12. Änderung Flächennutzungsplan Gemeinde Borgstedt
Borgstedt
Verfahrensschritt
Öffentliche Auslegung - § 3 (2) BauGBDie öffentliche Auslegung erfolgt nach Überarbeitung der Planungsunterlagen. Der Zeitraum für Einsicht und Stellungnahme beträgt einen Monat.
Zeitraum
Noch 34 Tage
–
Zeitraum für die Abgabe von Stellungnahmen. Stellungnahmen mit wichtigem Belang können auch nach Fristende direkt an den Ansprechpartner der Verwaltung eingereicht werden.
Behörde
Amt Hüttener Berge
Bauleitpläne werden von der Kommune (Stadt bzw. der Gemeinde) aufgestellt.
Kurzinfo
Der Aufstellungsbeschluss erfolgte am 23.02.2017. Innerhalb der Gemeinde Borgstedt besteht seitens der Abfallwirtschaft Rendsburg (AWR) die Nachfrage nach zusätzlichen Flächen für ihr Betriebsgelände. Das Abfallwirtschaftszentrum AWR möchte ihre betrieblichen Abläufe optimieren und hat zusätzlich einen gestiegenen Flächenbedarf an Lager- und Rangierflächen. Mit der Bauleitplanung sollen Flächen für weitere bauliche Entwicklungen erschlossen werden.
Gleichzeitig liegen auch Unterlagen zur 1 Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 8 aus.
Alle in der Karte dargestellten Inhalte sind auch in den Planungsdokumenten enthalten. Die Karte dient zur besseren Verständlichkeit. In der Karte können Sie mithilfe der links von der Karte zu findenden Kartenwerkzeuge unter anderem Einzeichnungen vornehmen und diese mit Ortsbezug in einer Stellungnahme vermerken oder auch Kartenebenen ein- oder ausblenden. Darüber befindet sich der \"Reden Sie mit\"-Button, um eine neue Stellungnahme zu verfassen. Sie können dort ggf. auch die Funktion \"Kriterien am Ort abfragen\" nutzen, um die Inhalte besser nachzuvollziehen und spezifischer Stellung zu nehmen.
Die Planungsdokumente sind in Kapitel gegliedert. Sie können zu den Kapiteln der Dokumente einzelne Stellungnahmen verfassen. Ihre Stellungnahme wird dem jeweiligen Kapitel automatisch zugeordnet.