Planungsdokumente: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 20 der Gemeinde Damp "Dorotheenthal"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

5.2 Maßnahmen zur Überwachung

Nach § 4c Satz 1 BauGB muss die Kommune im Rahmen des ‚Monitorings‘ die vorhergesehenen erheblichen nachteiligen Auswirkungen der Planung überwachen bzw. im Rahmen der Überwachung auch die entsprechenden unvorhergesehenen Auswirkungen ermitteln, um so in der Lage zu sein, ggf. geeignete Maßnahmen zur Abhilfe zu ergreifen.

Hierzu sind folgende Überwachungsmaßnahmen geeignet:

  • Für den gesamten Geltungsbereich regelmäßige Überwachungstermine in kürzeren Abständen im Rahmen der Bauausführung bis zur Fertigstellung zur Überwachung der baubedingten Auswirkungen sowie gezielte Überprüfung bei entsprechenden Hinweisen aus der Bevölkerung.
  • Für den gesamten Geltungsbereich unregelmäßige Überwachungstermine in mittel- bis langfristigen Abständen zur Überwachung der anlage- und betriebsbedingten Auswirkungen sowie gezielte Überprüfung bei entsprechenden Hinweisen aus der Bevölkerung.
  • Die o.g. Überwachung erfolgt im Regelfall durch ‚Inaugenscheinnahme‘ und unter räumlicher Berücksichtigung unmittelbar angrenzender Flächen.

Auf die rechtliche Zuständigkeit anderer Behörden, insbesondere der Bauaufsichtsbehörde im Zusammenhang mit der Vollzugskontrolle der Festsetzungen, wird hier allgemein besonders hingewiesen. Diese bleibt unabhängig vom Monitoring unberührt.

Die Überwachung erfolgt unter besonderer Berücksichtigung folgender Projektwirkungen bzw. Schutzgüter:

  • Generelle Kontrolle der Umsetzung und Wirksamkeit der Festsetzungen in Teil A und B (hier insbesondere der Anpflanz- und Erhaltungsgebote und der zulässigen Bodenversiegelungen).
  • Generelle Kontrolle der Umsetzung und Wirksamkeit der Hinweise im Text Teil B.
  • Genereller Schutz und Erhalt vorhandener Gehölzstrukturen außerhalb des Geltungsbereiches durch das Vorhaben.
  • Kontrolle der Berücksichtigung des schonenden Umgangs mit Mutter- bzw. Oberboden.
  • Unvorhergesehene Vorkommen gefährdeter/geschützter Arten und Berücksichtigung von Artenschutzbestimmungen gemäß BNatSchG und LNatSchG.
  • Unvorhergesehene Vorkommen sonstiger schädlicher Bodenveränderungen (§ 2 LBodSchG).
  • Unvorhergesehene Vorkommen von Kultur- oder Bodendenkmälern (§ 15 DSchG).
  • Generelle Kontrolle zur Umsetzung der Ausgleichsmaßnahme.

5.3 Allgemeine Zusammenfassung

Der Bebauungsplan Nr. 20 der Gemeinde Damp dient der touristischen Nutzbarmachung des Gut Dorotheentals und angrenzender Flächen. Der vorhandene Gutshof und die ehemals landwirtschaftlich genutzten Gebäude sollen künftig als Ferienwohnungen bzw. der Versorgung des Gebietes (Hofladen, Gastronomie) dienen. Der Gebäudebestand wird dafür umgebaut und durch einzelne Neuanlagen ergänzt. Das nördliche Plangebiet wird dementsprechend als Sondergebiet ‚Tourismus‘ (TB1) mit einer überbaubaren Grundfläche von 6.600 m² festgesetzt. Im nordöstlichen Plangebiet sollen die dazugehörigen Stellplatzflächen zur Verfügung gestellt werden. Daher erfolgt die Ausweisung des Sondergebietes ‚Tourismus‘ (TB2), dessen festgesetzte Grundfläche von 4.300 m² nur für Stellplätze und Zufahrten gilt.

