Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 2 der Gemeinde Thumby für das Gebiet "Feuerwehrhaus Damp"

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.1.6 Schutzgut Klima/Luft

Derzeitiger Zustand

In der Gemeinde Thumby herrscht ein gemäßigtes, ozeanisch geprägtes Klima vor. Kennzeichnend ist ein ausgeglichener Temperaturgang mit kühlen Sommern und milden Wintern. Die Jahresmitteltemperatur in der Region liegt bei ca. 7,9 °C. Der jährliche Niederschlag liegt im Mittel bei ca. 720 mm/Jahr.

Der Wind kommt im Jahresverlauf vorherrschend aus westlichen und südlichen Richtungen. Die mittlere Windgeschwindigkeit liegt zwischen 4,0 und 4,5 m/s, was in der Regel einen regen Luftmassenaustausch zur Folge hat. Insgesamt bewirkt die vorherrschende Westdrift den häufigen Durchzug atlantischer Tiefdruckausläufer mit kurzen Schlechtwetterabschnitten. Extreme Klimaausprägungen wie z.B. sommerliche Überhitzung treten aufgrund des maritimen Einflusses kaum auf. Insgesamt ist das Klima des Kreises Rendsburg-Eckernförde aus bioklimatischer Sicht als „reizmild“ zu bezeichnen.

Die Qualität der Luft gilt als wichtiger Bezug für Veränderungen von Boden, Wasser, Klima und Arten sowie des Erholungswertes einer Landschaft. Die Grundbelastung der Luft durch Schadstoffe wird in Schleswig-Holstein generell als gering eingestuft.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Ohne die Planung würde der Waldrand in seinem derzeitigen Zustand verbleiben. Zusätzliche Versiegelungen entstünden nicht und Bäume gingen nicht als Verdunstungsflächen verloren. Veränderungen des Klimas bzw. des Kleinklimas im Plangebiet würden nicht eintreten.

Auswirkungen der Planung

Die Festsetzungen des Bebauungsplanes ermöglichen eine Erhöhung der Flächenversiegelung auf bisher unversiegelten Flächen. Vegetationsfreie und versiegelte Flächen erwärmen sich schneller als die von Bäumen überstandenen Flächen. Vor diesem Hintergrund wird durch den Verlust mehrerer Einzelbäume am Waldrand und der Erhöhung der baulichen Ausnutzung mit einer lokalen Erwärmung und lokalen Veränderung des nächtlichen Luftaustausches zu rechnen sein.

Mit der vorliegenden Planung werden sich der Ziel- und Quellverkehr im Plangebiet geringfügig erhöhen. Dadurch können sich lokale Beeinträchtigungen der Luftqualität ergeben. Mit einer Grenzwertüberschreitung der Schadstoffimmissionen ist aufgrund der geringen Größe der Maßnahmen jedoch nicht zu rechnen. Eine zeitlich begrenzte Zusatzbelastung besteht durch Emissionen (Staub) von Bau- und Transportfahrzeugen während der Bauphase.

Aufgrund der geringen Vorbelastung des Plangebietes und der regulierenden Wirkung des häufig vorkommenden Windes und des damit verbundenen Luftaustauschs werden die Auswirkungen durch die Neuplanungen als wenig erheblich für das Schutzgut Klima eingestuft.

Aufgrund der klimatischen Bedingungen in der Gemeinde Thumby und der geringen Eingriffsfläche haben die Planungen Auswirkungen mit geringer Erheblichkeit auf das Schutzgut Klima/Luft. Kompensationsmaßnahmen sind nicht erforderlich.

2.1.7 Schutzgut Landschaft

Derzeitiger Zustand

Das Landschaftsbild im Südosten der Gemeinde Thumby ist durch die landwirtschaftliche Nutzung in einer sanften Hügellandschaft geprägt. Die vorhandenen großflächigen Schläge sind typisch für die Landschaft Schwansen, die in der Vergangenheit durch die Gutswirtschaft geprägt war. Die überwiegend ackerbaulich genutzten Flächen werden durch natürliche Strukturen wie kleine Waldflächen, Knicks und teilweise starke Einzelbäume aufgelockert. Die Kreisstraße 61 und die Bundesstraße 203 sorgen für eine Zerschneidung der Landschaft und Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes im Nahbereich des Plangebietes.

