Planungsdokumente: 7. Änderung des Flächennutzungsplanes "Gewerbegebiet nördlich der Biogasanlage" der Gemeinde Güby für das Gebiet zwischen der Straße 'Hof Louisenlund' und dem Golfplatz

Begründung

Teil A - BEGRÜNDUNG

zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Güby, Kreis Rendsburg-Eckernförde - für das Gebiet zwischen der Straße 'Hof Louisenlund' und dem Golfplatz

1 Ausgangssituation

1.1 Lage des Plangebietes

Das Plangebiet liegt im Nordosten der Ortslage Güby zwischen der Straße 'Hof Louisenlund' und dem Golfplatz. Es umfasst im Wesentlichen das Flurstück 136/69 der Flur 1, Gemarkung Güby. Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:

  • im Norden durch den Golfplatz,
  • im Osten durch eine als Lagerfläche genutzte Wiese,
  • im Süden durch die Straße 'Hof Louisenlund' und eine Biogasanlage und
  • im Westen durch ein Wohnhaus und den Feuerwehrstandort.

Die Gesamtgröße des Plangeltungsbereiches beträgt ca. 1,2 ha.

Die genaue Abgrenzung ist dem zeichnerischen Teil des Planentwurfes im Maßstab 1:1.000 zu entnehmen.