Im östlichen Plangebiet wird das Sondergebiet ‚Campingplatz für Wohnmobile‘ ausgewiesen. Festgesetzt werden zwei Baufelder, in denen die notwendigen Sanitär- sowie Ver- und Entsorgungsgebäude entstehen können. Das Maß der baulichen Nutzung wird mit 1.200 bzw. 200 m² festgesetzt. Diese überbaubare Grundfläche darf für die Wohnmobilstellplätze und deren Zufahrten bis maximal 50.000 m² überschritten werden.

Weiterhin werden Teile des Plangebietes als Grünflächen verschiedener Zweckbestimmung, Wasserflächen, Müllsammelplätze, ein Regenrückhaltebecken und Verkehrsflächen festgesetzt. Im südwestlichen Plangebiet wird zudem eine Maßnahmenfläche für Natur und Landschaft ausgewiesen. Die verkehrliche Erschließung erfolgt von Norden über die K 61 und die anschließende Straße ‚Dorotheental‘.

Zusammenfassend werden nachfolgend die durch die Planung möglichen und zu erwartenden Auswirkungen auf die Umweltbelange aufgeführt:

Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit: Das Plangebiet soll insgesamt touristisch entwickelt werden. Im nördlichen Plangebiet wird der vorhandene Gutshof Dorotheental umgenutzt und künftig durch Ferienwohnungen genutzt werden. Im östlichen Plangebiet werden hochwertige Wohnmobilstellplätze ausgewiesen. Im Zuge der Neuplanung wurde hinsichtlich der im Gebiet geplanten Nutzungen eine Schallimmissionsprognose erstellt, deren Ergebnisse im Bebauungsplan Nr. 20 berücksichtigt worden sind. Unter Berücksichtigung der sich aus dem Gutachten ergebenden und im B-Plan festgesetzten Schallschutzmaßnahmen sind keine erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten.

Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt: Im Rahmen der Planung wurde ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag erarbeitet und berücksichtigt. Im Plangebiet sind geschützte Brutvögel, Fledermäuse und Amphibien zu erwarten. Durch Maßnahmen zur Vermeidung (Bauzeitenregelungen, biol. Baubegleitung, Beleuchtungskonzept) sowie zum Ausgleich von Beeinträchtigungen (Öffnen alternativer Gebäude für Rauchschwalben, künstliche Fledermaus- und Brutvogelquartiere) wurden die Belange des Artenschutzes gem. § 44 BNatSchG im Bauleitplan berücksichtigt.

Die nach § 21 LNatSchG geschützten Knicks werden erhalten und durch eine Knickneuanlage ergänzt. Der Baumbestand wird erhalten. Neue Lebensräume entstehen weiterhin mit den umfangreichen Baumpflanzungen, der Anlage einer Streuobstwiese sowie der innerhalb der zu entwickelnden Maßnahmenfläche.

Angrenzende Waldflächen werden mit den Baugrenzen berücksichtigt.

Schutzgut Fläche: Im nördlichen Plangebiet dient die Planung der Umnutzung des historischen Gutshofes Dorotheental. Der Gebäudebestand wird um einzelne Neubauten ergänzt, die an dieser Stelle jedoch nur einen vergleichsweise geringen Flächenverbrauch verursachen. Im östlichen Plangebiet werden großflächig neue Wohnmobilstellplätze ausgewiesen. Dieser Flächenverbrauch ist im öffentlichen Interesse an einem geregelten und ausreichenden touristischen Angebot in der Region begründet und im Zuge der Bauleitplanung an dieser Stelle nicht vermeidbar.

