Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 57 der Gemeinde Trittau

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

12.3. Zusammenfassung

Durch die vorliegende Planung wird am südlichen Ortsrand der Gemeinde Trittau ein Sondergebiet sowie eine Fläche für den Gemeinbedarf mit einem Flächenumfang von ca. 1,8 ha ausgewiesen. Die Größe des gesamten Plangebietes beträgt ca. 3,2 ha. Durch die Planung werden in derzeit größtenteils unbebauten Bereichen Eingriffe in Natur und Landschaft im Sinne des BNatSchG vorbereitet. Die Eingriffe erfolgen auf siedlungsnahen Flächen, welche im Bestand im Wesentlichen als Acker bewirtschaftet wird. Im Rahmen der vorliegenden verbindlichen Bauleitplanung wurden vertiefende Untersuchungen zur Eingriffs-/ Ausgleichsermittlung vorgenommen. Soweit der erforderliche Ausgleich nicht im Plangebiet selbst vorgenommen werden kann, sind die übrigen Ausgleichsmaßnahmen außergebietlich nachzuweisen.

Der durch die Planung ermöglichte Eingriff in den Naturhaushalt wird als vertretbar angesehen. Der einhergehende Eingriff durch die Flächenversiegelung und die Entfernung von Gehölzstrukturen kann durch die Ausweisung von entsprechenden Ausgleichsmaßnahmen kompensiert werden. Unüberwindbare artenschutzrechtliche Hindernisse sind nicht zu erwarten.

12.4. Referenzliste der Quellen

Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein (2017): Stellungnahme zum Bebauungsplan Nr. 57 der Gemeinde Trittau. Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB. Schleswig.

Bielfeldt + Berg Landschaftsplanung (2001): Landschaftsplan Trittau. Hamburg.

Brien Wessels Werning Freie Landschaftsarchitekten (2007): Landschaftsplan der Gemeinde Trittau. 2. Teilfortschreibung. Lübeck.

Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (2018): Sicherheitstechnisches Gutachten für ein Plangebiet in Nachbarschaft zu Rheinmetall Trittau. Berlin.

DIN 18300: ATV Erdarbeiten (DIN 18300:2016-09).

DIN 18920: Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen (DIN 18920:2014-07).

Durchführungsbestimmungen zum Knickschutz des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein – V 534-531.04. Stand: 20. Januar 2017.

Erlass „Umfang von Ersatzaufforstungen“ des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung – V 544 – 7411.51. Bekanntmachung vom 09.10.2009.

Gemeinsamer Runderlass des Innenministeriums und des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume vom 9. Dezember 2013 – IV 268/V 531 – 5310.23 – (Amtsbl. Schl.-H. 2013 S. 1170).

Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein (Hrsg.) (2010): Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein 2010. Kiel.

Lairm Consult (2018): Ergebniszusammenstellung der Machbarkeitsstudie zum B-Plan Nr. 57 der Gemeinde Trittau und Ergänzung in Bezug auf die Wohnentwicklungsfläche. Bargteheide.

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (Hrsg.) (2012): Geologische Übersichtskarte von Schleswig-Holstein 1:250.000. Flintbek.

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (2018): Landwirtschafts- und Umweltatlas.

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) (2017): Kartieranleitung und Biotoptypenschlüssel für die Biotopkartierung Schleswig-Holstein mit Hinweisen zu den gesetzlich geschützten Biotopen sowie den Lebensraumtypen gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie. 3. Fassung (Stand: Juni 2017).

Landkreis Harburg (2018): Im Landkreis Harburg heimische Gehölze mit Pflanzmusterschema (nicht veröffentlichtes Dokument). Winsen.

Ministerium für Umwelt, Natur und Forsten des Landes Schleswig-Holstein (Hrsg.) (1998): Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum I. Kiel.

Neumann, P. (2017): Trittau-Süd, B-Plan Nr. 57 – Baugrunduntersuchung. Eckernförde.

RAS-LP 4: Richtlinie für die Anlage von Straßen. Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen (1999).

13. Planvorstellungen und wesentliche Auswirkungen der Planung

Mit der vorliegenden Planung werden bislang intensiv landwirtschaftlich genutzte Flächen mit Sondergebietsfläche für Einzelhandel sowie einer Gemeinbedarfsfläche zur Unterbringung einer Kindertagesstätte überplant. Damit verfolgt die Gemeinde ihr durch die Firma Bulgienwesa gutachterlich begleitetes Einzelhandelskonzept und reagiert auf den vorrangig im südlichen Gemeindegebiet benötigten Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen.