Planungsdokumente: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 20 der Gemeinde Damp "Dorotheenthal"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

4.2 Planungsalternativen

Die Festsetzung des Sondergebietes ‚Tourismus‘ dient der Umnutzung des Gebäudebestandes im nördlichen Plangebiet. Planungsalternativen ergeben sich an dieser Stelle nur durch den Verzicht der ergänzenden Gebäude südlich des bestehenden Gebäudeensembles. Die geplanten Neubauten dienen jedoch der Herstellung des ursprünglichen symmetrischen Hofbildes und der Abrundung des baulichen Bestandes. Zudem werden hierfür Flächen beansprucht, die mit einem bereits abgerissenen Pferdestall bebaut gewesen sind.

Der Wohnmobilstellplatz könnte bei gleicher Stellplatzzahl komprimierter gestaltet werden und so eine geringere Fläche beanspruchen. Von dieser Planungsalternative wird jedoch abgesehen, da das Planungsziel die Gestaltung eines naturnahen, großzügigen und hochklassigen Wohnmobilstellplatzes ist, der sich konzeptionell von den bestehenden Angeboten in der Region abhebt. Bei einer komprimierteren Variante würde aus Platzgründen voraussichtlich auch von den umfangreichen Neupflanzungen abgesehen werden.

Die bauliche Entwicklung beschränkt sich im Wesentlichen auf bereits baulich geprägte Bereiche bzw. eine intensiv genutzte Ackerfläche. Das Grünland wird nur im nördlichen Randbereich baulich überplant. Das übrige Grünland wird durch die Anlage einer Streuobstwiese sowie die Pflanzung von Gehölzinseln auf einer zukünftig extensiv gepflegten Wiese als Lebensraum aufgewertet.

5 Zusätzliche Angaben

5.1 Verwendete Verfahren bei der Umweltprüfung und Hinweise auf Schwierigkeiten

Methodische Grundlage für den Umweltbericht ist die Auswertung der vorhandenen Unterlagen sowie die planerische Einschätzung auf Basis dieser Unterlagen und einer Ortsbegehung sowie der Biotoptypenkartierung. Hinsichtlich des Vorkommens planungsrelevanter Arten ist ein Artenschutzfachbeitrag durch das Büro Christoph Stolle erarbeitet und berücksichtigt worden. Zusätzlich wurden die Ergebnisse des Schallgutachtens des Ingenieurbüros für Akustik Busch sowie der Berechnung nach A-RW 1 durch das Ing.-Büro Haase+Reimer in der Planung berücksichtigt.

Das Prüfverfahren ist nicht technischer, sondern naturwissenschaftlicher Art. Die Geländeaufnahmen und Kartierungen wurden gemäß den Hinweisen des Gemeinsamen Runderlasses „Verhältnis der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zum Baurecht“ des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume und des Innenministeriums vom 09.12.2013 vorgenommen.

Besondere Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben sind nicht aufgetreten, technische Lücken oder fehlende Kenntnisse wurden nicht festgestellt.