Planungsdokumente: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 20 der Gemeinde Damp "Dorotheenthal"

Textliche Festsetzungen

3 Bauweise, überbaubare Grundstücksflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB)

3.1 Die Außensitzbereiche von Gastronomiebetrieben sind auch außerhalb der Baugrenzen zulässig.

3.2 Die Baugrenzen dürfen durch ebenerdige Terrassen um bis zu 4 m überschritten werden.

4 Höhenlage der baulichen Anlagen (§ 9 Abs. 3 BauGB)

4.1 Die Erdgeschossfertigfußbodenhöhe der Gebäude im SO-Tourismus darf nicht mehr als 50 cm über dem angrenzenden vorhandenen Gelände liegen.

4.2 Die Erdgeschossfertigfußbodenhöhe der baulichen Anlagen im SO-Campingplatz für Wohn- mobile darf nicht mehr als 50 cm über dem angrenzenden vorhandenen Gelände liegen.

5 Grünflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB)

5.1 Innerhalb der Grünfläche 'Sport und Freizeit' ist die Errichtung von baulichen Anlagen zur Freizeitgestaltung wie Tennisplätze, Boulebahnen, Bolzplätze, Spielplätze zulässig.

5.2 Innerhalb der Grünflächen 'Parkanlage' ist unter Beachtung des bestehenden Baumbestandes die Herstellung von Wegen und Sitzplätzen zulässig. Flächenbefestigungen sind nur in wasserdurchlässiger Form zulässig.

5.3 Innerhalb der Grünflächen 'Campingplatz' ist die Herstellung von Spielplätzen, Wegen und Sitzplätzen zulässig. Flächenbefestigungen sind nur in wasserdurchlässiger Form zulässig.