Planungsdokumente: 11. Änderung Flächennutzungsplan Gemeinde Owschlag

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

4 standortalternativen

Die Gemeinde Owschlag hat im Rahmen der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes eine umfassende Standortalternativenprüfung vorgenommen. Dabei wurden insgesamt 6 Bereiche im westlichen Gemeindegebiet auf ihre potentielle Eignung als zukünftiges Gewerbegebiet untersucht. Im Ergebnis wurden einer Potenzialfläche eine gute Eignung, zwei Flächen eine gute bis mittlere Eignung, einer Fläche ein mittlere, einer Fläche eine mittlere bis geringe und einer Fläche eine geringe Eignung bescheinigt. Flächen mit einer guten bis mittleren bzw. mit einer mittleren Eignung für eine gewerbliche Entwicklung stehen demnach lediglich im Westen der Ortslage Owschlag, südlich der L 256 zur Verfügung. Im Einzelnen wird auf die als Anlage beigefügte Standortalternativenprüfung zur 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Owschlag verwiesen.

Aus der Flächenbetrachtung der Standortalternativenprüfung ergibt sich, dass es zu den beabsichtigten Planflächen im Westen der Ortslage Owschlag (Flächen 3 und 4) keine vertretbare Alternative gibt, um dem mit der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes verfolgten vorrangigen Ziel der Gemeinde Owschlag, die Grundlagen für die weitere gewerbliche Entwicklung der Gemeinde zu schaffen, zu entsprechen.

Zudem ist der Gartenbaubetrieb im nördlichen Plangebiet bereits viele Jahre ansässig. Ehemalige Lagerflächen, die der Gartenbaubetrieb nicht benötigt und die zuletzt brachlagen, können im Rahmen der Planung umgenutzt werden. Damit findet die gewerbliche Entwicklung zum Teil auf bereits vorbelasteten Flächen statt, was an einem alternativen Standort voraussichtlich nicht möglich wäre.

5 Zusätzliche Angaben

5.1 Verwendete Verfahren bei der Umweltprüfung und Hinweise auf Schwierigkeiten

Methodische Grundlage für den Umweltbericht ist die Auswertung der vorhandenen Unterlagen sowie die planerische Einschätzung auf Basis dieser Unterlagen und mehrerer Ortsbegehungen sowie der Biotoptypenkartierung. Darüber hinaus wurden die Ergebnisse des Schallgutachtens des Ingenieurbüros für Akustik Busch ausgewertet und in die Prüfung einbezogen.

Das Prüfverfahren ist nicht technischer, sondern naturwissenschaftlicher Art. Die Geländeaufnahmen und Kartierungen wurden gemäß den Hinweisen des Gemeinsamen Runderlasses „Verhältnis der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zum Baurecht“ des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume und des Innenministeriums vom 09.12.2013 vorgenommen.

Die Informationen des LLUR aus der LANIS Datenbank wurden für die Erarbeitung der artenschutzrechtlichen Belange ausgewertet. Hinsichtlich der vorhandenen Kulturgüter sind im Vorwege Abstimmungen mit dem ALSH geführt worden, die in der Planung berücksichtigt worden sind.

Besondere Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben sind nicht aufgetreten, technische Lücken oder fehlende Kenntnisse wurden nicht festgestellt.