Planungsdokumente: Gemeinde Pahlen - 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1 "Haus Rosenpark" für das Gebiet "Grundstück Hauptstraße 8"

Begründung

2.2 Grundflächenzahl

Die bisherige Festsetzung einer Grundflächenzahl (GRZ) mit einer Beschränkung auf 0,3 kann im Zuge eines Anbaus nicht aufrechterhalten werden. Die Grundflächenzahl wird auf 0,6 angehoben. Die Grundflächenzahl bezieht sich gemäß § 19 BauNVO auf das im Ausgangsbebauungsplan dargestellte Baugebiet (weiße Fläche).

3. Sonstiges

Die von dieser Änderung nicht berührten Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1 gelten unverändert fort.

Die Planungskosten trägt der Vorhabenträger. Kosten fallen für die Gemeinde nicht an.

Pahlen, den ___.___.2020 _____________________________

(Bürgermeister)

1. Lage, Planungsanlass und Planungsziele

Der Bebauungsplan Nr. 1 der Gemeinde Pahlen wurde im Jahr 2003 rechtskräftig. Er sieht die Errichtung eines Alten- und Pflegeheims auf einer Sonderbaufläche am nördlichen Siedlungsrand der Gemeinde vor. Der räumliche Geltungsbereich der  1. Änderung behandelt weiterhin das über die L 172 erschossene Grundstück Hauptstraße 8.

Das  Plangebiet  umfasst  den  Bereich nördlich der Hauptstraße L 172, westlich der K 47, südlich der Eider am nordöstlichen Rand des Gemeindegebietes. Es ist insgesamt rund 1,0 ha groß.

Der Änderungsbereich umfasst vollständig die Flurstücke 141/6 und 149, Flur 2 in der Gemeinde und Gemarkung Pahlen.

Im aktuellen Flächennutzungsplan ist die Fläche als Sonderbaufläche (S) für ein Alten- und Pflegeheim ausgewiesen. Entlang der Hauptstraße Richtung Westen befindet sich direkt neben dem Geltungsbereich des Bebauungsplans gemischte Baufläche (M). Neben einigen gewerblichen Betrieben ist hauptsächlich Wohnbebauung vorhanden.

Der Vorhabenträger beabsichtigt das Alten- und Pflegeheim baulich zu erweitern. Dabei sind neben der Zahl der Vollgeschosse Änderungen im Bereich der zulässigen Grundflächenzahl verbunden.

Die Planänderungen sehen den Anbau eines weiteren Gebäudeteils an das bereits bestehende Alten- und Pflegeheim vor. Insoweit handelt es sich um eine Nachverdichtung bereits verbindlich überplanter und erschlossener Flächen. Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufgestellt.

Der Bebauungsplan dient der Pflege und der Betreuung der älteren Bevölkerung. Die Grundflächenzahl hat entsprechend der Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 1 eine GRZ von 0,3. Das Gebäude ist an der Straße zweigeschossig (II) und im hinteren Bereich eingeschossig (I).