Planungsdokumente: frühzeitige Beteiligung zum Bebauungsplan 1.54 der Gemeinde Barsbüttel für das Gebiet "Ortsteil Barsbüttel, Gewerbegebiet nördlich Stellauer Weg

Begründung

6. Erschließung

Die Erschließung des geplanten Gewerbegebietes erfolgt über eine nach Nordost gerichtete Stichstraße. Am Ende der Stichstraße ist eine Kehre vorgesehen, welche ausreichend für das Wenden von Lastkraftwagen (Lkw) bemessen ist. Die Anbindung an den Straßenbestand erfolgt als nordwestlicher Arm an den bestehenden Kreisverkehrsplatz der Rahlstedter Straße.

Die Lage des geplanten Gewerbestandortes bietet hinsichtlich der notwendigen Infrastrukturanbindungen die wirtschaftlichsten Voraussetzungen, sowohl die Straßen als auch die Schmutz- und Regenwasserentsorgung ist umsetzbar. Alle anderen Versorger liegen ebenfalls in der Rahlstedter Straße.

Die bestehenden Wanderwege innerhalb des Plangebietes werden entsprechend ihres Bestandes in dem Bebauungsplan Nr. 1.54 festgesetzt und somit dauerhaft gesichert.

Detaillierte Festsetzungen werden im Laufe des Verfahrens ergänzt.

7. Ver- und Entsorgung

Die Ver- und Entsorgungsanlagen sind im Bereich des Plangebietes zum Teil vorhanden. Fehlende oder unzureichende Ver- und Entsorgungsanlagen werden neu hergestellt oder gemäß den Anforderungen ausgebaut.

Wasserversorgung

Die Trink- und Brauchwasserversorgung erfolgt zurzeit aus dem Netz der Hamburger Wasser GmbH.

Löschwasserversorgung

Die Löschwasserversorgung wird durch eine ausreichende Anzahl an Unterflurhydranten – im Rahmen der jeweiligen Kapazitäten des Trinkwasserversorgungsnetzes – sowie durch einen innerhalb des Plangebietes vorgesehenen Löschwasserteich sichergestellt.

Detaillierte Festsetzungen werden im Laufe des Verfahrens ergänzt.

Energieversorgung

Der Anschluss an die Versorgungsnetze Energie und Medien erfolgt aus den Bestandsnetzen der Rahlstedter Straße.

Fernmeldeversorgung

Anschlüsse an das Ortsnetz werden von der Telekom hergestellt.

Oberflächenentwässerung

Der anstehende Baugrund innerhalb des Plangebietes ist für eine Versickerung der anfallenden Oberflächenwassermengen nicht geeignet. Daher erfolgt eine Ableitung des Straßenwassers und der Grundstücksentwässerungen über einen geplanten öffentlichen Regenwasserkanal in der Straße. Der Regenwasserkanal leitet das Wasser einem geplanten Regenrückhaltebecken mit Regenklärung zu. Von dort erfolgt eine Einleitung des gereinigten und auf einen, für das Gewässer unschädlichen Abfluss, gedrosselten Ablauf in die Barsbek.

Diese Maßnahmen werden im weiteren Verfahren und durch die Erschließungsplanung weiter detailliert. Entsprechende Abstimmungen und Genehmigungen werden bei der Umsetzung des Gebietes durchgeführt bzw. eingeholt.

Schmutzwasserableitung

Das anfallende Schmutzwasser der künftigen Gewerbegrundstücke wird über einen öffentlichen Schmutzwasserkanal in dier Straße gesammelt und dem Bestandsnetz der Gemeinde Barsbüttel zugeführt.

8. Müllentsorgung

Die Müllentsorgung des Plangebietes wird durch die Abfallwirtschaft Südholstein sichergestellt. Sie erfolgt über die Planstraße innerhalb des Gewerbegebietes sowie über die Straßenverkehrsfläche der Rahlstedter Straße. Die Erschließungsflächen werden mit ausreichenden Breiten und Wenderadien geplant, um eine problemlose Entsorgung der Grundstücke durch ein 2-achsiges Müllfahrzeug zu ermöglichen.