Planungsdokumente: Gemeinde Welmbüttel - 4. Änderung F-Plan - ehemaliges Bundeswehrlager

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

Wasser

Gesetzliche Vorgaben

Zielvorgaben werden durch das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vorgegeben. In den unter § 5 WHG aufgeführten allgemeinen Sorgfaltspflichten heißt es:

„(1) Jede Person ist verpflichtet, bei Maßnahmen, mit denen Einwirkungen auf ein Gewässer verbunden sein können, die nach den Umständen erforderliche Sorgfalt anzuwenden, um

1. eine nachteilige Veränderung der Gewässereigenschaften zu vermeiden,

2. eine mit Rücksicht auf den Wasserhaushalt gebotene sparsame Verwendung des Wassers sicherzustellen,

3. die Leistungsfähigkeit des Wasserhaushalts zu erhalten und

4. eine Vergrößerung und Beschleunigung des Wasserabflusses zu vermeiden.“

Diese Ziele wurden insbesondere berücksichtigt durch:

- Oberflächengewässer sind durch die Planung nicht betroffen,

- Es werden keine zusätzlichen Flächen in Anspruch genommen und so vermieden, dass Oberflächenwasserabfluss vergrößert oder beschleunigt wird.

Klima / Luft

Gesetzliche Vorgaben

Zielvorgaben nach § 1 (3) Nr. 4 BNatSchG sind:

"Zur dauerhaften Sicherung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts sind insbesondere 4. Luft und Klima auch durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu schützen (...); dem Aufbau einer nachhaltigen Energieversorgung insbesondere durch zunehmende Nutzung erneuerbarer Energien kommt eine besondere Bedeutung zu.“

Diese Ziele wurden insbesondere berücksichtigt durch:

- Es werden keine zusätzlichen Flächen versiegelt und so die Verdunstungsfähigkeit von Bodenfläche erhalten.

- Erhaltung der Waldbestände zum mikroklimatischen Ausgleich im Plangebiet.

Landschaft

Gesetzliche Vorgaben

Nach § 1 (4) BNatSchG sowie § 1 LNatSchG sind im besiedelten und unbesiedelten Bereich "die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft" auf Dauer zu sichern.

Diese Ziele wurden insbesondere berücksichtigt durch:

- Nutzung eines bereits durch vorhandene Bebauung vorbelasteten Standortes.

- Es werden keine zusätzlichen Gebäude errichtet.

- Zur Begrenzung der Auswirkungen auf das Landschaftsbild ist die zulässige Gebäudehöhe in Orientierung an die bestehenden Gebäuden im Bebauungsplan festzusetzen.

- Landschaftsprägende Waldbestände bleiben erhalten.