Planungsdokumente: 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Dörphof für den Bereich "nördlich der Straße ‚Alt Dörphof‘ im Ortsteil Dörphof"

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.1.3 Schutzgut Fläche

Derzeitiger Zustand

Die Planbereichsfläche wird als Acker zum Getreideanbau landwirtschaftlich genutzt. Versiegelungen liegen auf der Fläche bislang nicht vor.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Bei Nichtdurchführung der Planung würde die bisherige Nutzung fortgeführt wie bisher. Die landwirtschaftliche Fläche würde nicht aus der Nutzung genommen werden. Für den Neubau der KiTa würde der Flächenverlust voraussichtlich an anderer Stelle erfolgen.

Auswirkungen der Planung

Durch die Bauleitplanung wird die bauliche Nutzung einer bislang unversiegelten Fläche ermöglicht. Hierfür wird eine Ackerfläche aus der landwirtschaftlichen Nutzung genommen.

Größe des Geltungsbereiches: ca. 0,95 ha

Verlust von landwirtschaftlichen Nutzflächen ca. 0,95 ha

Gewinn von Fläche für den Gemeinbedarf ca. 0,95 ha

Der Flächenverlust ist an dieser Stelle durch das öffentliche Interesse an ausreichend KiTa-Plätzen in der Gemeinde bzw. den umliegenden Gemeinden begründet.

Auswirkungen auf das Schutzgut Fläche sind durch den Verlust einer landwirtschaftlich genutzten Fläche gegeben. Dieser Flächenverbrauch ist durch das öffentliche Interesse an einer lokalen, bedarfsgerechten KiTa begründet und nicht vermeidbar.

2.1.4 Schutzgut Boden

Derzeitiger Zustand

Die heute anzutreffende Landschaftsform hat ihren Ursprung in den Gletscherablagerungen während der letzten Eiszeit (Weichsel-Eiszeit). In der Umgebung des Planbereichs sind Geschiebelehme über Geschiebemergel als Ablagerungen der letzten Eiszeit anzutreffen (siehe geologische Karte im Landwirtschafts- und Umweltatlas des LLUR). Das Gebiet der Gemeinde Dörphof liegt im Naturraum Östliches Hügelland.

Die Bodenübersichtskarte des Landwirtschafts- und Umweltatlasses im Maßstab 1 : 250.000 zeigt für den Planbereich Pseudogley-Parabraunerde als Bodentyp an. Als vorherrschende Bodenart bis 2 m unter Gelände ist Lehmsand über Sandlehm genannt.

Die Wasserhaltungs- und Pufferfähigkeit ist aufgrund der lehmigen Böden hoch und es ist eine geringe Grundwasserneubildung gegeben.

Die Böden des Planbereiches sind im Nahbereich der Ortschaft Dörphof und in der Region Schwansen typisch und großflächig verbreitet. Seltene Böden sind nicht vorhanden.

Derzeit sind keine Hinweise auf Altlasten bzw. Altablagerungen im Plangebiet bekannt. Hinweise auf das Vorhandensein von Kampfmitteln gibt es bislang nicht. Gemäß Anlage der Kampfmittelverordnung (KampfmV SH 2012) gehört die Gemeinde Dörphof nicht zu den bekannten Bombenabwurfgebieten.

Archivfunktionen bzgl. kultur- und naturgeschichtlicher Gegebenheiten werden im Zuge der zukünftigen Baumaßnahme z.B. gem. § 15 Denkmalschutzgesetz berücksichtigt.

Das Gelände im Plangebiet ist relativ eben und weist eine Geländehöhe um 10 m über NHN auf.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Bei Nichtdurchführung der Planung wird das Plangebiet weiterhin als Acker intensiv landwirtschaftlich genutzt. Zusätzliche Flächen werden nicht versiegelt.

