Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 11 Gemeinde Brekendorf

Textliche Festsetzungen

7 BAUGESTALTERISCHE FESTSETZUNGEN (§ 9 Abs. 4 i.V.m. § 84 LBO)

7.1 Dachform und Dachneigung

7.1.1 Die Hauptdächer der Hauptgebäude sind nur als Sattel-, Zelt-, Walm oder Krüppelwalmdächer mit einer Dachneigung von mindestens 15° zulässig.

7.1.2 Für Garagen, Carports, Wintergärten und Gründächer sind auch Dächer mit einer Dachneigung von 0 bis 5 Grad zulässig.

7.1.3 Nebenanlagen gemäß § 14 BauNVO sind von den v.g. Bestimmung ausgenommen.

7.2 Dacheindeckung

7.2.1 Das Anbringen von Solaranlagen ist zulässig.

HINWEISE:

Ordnungswidrigkeit

Ordnungswidrig handelt gem. § 82 Abs. 1 Nr. 1 Landesbauordnung (LBO) Schleswig-Holstein, wer vorsätzlich oder fahrlässig den örtlichen Bauvorschriften zuwiderhandelt. Als Tatbestand gilt die Nichteinhaltung der Vorschriften gem. Ziff. 7.1 bis 7.2.1 der gestalterischen Festsetzungen.

Gemäß § 82 Abs. 3 LBO kann eine Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden.

Die im Text (Teil B) angesprochenen DIN-Vorschriften können bei der Stelle, bei der dieser Bebau- ungsplan eingesehen werden kann, ebenfalls eingesehen werden.