Planungsdokumente: 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 A der Stadt Reinfeld für den Bereich des Rettungszentrums

Begründung

4.1. Fläche für den Gemeinbedarf

Für den Plangeltungsbereich wird eine Fläche für den Gemeinbedarf, Rettungszentrum mit der Zweckbestimmung Feuerwehr und gesundheitlichen sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen, DLRG festgesetzt. Diese Zweckbestimmung stellt den tatsächlichen Bestand dar.Sowohl die Polizei als auch das DRK haben langfristig andere Standorte gefunden, so dass an dieser Stelle keine Gemeinbedarfsfläche entsprechender Zweckbestimmung erforderlich ist.

Die Ausweisung wird auch für den Erweiterungsbereich (Flurstück 22/64) übernommen. Es entfällt gleichfalls für dieses Flurstück somit das festgesetzte allgemeine Wohngebiet aus dem Bebauungsplan Nr. 7 B für das Flurstück 22/64, Gemarkung Neuhof, Flur 4.

4.2. Maß der baulichen Nutzung

Das Maß der baulichen Nutzung wird durch die maximale Anzahl der Vollgeschosse bestimmt. Für das Plangebiet werden die Zulässigkeit von maximal zwei Vollgeschossen entsprechend dem ursprünglichen Bebauungsplan Nr. 7 A beibehalten und für den Erweiterungsbereich übernommen. Das Plangebiet soll sich auch weiterhin der vorhandenen Geschossigkeit im Gebiet und in der Nachbarschaft anpassen.

4.3. Bauweise

Für den Plangeltungsbereich wird eine abweichende Bauweise gem. § 22 Abs. 4 BauNVO festgesetzt: Die offene Bauweise aus dem Bebauungsplan Nr. 7 A wird ebenfalls beibehalten. Die Gebäude im Geltungsbereich des Bebauungsplanes sollen in offener Bauweise mit seitlichen Grenzabständen errichtet werden, jedoch ohne die in § 22 Abs. 2 BauNVO aufgeführte Längenbeschränkung auf 50 m.Die Definition der offenen Bauweise (§ 22 Baunutzungsverordnung) sagt aus, dass Gebäude mit seitlichem Grenzabstand als Einzelhäuser, Doppelhäuser oder Hausgruppen errichtet werden dürfen und die Länge der Gebäude höchstens 50 m betragen darf. Dadurch wird – in Verbindung mit weiteren Festsetzungen – die angestrebte Bebauungsstruktur abgesichert.