Planungsdokumente: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 20 der Gemeinde Damp "Dorotheenthal"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.3.4 Baumpflanzungen

Um den parkartigen Charakter des Wohnmobilstellplatzes herzustellen, ist über die Fläche verteilt die Pflanzung von verschiedenen heimischen Gehölzen vorgesehen. Es sind mind. 205 mittel- bis großkronige Bäume zu pflanzen. Die zu pflanzenden Bäume sollten einen Mindeststammumfang von 12-14 cm aufweisen. Für den Wohnmobilstellplatz ist die Pflanzung von Erlen, Weiden und Kiefern angedacht. Die Gestaltungsplanung des Wohnmobilstellplatzes sieht vor, dass bei Erreichen einer gewissen Größe und Struktur der Bäume ein Teil der schnellwüchsigen Gehölze entnommen wird. Die übrigen Gehölze sind dauerhaft zu erhalten.

Im Teilbereich 1 des Sondergebietes ‚Tourismus‘ sind mind. 12 standortgerechte, mittel- bis großkronige Laubbäume mit einem Stammumfang von mind. 12-14 cm zu pflanzen. Es sollten Bäume einer Art beidseitig entlang der Zufahrt zum Herrenhaus gepflanzt werden, um so eine Art Alleecharakter zu schaffen. Gepflanzt werden können z.B. Stiel-Eichen, Winter-Linde oder Rosskastanie.

Im Teilbereich 2 des Sondergebietes ‚Tourismus‘ sollen zur Eingrünung der neuen Stellplatzanlage mind. 26 standortgerechte, mittel- bis großkronige Laubbäume mit einem Stammumfang von mind. 12-14 cm gepflanzt werden. Als Baumarten kommen z.B. Spitz-Ahorn, Trauben-Eiche oder Eberesche.

3.3.5 Anpflanzungsflächen

In den Randbereichen des Wohnmobilstellplatzes werden Flächen für Anpflanzungen festgesetzt. Es sollen geschlossene, lineare Strukturen aus heimischen, standortgerechten Gehölzen gepflanzt werden. Gepflanzt werden Gehölze I. und II. Ordnung als verpflanzte Heister mit einer Höhe von mind. 80-100 cm sowie Sträucher als verpflanzte Sträucher, 3-4 triebig, 60 - 100 cm hoch. Gepflanzt werden können z.B. Hainbuche (Carpinus betulus), Weide (Salix div. spec.), Schwarzer Holunder (Sambucus nigra), Schlehe (Sorbus aucuparia), Hunds-Rose (Rosa canina), Weiß-Dorn (Crataegus div. spec.) oder Hasel (Corylus avellana).

3.3.6 Streuobstwiese

Im Bereich der Grünfläche ‚Obstwiese‘ werden mindestens 80 Obstbäume alter Sorten in Abständen von ca. 10 x 10 m im Verband gepflanzt und dauerhaft erhalten. Gepflanzt werden Hochstämme mit einem Stammumfang von mindestens 10 cm. Die Bäume werden mit einem Dreibock aus Baumpfählen (240 × 8 cm) und Kokosbindung gesichert. Der Dreibock wird zusätzlich mit einem Wildschutzzaun von ca. 1,50 m Höhe als Verbiss- und Fegeschutz versehen. Alternativ kann die gesamte Streuobstwiese mit einem entsprechenden Wildschutzzaun gesichert werden. Der Zaun kann nach ausreichender Anwuchsphase entfallen.

Das Grünland zwischen den Bäumen wird künftig ein- bis dreimal jährlich nach dem 01. Juli gemäht oder alternativ mit Schafen beweidet. Im Falle einer Beweidung sind die Gehölze vor Verbiss zu schützten.