Planungsdokumente: 43. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Nr. 40 'Grundschule' der Gemeinde Oststeinbek

Begründung

5.7 Ausgleichsmaßnahmen

Ausgleichsmaßnahme M 1 – Ökokonto …. in der Gemeinde (Gemarkung , Flur , Flurstück ) der , Fläche: 7.980 m²

Der Ausgleich, der für das Schutzgut Boden erforderlich wird, wird dem Ökokonto … zugeordnet. Das Ökokonto liegt in …, Gemarkung …, Flur …, Flurstück ….

- wird ergänzt, sobald das Ökokonto geregelt ist –

Ausgleichsmaßnahme M 2Ökokonto …. in der Gemeinde … (Gemarkung …, Flur …, Flurstück …) der …, Fläche: 15.450 m²

Der Ausgleich, der für die Umwandlung des Waldes erforderlich wird, wird dem Ökokonto … zugeordnet. Das Ökokonto liegt in …, Gemarkung …, Flur …, Flurstück ….

- wird ergänzt, sobald das Ökokonto geregelt ist –

5.8 Eingriff-Ausgleich-Bilanzierung

Die Bilanzierung erfolgt auf Grundlage des gemeinsamen Runderlasses des Ministeriums für Inneres und Bundesangelegenheiten sowie des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume - Verhältnis der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zum Baurecht (IV 268/V 531 - 5310.23) - vom 09. Dezember 2013 und den in der Anlage beigefügten 'Hinweisen zur Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung in der verbindlichen Bauleitplanung'. Der Runderlass trat am 01. Januar 2014 in Kraft und wird mit Ablauf des 31. Dezember 2023 außer Kraft treten.

a) Schutzgut Boden

Die Flächenversiegelungen sind laut Runderlass im Verhältnis 1 : 0,5 auszugleichen, wenn es sich um Gebäudeflächen oder sonstige versiegelte Oberflächen (Vollversiegelungen) handelt. Für die Flächenversiegelung ergibt sich ein Ausgleichsbedarf von 7.980 m² (15.960 m² x 0,5 = 7.980 m²).

Für die Anerkennung als Ausgleichsmaßnahme ist es erforderlich, dass intensiv landwirtschaftlich genutzte Flächen aus der Nutzung genommen und zu einem naturnahen Biotop entwickelt werden. Im vorliegenden Fall werden dem Ökokonto - wird ergänzt - 7.980 m² zugeordnet.

b) Schutzgut Wasser

Aufgrund der anstehenden Sandböden trägt das Niederschlagswasser, das in den Boden einsickert, zur Grundwasserneubildung bei. Das Oberflächenwasser, das aufgrund der Neubauten anfällt, wird zukünftig versickert. Für den restlichen Bereich ändert sich an der Niederschlagswasserbeseitigung nichts. Für das Grundwasser ergeben sich daher keine Auswirkungen. Ein gesonderter Ausgleich für das Schutzgut 'Wasser' ist deshalb nicht erforderlich.

c) Schutzgut Klima/Luft

Für das Schutzgut 'Klima/Luft' ergibt sich kein Ausgleichsbedarf.

d) Schutzgut Arten und Lebensgemeinschaften

Aufgrund der Ausgestaltung des neuen Schulkomplexes ist es nicht möglich, die Waldfläche zu erhalten sowie die benötigten Wald-Abstandsflächen einzuhalten. Aus diesem Grund ist es erforderlich, die Waldfläche mit einer Größe von ca. 1,03 ha zu beseitigen.

Die erforderliche Umwandlungsgenehmigung nach § 9 LWaldG wird forstbehördlicherseits in Aussicht gestellt. In Abstimmung mit der unteren Forstbehörde wird ein Ausgleichsverhältnis von 1 zu 1,5 erforderlich, da es sich um eine sehr inhomogene Waldfläche, die durch diverse Baum- und Straucharten in unterschiedlichen Altersstrukturen gekennzeichnet ist, handelt.