Schutzgut Boden: Versiegelungen werden im Wesentlichen durch die Festsetzung der Sondergebiete ‚Tourismus‘ (TB 1+2) und ‚Campingplatz für Wohnmobile‘ ermöglicht. Das Maß der baulichen Nutzung wird für jeden Teilbereich entsprechend der vorgesehenen Nutzung einzeln festgesetzt. Die überbaubare Grundfläche wird im Sondergebiet ‚Tourismus‘ - Teilbereich 1 auf 6.600 m² beschränkt. Im Teilbereich 2 gilt für Stellplätze und Zufahrten eine überbaubare Grundfläche von 4.300 m². Für das Sondergebiet ‚Wohnmobile‘ werden zwei Baufenster mit überbaubaren Grundflächen von 1.200 bzw. 200 m² festgesetzt. Die überbaubare Grundfläche darf für Wohnmobilstellplätze und deren Zufahren bis 50.000 m² überschritten werden. Zusätzliche Befestigungen erfolgen durch den Fuß- und Radweg sowie ein neues Regenrückhaltebecken. Mit dem Gutshof im nördlichen Plangebiet sowie der vorhandenen Straße, sind im Plangebiet bereits Versiegelungen vorhanden, die bei der Bilanzierung zu berücksichtigen sind. Entsprechend der Bilanzierung, die sowohl vollversiegelte als auch wasserdurchlässige Flächen berücksichtigt, sind für die möglichen Neuversiegelungen 22.097 m² Ausgleich zur Verfügung zu stellen. Der Ausgleich erfolgt zum Teil innerhalb des Plangebietes über die Maßnahmenfläche sowie die Grundfläche eines neu herzustellenden Knicks. Für den verbleibenden Ausgleichsbedarf wird ein Ökokonto beansprucht.

Schutzgut Wasser: Teile des nördlichen Plangebietes sind bereits versiegelt und sollen geringfügig erweitert werden. Die Neuversiegelungen südlich des Gutshofes sowie im östlichen Plangebiet werden zu einer weiteren Erhöhung des Oberflächenabflusses führen. Anfallendes Niederschlagswasser soll über ein neu herzustellendes Regenrückhaltebecken abgeleitet werden. Die vorhandenen Teiche sollen erhalten werden, zusätzlich zwei neue Gewässer hergerichtet. Die Gewässer sollen teilweise für die Zwischenrückhaltung mitgenutzt werden.

Der Erhalt und die umfangreiche Neuanpflanzung von Gehölzen wirken sich positiv auf die Verdunstung aus.

Schutzgut Klima/Luft: Durch die regelmäßigen Windbewegungen im Nahbereich der Ostsee sind keine erheblichen Beeinträchtigungen auf das Schutzgut zu erwarten. Die vergleichsweise geringen Neuversiegelungen sowie der Erhalt und die umfangreiche Neupflanzung von Grünstrukturen wirken sich positiv auf das Kleinklima und die Luftqualität aus.

Schutzgut Landschaft: Der Gebäudebestand im nördlichen Planbereich wird nur geringfügig und unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes sowie dem Erhalt des Baumbestandes erweitert und verändert. Auswirkungen auf das Landschaftsbild sind dadurch nur in geringer Weise zu erwarten. Die Veränderungen durch die Ausweisung des großflächigen Wohnmobilstellplatzes werden durch umfangreiche Neupflanzungen gemindert. So soll der Stellplatz über Baumpflanzungen als parkähnliche Struktur entwickelt werden. In den Randbereichen werden dichte Gehölzstrukturen entwickelt. Knicks am Rand des Plangebietes werden erhalten, ergänzt und dienen weiterhin der Eingrünung. Großflächige Bereiche des Plangebietes werden als Grünfläche mit verschiedenen Zweckbestimmungen festgesetzt.

Schutzgut kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter: Das Herrenhaus wird als geschütztes Denkmal berücksichtigt. Die Planung dient dem Erhalt des historischen Gebäudebestandes. Weitere Kulturgüter und Sachgüter an der Planung Unbeteiligter werden durch die Bauleitplanung nicht beeinträchtigt.

Auswirkungen auf FFH-Gebiete oder Schutzgebiete nach der EU-Vogelschutzrichtlinie sind aufgrund der großen Entfernungen nicht zu erwarten.

Gesamtbeurteilung

Mit der Umsetzung der Inhalte des Bebauungsplanes Nr. 20 der Gemeinde Damp sind zusätzliche Beeinträchtigungen der beschriebenen Umweltbelange verbunden. Diese Beeinträchtigungen im Bereich des Gutes Dorotheental südwestlich des Ostseebades Damp sind teilweise als erheblich zu bezeichnen. Die Eingriffe in Boden, Landschaftsbild und Wasserhaushalt sind jedoch insgesamt ausgleichbar. Die artenschutzrechtlichen Belange wurden in einem Artenschutzfachbeitrag berücksichtigt.

