Planungsdokumente: 19.Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Damp für den Bereich "Dorotheenthal"

Begründung

1.4.1 Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein 2010

Der Planbereich der Gemeinde Damp wird im Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein 2010 als dünnbesiedeltes, abgelegenes Gebiet im ländlichen Raum sowie angrenzend an einen Schwerpunktraum für Tourismus und Erholung dargestellt. In den Schwerpunkträumen für Tourismus und Erholung soll dem Tourismus und der Erholung besonderes Gewicht beigemessen werden, das bei der Abwägung mit anderen raumbedeutsamen Planungen, Maßnahmen und Vorhaben zu berücksichtigen ist. Maßnahmen zur Struktur- und Qualitätsverbesserung sowie zur Saisonverlängerung sollen hier Vorrang vor einer reinen Kapazitätserweiterung des Angebotes haben. Zusätzliche Kapazitäten sind denkbar, wenn sie eine Struktur- und/oder Qualitätsverbesserung des Angebotes bewirken.

Im 2. Entwurf (2020) zur Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes ist lediglich die Darstellung als dünnbesiedeltes, abgelegenes Gebiet im ländlichen Raum entfallen.

1.4.2 Regionalplan für den Planungsraum III, 2001

Nach dem Regionalplan für den Planungsraum III (Kreisfreie Städte Kiel, Neumünster, Kreise Plön und Rendsburg-Eckernförde) befindet sich das Plangebiet am Rand des Ordnungsraumes für Tourismus und Erholung.

1.4.3 Flächennutzungsplan

Im rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan der Gemeinde Damp ist das Plangebiet überwiegend als Fläche für die Landwirtschaft (9,41 ha) sowie als Sonderbaufläche 'Sanatorium/Klinik' (3,07 ha) und 'Campingplatz' (8,40 ha) dargestellt. Zudem ist das Gut Dorotheental als Denkmal (Gesamtanlage, die dem Denkmalschutz unterliegt) dargestellt.

Im parallel aufgestellten vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 20 der Gemeinde Damp wird der Planbereich überwiegend als Sonstige Sondergebiete 'Tourismus' und 'Wohnmobile' sowie als Grünfläche 'Parkanlage' festgesetzt. Diese Festsetzungen weichen damit in der Art der Nutzung von den Darstellungen des gültigen Flächennutzungsplanes ab. Daher wird diese 19. Änderung des Flächennutzungsplanes aufgestellt.