Das Plangebiet befindet sich nördlich angrenzend an die Ortschaft Vogelsang-Grünholz der Gemeinde Damp. Südlich befinden sich baulich genutzte Siedlungsflächen, die das Landschaftsbild prägen. Das Ortsbild ist charakterisiert von Einzelhäusern mit einbindenden Grünstrukturen wie Hecken, Einzelbäumen und Gärten. Das Plangebiet umfasst den südlichen Rand einer Waldfläche, die für eine wirksame Eingrünung der Ortschaft sorgt.

Der teilweise überplante, kleinflächige Wald am Rand der Ortschaft Vogelsang-Grünholz hat keine Bewandtnis für die Erholungsnutzung in der Gemeinde Thumby. Der Wald ist nicht durch Wanderwege erschlossen. Im westlichen Plangebiet verläuft ein Fuß- und Radweg, der die Ortschaft Vogelsang-Grünholz der Gemeinde Damp mit der nördlich verlaufenden Kreisstraße 61 verbindet. Dieser Weg wird durch die Planung nicht beeinträchtigt und erhalten.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Bei einem Ausbleiben der Planung bliebe der Wald unmittelbar angrenzend an die Ortschaft Vogelsang-Grünholz unbeeinträchtigt. Einzelbäume am Waldrand müssten nicht gefällt werden. Eine Veränderung des Landschaftsbildes bliebe aus. Für die Erholungsnutzung ergeben sich keine Veränderungen.

Auswirkungen der Planung

Für den Bau der neuen Zufahrt werden einzelne Bäume am Waldrand nicht zu erhalten sein. Dafür wird ein versiegelter Verkehrsweg entstehen. Hochbauliche Anlagen, die eine gewisse Fernwirkung aufweisen würden, sind im Plangebiet des B-Planes Nr. 2 der Gemeinde Thumby nicht vorgesehen. Das Landschaftsbild wird sich durch die Maßnahmen im kleinflächigen Plangebiet nur geringfügig verändern. Die Zufahrtsstraße wird möglichst eng an die vorhandenen und neu entstehenden baulichen Anlagen des südlich gelegenen Feuerwehrstandortes geplant und sich so in den baulich genutzten Siedlungsbereich einfügen. Der überwiegende Teil des Waldes befindet sich außerhalb des Planbereiches und wird erhalten, sodass auch weiterhin eine Eingrünung der Siedlung und des Planbereiches erfolgt. Zusätzliche Maßnahmen zur Eingrünung sind für den kleinflächigen Planbereich des B-Planes Nr. 2 nicht vorgesehen.

Die Planung verursacht Auswirkungen mit geringer Erheblichkeit auf das Schutzgut, da in dem kleinflächigen Planbereich am Ortsrand von Vogelsang-Grünholz keine hochbaulichen Anlagen mit Fernwirkung entstehen werden. Der Großteil des Waldes ist von der Planung nicht betroffen und wird weiterhin als charakterisierendes Landschaftselement zur Verfügung stehen.

2.1.8 Schutzgut kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter

Derzeitiger Zustand

Innerhalb des Plangebietes sind entsprechend der keine archäologischen Kulturdenkmale bekannt. Das Plangebiet befindet sich außerdem nicht innerhalb eines archäologischen Interessengebietes. Sachgüter an der Planung Unbeteiligter sind im Planbereich nicht vorhanden.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Bei Nichtdurchführung der Planung sind keine Veränderungen bezüglich des kulturellen Erbes zu erwarten. Sachgüter sind nicht betroffen.

Auswirkungen der Planung

Bei der Umsetzung der Planinhalte wird der § 15 des Denkmalschutzgesetzes berücksichtigt.

Die Umsetzung des Bebauungsplanes hat keine Auswirkungen auf Kultur- oder Sachgüter. Die Erheblichkeit ist daher als gering einzustufen.