Nach Durchführung aller im Bebauungsplan festgesetzter Maßnahmen ist jedoch von keinen erheblichen und nachhaltigen Beeinträchtigungen der untersuchten Umweltbelange auszugehen. Die Eingriffe in Natur und Landschaft gelten als ausgeglichen. Das Eintreten von artenschutzrechtlichen Zugriffsverboten gem. § 44 BNatSchG ist bei Beachtung des Artenschutzfachbeitrags nicht zu erwarten.

6 Literatur- und Quellenangaben

BBHG GmbH (2022): Marktuntersuchung Campingplätze, Ferienwohnungen und Ferienhäuser Damp und Umgebung, Kiel, 19.05.2022

BERNDT, R.K., B. KOOP und B. STRUWE-JUHL (2002): Vogelwelt Schleswig-Holsteins, Band 5 Brutvogelatlas. 2. Auflage. Neumünster.

BIOTOPKARTIERUNG (o.J.), URL: http://zebis.landsh.de/webauswertung/index.xhtml [Stand 16.11.2022].

BLAB, J. (1993): Grundlagen des Biotopschutzes für Tiere. Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz 24. 4. neubearbeitete und erweiterte Auflage. Bonn, Bad Godesberg.

BORKENHAGEN, P. (1993): Atlas der Säugetiere Schleswig-Holsteins. Landesamt für Naturschutz und Landschaftspflege Schleswig-Holstein [Hrsg.]. Kiel.

BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (2019): FFH Bericht 2019. URL: https://www.bfn.de/ffh-bericht-2019 [Stand: 16.06.2022].

DEUTSCHER WETTERDIENST (o.J.): Jahresmittelniederschlag und Jahresdurchschnittstemperatur.

gemeinde Damp: Flächennutzungsplan und Landschaftsplan.

GEODATENINFRASTRUKTUR SCHLESWIG-HOLSTEIN (o.J.): Digitaler Atlas Nord.

URL: https://danord.gdi-sh.de/viewer/resources/apps/Anonym/index.html?lang=de#/ [Stand: 22.11.2022].

Haase + Reimer Ingenieure GbR (2022): Bewertung Wasserhaushaltsbilanz gem. A-RW 1 und Konzept für den Regenwasserabfluss zum vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 20 in der Gemeinde Damp, Busdorf, 14.12.2022.

Haase + Reimer Ingenieure GbR (2022): Verkehrsgutachten zum vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 20 in der Gemeinde Damp, Busdorf, Dezember 2022.

Ingenieurbüro für Akustik Busch GmbH (2022): Schalltechnisches Gutachten zur 19. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 20 der Gemeinde Damp, Kronshagen, 19.12.2022.

Innenministerium des landes Schleswig-Holstein (2006): Auswahl der nach Artikel 4 Absatz 1 der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie) zu benennenden Gebiete Schleswig-Holsteins, Amtsblatt Schleswig-Holstein Ausgabe Nr. 39/40, 02.10.2006.

Innenministerium des landes Schleswig-Holstein (2006): Erklärung zu Europäischen Vogelschutzgebieten in Schleswig-Holstein sowie Auswahl von nach Artikel 4 Absatz 1 der Richtlinie 92/43/EWG des Rates (FFH-Richtlinie) zu benennenden Gebieten, Amtsblatt Schleswig-Holstein Ausgabe Nr. 36, 04.09.2006.

KIECKBUSCH, J., B. HÄLTERLEIN und B. KNOOP (2021): Die Brutvögel Schleswig-Holsteins. Rote Liste Band 1. 6. Fassung. Dezember 2021 (Datenstand: 2016 bis 2020). Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume [Hrsg.]. Schriftenreihe LLUR SH-RL 31.

KLINGE, A. und C. WINKLER (2019): Die Amphibien und Reptilien Schleswig-Holsteins. Rote Liste. 4. Fassung. Dezember 2019 (Datenstand Dezember 2017). Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume [Hrsg.]. Schriftenreihe LLUR SH-Natur - RL 28.

KLINGE, A. und C. WINKLER (2005) Atlas der Amphibien- und Reptilien Schleswig-Holsteins. Landesamt für Natur und Umwelt des Landes Schleswig-Holstein [Hrsg.]. Schriftenreihe LANU SH-Natur: Atlas 05.