Waldbeseitigung: 10.300 m²

Verhältnis 1 : 1,5

10.300 m² x 1,5 = 15.450 m² Aufforstung

Der Ausgleich wird dem Ökokonto - wird ergänzt - zugeordnet.

Gemäß dem Runderlass stellen Beseitigungen von 'Flächen mit allgemeiner Bedeutung für den Naturschutz' keine erheblichen Beeinträchtigungen für das Schutzgut 'Arten und Lebensgemeinschaften' dar. Die Beeinträchtigungen gelten deshalb mit der Ausgleichsmaßnahme, die für das Schutzgut 'Boden' erbracht wird, als ausgeglichen, wenn diese auch positive Auswirkungen auf das Schutzgut 'Arten und Lebensgemeinschaften' hat. Diese Bedingung ist im vorliegenden Fall erfüllt.

e) Landschaftsbild

Das Plangebiet ist derzeit vollständig eingegrünt. Durch den Neubau und den damit verbundenen Waldverlust wird sich aber eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes ergeben. Der Neubau ist vertretbar, wenn eine ausreichende Eingrünung vorgesehen wird. Durch die Lage direkt zwischen der vorhandenen Schule, den Tennisplätzen und einem Wohngebiet ist für den gewählten Standort eine Vorbelastung für das Landschaftsbild gegeben. Eine Eingrünung der Neubauten wird erforderlich.

Eingriff-Ausgleich-Bilanzierung

EingriffAusgleichs- verhältnisAusgleichs- pflichtige FlächeAusgleichs- Fläche
Schutzgut Boden Flächenversiegelungen Vollversiegelungen 15.960 m² ------------------------------------- Summe Schutzgut Boden 1 : 0,5 7.980 m² ------------------- 7.980 m²Schutzgut Boden Ausgleichsmaßnahme M 1 Nutzung Ökokonto … Fläche: 7.980 m² --------------------------------------- 7.980 m²
Schutzgut Arten- und Lebensgemeinschaften Beseitigung eines Waldabschnittes 10.300 m² ------------------------------------- Summe Schutzgut Arten- und Lebensgemeinschaften 1 : 1,5 15.450 m² ------------------- 15.450 m² Schutzgut Arten- und Lebensgemeinschaften Ausgleichsmaßnahme M 2 Nutzung Ökokonto … Fläche: 15.450 m² --------------------------------------- 15.450 m²
Schutzgut Landschaftsbild Bebauung einer Grün- bzw. Waldfläche ------------------------------------- Summe Schutzgut Landschaftsbild qualitativ kein Flächenbezug Schutzgut Landschaftsbild Ausgleichsmaßnahme M 3 Eingrünung der Neubauten ---------------------------------------

Die Eingriffe werden durch die dargestellten Ausgleichsmaßnahmen vollständig ausgeglichen.

5.9 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes

a) Prognose bei Durchführung der Planung

Eine Grün- bzw. Waldfläche wird als Fläche für einen Schulneubau genutzt. Sie wird zukünftig als 'Fläche für den Gemeinbedarf' mit der Zweckbestimmung 'Grundschule, Kinderbetreuung und andere soziale Infrastruktur' festgesetzt. Um den Neubau realisieren zu können, ist die Beseitigung eines ca. 1,03 ha großen Waldabschnittes erforderlich. Die Waldumwandlung wurde bereits von der unteren Forstbehörde in Aussicht gestellt. Hier wird ein Ausgleich im Verhältnis 1 : 1,5 erforderlich. Die Flächenversiegelungen (Vollversiegelungen) werden im Verhältnis 1 : 0,5 ausgeglichen.

Es ergibt sich ein Ausgleich für das Schutzgut 'Boden' von 7.980 m² und für das Schutzgut 'Arten- und Lebensgemeinschaften' werden 15.450 m² Wald neu angelegt.

b) Prognose bei Nicht-Durchführung

Das bestehende Schulgelände und die Grün- bzw. Waldfläche sowie die Tennisplätze bleiben weiterhin bestehen und werden wie heute bewirtschaftet. Ein Ausgleich würde nicht stattfinden. Der Wald würde erhalten bleiben.