Auswirkungen der Planung

Durch Versiegelung, Bodenabtrag, -auffüllung und -verdichtung wirkt sich die geplante Bebauung auf die vorhandene Funktionsfähigkeit des Bodenhaushaltes aus. Unter bislang unversiegelten Flächen werden zukünftig die natürlichen Funktionen des Bodens gestört oder kommen vollständig zum Erliegen. Dies führt an diesen Stellen zu folgenden Beeinträchtigungen:

- Verlust des Bodens als Wasser-, Luft- und Nährstoffspeicher,

- Verlust des Bodens als Lebensraum für Tiere und Standort für Pflanzen,

- Verlust der Filter- und Pufferfunktion des Bodens für das Grundwasser,

- Verlust der Archivfunktion natur- und kulturgeschichtlicher Gegebenheiten.

Während der Bauphase ist durch das Befahren mit Lkw und Baumaschinen sowie die Lagerung von Baumaterialien mit einer Veränderung der Bodenstruktur zu rechnen. Im Zuge der Maßnahme sind die Vorgaben des BauGB (§ 202 Schutz des humosen Oberbodens), der Bundesbodenschutzverordnung (§ 12 BBodSchV), des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG u.a. § 7 Vorsorgepflicht) sowie das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG u.a. § 2 und § 6) einzuhalten.

Versiegelungen

Für das ca. 0,97 ha große Plangebiet ist die Ausweisung einer Fläche für Gemeinbedarf -KiTa- vorgesehen. Mit der Planung werden Versiegelungen auf einer bislang als Acker genutzten Fläche durch KiTa-Gebäude, Nebenanlagen und Stellplätze ermöglicht.

Die überbaubare Grundfläche wird im parallel aufgestellten Bebauungsplan Nr. 6 auf ca. 0,1 ha festgesetzt, um die geplanten Baumaßnahmen auf der Fläche realisieren zu können. Aufgrund des großen Stellplatzbedarfes sowie der im Verhältnis zur Grundstücksfläche sehr kleinen Grundfläche für die Hauptanlagen darf die im Bebauungsplan festgesetzte Grundfläche durch Garagen, Stellplätze und Zufahrten sowie Nebenanlagen gem. § 14 BauNVO um bis zu 100 % überschritten werden.

Für das Schutzgut Boden sind die Auswirkungen des Vorhabens durch die zu erwartende Versiegelung mit einer hohen Erheblichkeit zu bewerten. Die Böden werden als Acker genutzt und zählen nicht zu den seltenen Bodenarten. Daher sind die Auswirkungen bei Berücksichtigung des Flächenausgleiches als kompensierbar einzustufen.

2.1.5 Schutzgut Wasser

Derzeitiger Zustand

Oberflächengewässer sind innerhalb des Plangebietes nicht vorhanden.

Die Neubildungs- oder Regenerationsfähigkeit des Grundwassers ist abhängig von der Bodenbedeckung der Fläche, dem Relief und dem mit beiden Faktoren zusammenhängenden Direktabfluss von Oberflächenwasser.

Die Durchlässigkeit der Bodenschichten für Niederschlagswasser ist im Plangebiet aufgrund der Bodengegebenheiten (Lehm) grundsätzlich als niedrig zu bewerten. Grundwasserflurabstände sind für das Plangebiet derzeit nicht bekannt. Zusammenhängende Grundwasserstände wurden im Rahmen einer Baugrunduntersuchung im April 2020 bis zu einer Tiefe von ca. 5 m nicht angetroffen.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Ohne die Planung würde eine Nutzung als Acker fortgeführt. Auswirkungen auf das Grundwasser würden durch die fortgeführte Zufuhr von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln erfolgen.

Auswirkungen der Planung

Durch die vorgesehene Bebauung der bisher unversiegelten Ackerfläche wird es zu einer deutlichen Erhöhung des Oberflächenabflusses kommen. Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung wird daher zum Umgang mit dem Niederschlagswasser ein Entwässerungskonzept gemäß den wasserrechtlichen Anforderungen zum Umgang mit Regenwasser erstellt.

Ein positiver Nebeneffekt für die Qualität des Grundwassers ist, dass mit dem Beenden der landwirtschaftlichen Nutzung im Plangebiet die Zufuhr von Nährstoffen und Pflanzenschutzmitteln eingestellt wird.

Die Auswirkungen auf das Grundwasser können aufgrund der vorgesehenen Versiegelung als erheblich eingestuft werden. Minderungsmaßnahmen werden im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung erarbeitet. Die Oberflächengewässer sind von der Planung nicht betroffen.