LANDESAMT FÜR DENKMALPFLEGE (2022): Denkmalliste Kreis Rendsburg-Eckernförde. Stand: 13.06.2022.

LANDESBETRIEB FÜR STRASSENBAU UND VERKEHR SCHLESWIG-HOLSTEIN (LBV-SH) (2016): Beachtung des Artenschutzrechtes in der Planfeststellung. Aktualisierung mit Erläuterungen und Beispielen. Stand: 2016.

LLUR (2022): Kartieranleitung und Standardliste der Biotoptypen Schleswig-Holsteins. Version 2.1. Stand April 2022.

LLUR (2018): Haselmaus (Muscardinus avellanarius). Merkblatt zur Berücksichtigung der artenschutzrechtlichen Bestimmungen zum Schutz der Haselmaus bei Vorhaben in Schleswig-Holstein.

MEYNEN, E. und J. SCHMITHÜSEN (1962): Handbuch der naturräumlichen Gliederung Deutschlands.

MINISTERIUM FÜR ENERGIEWENDE, KLIMASCHUTZ, UMWELT UND NATUR (2022): Umweltportal Schleswig-Holstein. URL: https://umweltportal.schleswig-holstein.de/portal/ [Stand: 16.11.2022].

MINISTERIUM FÜR ENERGIEWENDE, LANDWIRTSCHAFT, UMWELT, NATUR UND DIGITALISIERUNG (MELUND) (2021): Jahresbericht 2021 zur biologischen Vielfalt. Jagd und Artenschutz.

MINISTERIUM FÜR ENERGIEWENDE, LANDWIRTSCHAFT, UMWELT, NATUR UND DIGITALISIERUNG (2020): Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum II. Neuaufstellung 2020.

MINISTERIUM FÜR ENERGIEWENDE, LANDWIRTSCHAFT, UMWELT, NATUR UND DIGITALISIERUNG (2019): Hochwasserkarten Schleswig-Holstein. 2. Berichtszyklus 2019. URL: http://zebis.landsh.de/webauswertung/pages/home/welcome.xhtml [Stand 16.06.2022.]

MINISTERIUM FÜR INNERES, LÄNDLICHE RÄUME, INTEGRATION UND GLEICHSTELLUNG (2021): Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein. Fortschreibung 2021.

MINISTERIUM FÜR INNERES, LÄNDLICHE RÄUME, INTEGRATION UND GLEICHSTELLUNG (2020): Regionalplan für den Planungsraum II in Schleswig-Holstein. Kapitel 5.7 (Windenergie an Land). 29.12.2020.

MINISTERIUM FÜR LÄNDLICHE RÄUME, LANDESPLANUNG, LANDWIRTSCHAFT UND TOURISMUS (2000): Regionalplan für den Planungsraum III. Fortschreibung 2000.

NATIONALES GREMIUM ROTE LISTE VÖGEL (2021): Rote Liste der Brutvögel Deutschlands. 6. Fassung Juni 2021.

Planungsbüro Springer (2022): Standortalternativenprüfung im Rahmen der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Damp, Busdorf, Mai 2022

ROHMAN, K. (2021): Die Farn- und Blütenpflanzen Schleswig-Holsteins. Rote Liste. Band 1. 5. Fassung. Mai 2021. Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume [Hrsg.]. Schriftenreihe LLUR SH-RL 29.

RUNGE, F. (1986): Die Pflanzengesellschaften Mitteleuropas. Münster, Aschendorff.

STOLLE, C. (2022): Fachbeitrag Artenschutz. Besonderer Artenschutz nach § 44 BNatSchG. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 20 der Gemeinde Damp - Dorotheental. Kiel. 05.12.2022.

WEGENER, U. (1991): Schutz und Pflege von Lebensräumen - Naturschutzmanagement. Jena.

Rechts- und Verwaltungsvorschriften

Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert am 08.10.2022 (BGBl. I S. 1726).

Baunutzungsverordnung (BauNVO): Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke, in der Fassung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert am 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802).

