegelt werden. Dies verringert, die aufgrund der Feinporigkeit geringen Wasserdurchlässigkeit, die Wasserspeicherfähigkeit, die Filtereigenschaften und die Grundwasserneubildungsrate. In den Straßenseitengraben wird in einer Länge von 8 m eingegriffen (vgl. auch Kap. 13.3), in dem nordwestlichen Entwässerungsgraben wird eine nicht mehr verwendbare Querung zurückgebaut und an einer anderen Stelle zwecks Erreichen einer Ackerfläche neu eingerichtet.

Maßnahmen zur Vermeidung, Verhinderung und Verringerung

Eine Reduzierung des Versiegelungsgrades kann die Eingriffe minimieren.

Zur Minimierung der Auswirkungen der Planung auf das Schutzgut Wasser tragen folgende Maßnahmen und Festsetzungen bei:

  • Verwendung eines Sickerpflasters für die Stellplätze auf den Grundstücken und der Fußwege
  • Beschränkung des Versiegelunggrades über die Festsetzung einer GRZ von 0,25

Ergebnis: Von einer nachhaltigen Beeinträchtigung des Schutzgutes Wasser ist aufgrund der geringen Ausdehnung der geplanten baulichen Strukturen, dem geringen Eingriff in einen nicht immer wasserführenden Straßenseitengraben, dem Verlegen einer Querung und den genannten Minimierungsmaßnahmen nicht auszugehen.

Schutzgut Klima und Luft

Die Luft ist Lebensgrundlage für Menschen, Tiere und Pflanzen. Als Belange des Umweltschutzes werden Luft und Klima daher in § 1 (6) Nr. 7a BauGB aufgeführt. Auch das BNatSchG § 1 (3) Satz 4 fordert, Luft und Klima durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu schützen. Im Bundesimmissionsschutzgesetz [BImSchG] werden der Umgang und die Vermeidung von Immissionen festgesetzt.