Planungsdokumente: Gemeinde Welmbüttel - 4. Änderung F-Plan - ehemaliges Bundeswehrlager

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

4. Technische Infrastruktur

4.1 Versorgung

Die Stromversorgung wird durch die SH-Netz AG sichergestellt (Niederspannung).

Nördlich des Plangebietes verläuft eine Erdölpipeline.

Aufgrund der Vornutzung durch die Bundeswehr, als auch aufgrund der geplanten Nutzung, ist ausschließlich das Sozialgebäude im Bebauungsplan Nr. 1 der Gemeinde Gaushorn an das Trinkwassernetz angeschlossen. Ein Anschluss von weiteren Gebäuden ist nicht vorgesehen und nicht erforderlich.

Nördlich liegt ein Regenrückhaltebecken, welches ganzjährig Wasser führt. Im Bereich des Bebauungsplans Nr. 1 der Gemeinde Gaushorn befinden sich des Weiteren zwei Löschwasserzisternen mit jeweils 250 m³ Speichervolumen. Eine ausreichende Löschwasserreserve ist somit vorhanden.

Ein Ausbau der Telekominfrastruktur ist derzeit durch die Deutsche Telekom AG nicht geplant.

4.2 Entsorgung

Anfallendes Niederschlagswasser der Verkehrs- und Wegeflächen wird überwiegend mittels des angrenzenden Grabensystems entwässert.

Das Niederschlagswasser im Sondergebiet wird über Regenwasserleitungen abgeführt, die zentral in der Fläche in einer größeren Vorflutleitung münden (DN 500). Sie nimmt das Wasser des im Südosten liegenden Teiches auf, speist eine der beiden oben genannten Zisternen und mündet in das im Norden liegende Regenrückhaltebecken.

Das Regenrückhaltebecken wird als solches dargestellt. Von dort besteht ein Überlauf in das Verbandsgewässer 09.58.06 des Sielverbandes Broklandsautal (Eider-Treene-Verband).

Über das Regenrückhaltebecken wird auch die Standortschießanlage entwässert. Baumaßnahmen am Regenrückhaltebecken bedürfen insoweit einer Abstimmung mit der Bundeswehr.

Im Sozialgebäude des Bebauungsplans Nr. 1 der Gemeinde Gaushorn befinden sich Toilettenanlagen. Das Schmutzwasser wird über erdverlegte Leitungen in eine vorhandene Kläranlage eingeleitet.

Die Abfallentsorgung ist im Kreis Dithmarschen durch Satzung geregelt. Die Entsorgung ist zwischen Vorhabenträger und Entsorgungsunternehmen direkt zu regeln.