1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 24 B der Stadt Schleswig "Gebiet zwischen Bahnhofstraße, Christian-Albrecht-Straße und Prinzenpalais - betreffend Grundstück Bahnhofstraße 2
Schleswig
Verfahrensschritt
Beschlussfassung ÖffentlichkeitWährend der Auswertung der eingegangenen Einwendungen ist die Abgabe weiterer Stellungnahmen nicht möglich.
Zeitraum
–
Zeitraum für die Abgabe von Stellungnahmen. Stellungnahmen mit wichtigem Belang können auch nach Fristende direkt an den Ansprechpartner der Verwaltung eingereicht werden.
Behörde
Stadt Schleswig
Bauleitpläne werden von der Kommune (Stadt bzw. der Gemeinde) aufgestellt.
Kurzinfo
Die Ratsversammlung der Stadt Schleswig hat in ihrer Sitzung am 14.12.2015 die öffentliche Auslegung des o. g. Bebauungsplanes beschlossen. Das Vorhaben dient der Errichtung einer therapeutischen Jugendeinrichtung im rückwärtigen Bereich des Grundstücks Bahnhofstraße 2.
Ansprechpartner für Bürger
Mit dem Verfahren betreut sind Herr Harms und Herr SChulze des Sachgebietes Stadtplanung der Stadt Schleswig.
Das Begründungsdokument ist in einzelne Absätze gegliedert.
Sie können zu jedem Begründungsabsatz einzelne Stellungnahmen verfassen. Ihre Stellungnahme wird dem jeweiligen Absatz automatisch zugeordnet.