Biotopverordnung (BiotopV): Landesverordnung über gesetzlich geschützte Biotope des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume vom 13.05.2019 (GVOBl. 2019 S. 146), zuletzt geändert am 09.04.2021 (GVOBl. 2021 S. 507).

Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV): Verordnung zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten, in der Fassung vom 16.02.2005 (BGBl. I S. 258, 896), zuletzt geändert am 21.01.2013 (BGBl. I S. 95).

Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG): Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten, in der Fassung vom 17.03.1998 (BGBl. I S. 502), zuletzt geändert am 25.02.2021 (BGBl. I S. 306).

Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG): Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umweltauswirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge, in der Fassung vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert am 19.10.2022 (BGBl. I S. 1792).

Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG): Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege, in der Fassung vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert am 20.07.2022 (BGBl. I S. 1362).

Denkmalschutzgesetz (DSchG): Gesetz zum Schutz der Denkmale, in der Fassung vom 30.12.2014 (GVOBl. 2015 2), zuletzt geändert am 01.09.2020 (GVOBl. 2020 S. 508).

DIN 18915, Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Bodenarbeiten (Juni 2018).

DIN 18920, Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen (Juli 2014).

DIN 19731, Bodenbeschaffenheit - Verwertung von Bodenmaterial (Mai 1998).

Durchführungsbestimmungen zum Knickschutz, Erlass des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume vom 20.01.2017.

EU-Vogelschutzrichtlinie (EU-Vogelschutz-RL): Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30.11.2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten, in der Fassung vom 30.11.2009 (ABl. EU Nr. L 20/7).

FFH-Richtlinie (FFH-RL): Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie wildlebender Tiere und Pflanzen, vom 22.07.1992 (ABl. EG Nr. L 206/7), geändert durch Richtlinie 2013/17/EU des Rates vom 13.05.2013 (ABl. EG Nr. L 158).

Kampfmittelverordnung SH (KampfmV): Landesverordnung zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit durch Kampfmittel, in der Fassung vom 07.05.2012 (GVOBl. 2012 539), zuletzt geändert am 05.05.2022 (GVOBl. 2022 S. 607).

Landesbauordnung (LBO): Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein, in der Fassung vom 22. Januar 2009 (GVOBl. 2009 S. 6), zuletzt geändert am 06.12.2021 (GVOBl. 2021 S. 1422).

Landesbodenschutz- und Altlastengesetz (LBodSchG): Gesetz zur Ausführung und Ergänzung des Bundes-Bodenschutzgesetzes, in der Fassung vom 14.03.2002 (GVOBl. 2002 S. 60), zuletzt geändert 13.11.2019 (GVOBl. 2019 S. 425).

Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG): Gesetz zum Schutz der Natur, in der Fassung vom 24.03.2010 (GVOBl. Schl.-H. Nr. 6 S. 301), zuletzt geändert 02.02.2022 (GVOBl. 2022 S. 91).

Landeswaldgesetz (LWaldG): Waldgesetz für das Land Schleswig-Holstein, in der Fassung vom 05.12.2004 (GVOBl. 2004 S. 461), zuletzt geändert am 30.11.2021 (GVOBl. 2021 S. 1317).

Landeswassergesetz (LWG) in der Fassung vom 13.11.2019 (GVOBl. 2019 S. 425), zuletzt geändert am 03.05.2022 (GVOBl. 2022 S. 562).

Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG): Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung, neugefasst 18.03.2021 (BGBl. I S. 540), zuletzt geändert am 10.09.2021 (BGBl. I S. 4147).

Wasserhaushaltsgesetz (WHG): Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts, in der Fassung vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert am 18.08.2021 (BGBl. I S. 3901).

Wasserrechtliche Anforderungen zum Umgang mit Regenwasser in Neubaugebieten in Schleswig-Holstein, Gemeinsamer Erlass des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung und des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein vom 10.10.2019.

Verhältnis der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zum Baurecht, Runderlass des Innenministeriums und des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume vom 09.12.2013 (ABl. Schl.-H. 2013 S. 1170).

Die Begründung wurde durch Beschluss der Gemeindevertretung Damp am …………. gebilligt.

Damp, den ………………………..

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Die Bürgermeisterin