Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 57 der Gemeinde Trittau

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

12.1. In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten

Aufgrund geringer Flächenreserven im Gemeindegebiet und der anhaltend hohen Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken hat die Gemeinde bereits im Vorfeld dieser Bauleitplanung ein städtebauliches Gesamtkonzept für den Ortseingangsbereich an der Hamburger Straße entwickelt. Aufbauend auf die 2. Teilfortschreibung des gemeindlichen Landschaftsplanes, in dem 10 potentielle Entwicklungsflächen untersucht wurden, kommt dieses Konzept im Ergebnis zu der Aussage, dass gerade die Flächen beidseitig der Hamburger Straße für eine wohnbauliche Entwicklung geeignet erscheinen. Das Gebiet ist durch seine zentrale Lage zwischen bereits entwickelten Siedlungsteilen, dem Wohngebiet im Norden und Osten sowie dem Gewerbegebiet im Süden, geprägt und bietet daher die Chance, den Siedlungscharakter zu verdichten und somit einer Zersiedlung der Landschaft entgegenzuwirken. Die Alternativenbetrachtung kommt ebenfalls zu dem Ergebnis, dass eine Siedlungsentwicklung entlang der Hamburger Straße zusätzliche Infrastruktureinrichtungen wie einen Nahversorger und eine Kindertageseinrichtung erfordern.

Vor dem Hintergrund einer Umsetzung der gutachterlich begleiteten Gewerbeflächenentwicklung bestehen zu der beabsichtigten Einzelhandelsansiedlung an diesem Standort keine Alternativen. Im Rahmen eines Nahversorgungskonzeptes für das gesamte Gemeindegebiet hat die Gemeinde sich intensiv mit der Strukturanalyse sowie der Prognose des zukünftig benötigten Einzelhandelsangebotes befasst. Für den hier überplanten Bereich wurden Verträglichkeit und Tragfähigkeit einer möglichen Einzelhandelsansiedlung bescheinigt. Mit Beschluss der Gemeindevertretung vom 13.10.2016 wurden die gutachterlichen Ausarbeitungen der ‚bulwiengesa AG‘(12.05.2016 und 30.09.2016) in Bezug auf die Einzelhandelsentwicklung Trittaus förmlich für die weitere gemeindliche Ausrichtung als Handlungsrahmen erklärt.

Bezüglich eines KiTa- Standortes hat die Gemeinde Flächen auf der gegenüberliegenden Seite der Hamburger Straße in Betracht gezogen und hierzu verschiedene Erschließungsvarianten untersucht. Aufgrund der höheren Störwirkung des Wohngebietes an der Lessingstraße durch Hol- und Bringverkehre sowie der beengten Stellplatzsituation wurde nach intensiven Beratungen mit der Öffentlichkeit ein Alternativstandort im Geltungsbereich der 39. Änderung des Flächennutzungsplanes entwickelt. Mit der hier vorliegenden Planung verfolgt die Gemeinde das Ziel, in Verbindung mit der Ansiedlung eines Einzelhandelsmarktes, die Unterbringung einer KiTa an einem gut geeigneten Standort. Gleichzeitig bietet dieses Grundstück Vorteile im Hinblick auf die Bündelung der Verkehre und der effektiveren Nutzung der Erschließungsanlagen.

12.2. Schutzmaßnahmen bei schweren Unfällen oder Katastrophen

Die geplanten Nutzungen sind als nicht anfällig für schwere Unfälle oder Katastrophen einzuschätzen, weshalb keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen solcher Ereignisse auf die Umwelt zu erwarten sind. Maßnahmen zur Verhinderung oder Minderung müssen nicht vorgesehen werden. Auf das Gutachten der BAM vom 02.02.2018, wonach die erforderlichen Schutzabstände zum benachbarten Betriebsgelände der Firma Rheinmetall eingehalten werden, wird an dieser Stelle verwiesen.

Maßnahmen zur Verhinderung oder Minderung müssen nicht vorgesehen werden.

12.1. Zusätzliche Angaben