Planungsdokumente: Aufhebung des B-Plan 6 "Schloß Schönhagen zwischen Schloßstraße und Eiskellerweg" der Gemeinde Brodersby

Begründung

3 Lage des Plangebietes / Bestand

Der Planbereich liegt am südwestlichen Rand des Ortsteiles Schönhagen der Gemeinde Bro-dersby zwischen der Schloßstraße und dem Eiskellerweg. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 6, 7, 20, 28 und 29 sowie Teile der Flurstücke 21 und 22/1 der Flur 2, Gemarkung Schönhagen und wird wie folgt umgrenzt:

  • Im Norden durch die Schlossbrücke und angrenzend die Flächen des Schlosshofes,
  • im Osten durch die Schloßstraße,
  • im Süden durch den Eiskellerweg und
  • im Westen durch private Grünflächen.

Die genaue Planbereichsabgrenzung ist dem Übersichtsplan im Maßstab 1:2.000 zu entnehmen.

Das Plangebiet ist in wesentlichen Bereichen bebaut. Die Freiflächen werden als Grünflächen der Helios-Klinik 'Schloss Schönhagen' oder als Gartenflächen genutzt. Im Norden ragt eine kleine Waldfläche in das Plangebiet hinein.

Für die Bauflächen westlich der Schloßstraße, die im Rahmen des B-Planes Nr. 15 festgesetzt wurden, sind die Erschließungsarbeiten inzwischen abgeschlossen.

4 Wirksamer Flächennutzungsplan

Das Plangebiet ist im wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Brodersby (12. Änderung / Anpassung, 2020) entsprechend der Festsetzungen den Bebauungsplanes Nr. 15 als Wohnbaufläche, Sondergebet 'Klinikwohnen' und als Grünfläche 'Parkanlage' dargestellt.

5 Natur und Landschaft

Da die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 6 nach § 13a Abs. 4 BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt wird, wird gem. § 13 (3) BauGB von der Durchführung einer Umweltprüfung und der Erstellung eines Umweltberichtes abgesehen. Gemäß § 13a (2) Nr. 4 BauGB gelten die Eingriffe, die aufgrund der Aufstellung des Bebauungsplanes zu erwarten sind, als im Sinne des § 1a (3) Satz 5 vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Insofern ist diesbezüglich kein naturschutzfachlicher Ausgleich erforderlich.

Die zu berücksichtigenden Belange des Biotop- und der Artenschutzes wurden im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 15 berücksichtigt.

Durch die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 6 sind demnach keine erheblichen Beeinträchtigungen für den Naturhaushalt sowie bzgl. des Biotop- und Artenschutzes zu erwarten.

Die Begründung wurde mit Beschluss der Gemeindevertretung vom ……………… gebilligt.

Brodersby, __.__.____ _________________________________

Bürgermeister