Planungsdokumente: frühzeitige Beteiligung zum Bebauungsplan 1.54 der Gemeinde Barsbüttel für das Gebiet "Ortsteil Barsbüttel, Gewerbegebiet nördlich Stellauer Weg

Begründung

2.5. Derzeit wirksamer Flächennutzungsplan

Seit 2011 wird der Flächennutzungsplan der Gemeinde Barsbüttel neu aufgestellt. Ursprünglich war die hier dargestellte Gewerbegebietsfläche berücksichtigt, wurde aber im Entwurf des Flächennutzungsplanes aufgrund des noch nicht abgeschlossenen Zielabweichungsverfahrens und der damit fehlenden Umsetzbarkeit nicht mehr dargestellt.

Der derzeit wirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde Barsbüttel aus dem Jahr 1977 stellt die Fläche des Plangebietes als landwirtschaftliche Fläche dar.

Die Gemeinde Barsbüttel erarbeitet derzeit einen 2. Entwurf des Flächennutzungsplanes 2025.

Um das Vorhaben des Bebauungsplanes Nr. 1.54 der Gemeinde Barsbüttel umsetzen zu können, ist eine Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Barsbüttel erforderlich.

Die 40. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Barsbüttel ist deckungsgleich mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1.54.

Die Gemeinde Barsbüttel folgt mit der 40. Änderung des Flächennutzungsplanes dem Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 BauGB.

Die 40. Änderung des Flächennutzungsplanes wird gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren mit dem Bebauungsplan Nr. 1.54 der Gemeinde Barsbüttel aufgestellt.

3. Geltungsbereich und Bestandsbeschreibung

Die Gemeinde Barsbüttel liegt unmittelbar östlich der Landesgrenze zu Hamburg im südlichen Teil des Kreises Stormarn.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1.54 umfasst eine Fläche von ca. 2,7 ha. Die Lage des Plangebietes kann dem dieser Begründung vorausgehenden Lageplan entnommen werden.

Der Geltungsbereich umfasst das Gebiet:

Ortsteil Barsbüttel, Gewerbegebiet nördlich Stellauer Weg

Das Plangebiet liegt am nordwestlichen Siedlungsrand der Gemeinde Barsbüttel.

Die Fläche wird im Westen, Norden sowie Osten von landwirtschaftlichen Flächen begrenzt. Unmittelbar südlich grenzt das Gelände des Möbelhauses Höffner an. Die Rahlstedter Straße bindet das Plangebiet südlich an die Kreisstraße 80 sowie die Autobahn A1 und somit unmittelbar an die überregionale Infrastruktur an.

Innerhalb des Plangebietes befinden sich landwirtschaftliche Nutzflächen sowie lineare Gehölzstrukturen entlang der bestehenden Wege.

4. Allgemeines Planungsziel

Die Gemeinde Barsbüttel hat sich bereits im Jahr 2012 im Rahmen eines Zielabweichungsverfahrens mit dem Bedarf zusätzlicher Gewerbeflächen auseinandergesetzt. Wie schon in den Unterlagen aus dem Jahr 2012 dargestellt, benötigt die Gemeinde Barsbüttel kurzfristig Erweiterungsflächen zur Expansion ortsansässiger Unternehmen. In diesem Zusammenhang wird auf die Unterlagen des Zielabweichungsantrages aus dem Jahr 2012 sowie 2016 verwiesen, die dieser Begründung als Anlage beiliegen.

Hinzu kommt noch, dass die Firma Krieger Grundstücks GmbH für ihren Betrieb eine Erweiterungsfläche von rd. 3 ha benötigt. Es sind Lager- und Logistikflächen geplant, um die Auslieferung von Waren in Barsbüttel zu zentralisieren. Eine Erweiterung der Verlaufsflächen ist mit der Planung ausdrücklich nicht verbunden. Um die mit der Landesplanung abgestimmte Entwicklungsgröße von insgesamt 15 ha beizubehalten, umfasst die nördlich der Erweiterungsfläche Krieger Grundstücks GmbH geplante Gewerbefläche 12 ha.