Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 108 der Stadt Schleswig

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.4 Verkehrliche Erschließung

Die verkehrliche Erschließung des Plangebietes erfolgt wie bisher über die Straße Haferteich. Über die Langseestraße (K 61) ist die Bundesstraße 201 dann auf kurzem Wege verkehrsgünstig zu erreichen.

Südlich des Plangebietes verläuft die Bundesstraße B 201. Gemäß § 9 (2) Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.06.2007 (BGBl. S.1206) bedürfen Baugenehmigungen oder nach anderen Vorschriften notwendige Genehmigungen der Zustimmung der obersten Landesstraßenbaubehörde, wenn

  1. bauliche Anlagen längs der Bundesstraßen außerhalb der zur Erschließung der anliegenden Grundstücke bestimmten Teile der Ortsdurchfahrten bis zu 40 Meter, gemessen vom äußeren Rand der befestigten Fahrbahn, errichtet, erheblich geändert oder anders genutzt werden sollen,
  2. bauliche Anlagen auf Grundstücken, die außerhalb der zur Erschließung der anliegenden Grundstücke bestimmten Teile der Ortsdurchfahrten über Zufahrten oder Zugänge an Bundesstraßen unmittelbar oder mittelbar angeschlossen sind, erheblich geändert oder anders genutzt werden sollen. Diese Anbaubeschränkungszone ist nachrichtlich in der Planzeichnung dargestellt.

Ferner dürfen aus dem Plangebiet keine direkten Zufahrten oder Zugänge zur freien Strecke der B 201 angelegt werden.

Die Straße Haferteich befindet sich derzeit in einem schlechten baulichen Zustand und soll daher technisch saniert werden. Im Zuge dieses Ausbaus soll neben dem zunehmenden Verkehr zum Abfallwirtschaftszentrum auch dem zunehmenden Radverkehr Rechnung getragen werden. Bei der Straße Haferteich handelt es sich um eine im Radverkehrskonzept des Kreises Schleswig-Flensburg festgesetzte Radverkehrsverbindung. Dies ist bei der Wahl des Straßenquerschnittes ebenfalls zu berücksichtigen.

3.5 Ver- und Entsorgung

Die Ver- und Entsorgungseinrichtungen sind vollständig vorhanden und werden entsprechend des Bedarfes ggf. ausgebaut:

Das Gebiet wird entsprechend des Bedarfes von den Stadtwerken SH mit Strom und Gas versorgt. Innerhalb des Plangebietes sind an einigen Stellen bereits Trafo-Stationen unterschiedlicher Größe vorhanden. Innerhalb der Sondergebietsflächen erfolgen hierzu keine gesonderten Festsetzungen, da die Trafo-Stationen als Nebenanlagen zulässig sind. Dort, wo die Trafo-Stationen innerhalb von Grünflächen stehen, sind die Standorte kleinflächig als Flächen für Versorgungsanlagen festgesetzt.

Die Versorgung mit Trinkwasser wird durch die Stadtwerke SH sichergestellt.

Derzeit ist der überplante Bereich Außenbereich und nicht an das Schmutzwassernetz angeschlossen. Das anfallende Schmutzwasser wird über eine Hauskläranlage gereinigt. Der geplante Schmutzwasserübergang muss mit der Abwasserentsorgung der Stadtwerke SH abgestimmt werden.

Zum Umgang mit dem anfallenden Niederschlagswasser wurde ein Niederschlagswasserbeseitigungskonzept erstellt und mit der unteren Wasserbehörde des Kreises Schleswig-Flensburg abgestimmt. Im Norden des Plangebietes sind bereits zwei Regenrückhalte- bzw. -klärbecken vorhanden, in die das Niederschlagswasser des bestehenden Betriebsstandortes vor Einleitung in einen Vorfluter geführt wird. Wesentliche Änderungen der Niederschlagswasserbeseitigung sind im Bestandsbereich der Betriebsstätte nicht vorgesehen.

Ein Anschluss der Erweiterungsflächen an die Entwässerung der Bestandfläche ist wegen der Höhenverhältnisse des Geländes nicht möglich. Das auf den Verkehrsflächen anfallenden Regenwasser der Erweiterungsflächen wird oberflächlich abgeführt und den umlaufend positionierten Versickerungs- und Drainagemulden zugeführt. Durch das Versickern über die belebte Bodenzone wird das Niederschlagswasser gereinigt und dann dem Grundwasser zugeführt oder, in Bereichen mit anstehenden bindigen Böden, über Drainageleitungen dem neuen Kanalnetz zugeführt. Die Dachflächen der Erweiterung werden ebenfalls größtenteils an das Muldensystem angeschlossen oder über das Kanalnetz abgeleitet Die Mulden werden für ein 5-jährliches Regenereignis bemessen. Für Regenfälle mit größeren Intensitäten, sind die Mulden mit Notüberläufen ausgestattet, die ebenfalls an das Kanalnetz der Erweiterungsfläche angeschlossen sind. Das gesamte Regenwasser (Dachflächen, Drainageleitungen und Notüberläufe) wird im neuen Kanalnetz gesammelt und über ein Regenrückhaltebecken abgeleitet. Mit der unteren Wasserbehörde ist ein gedrosselter Gesamtabfluss aus dem Regenrückhaltebecken in den Vorfluter von 5 l/s abgesprochen. Der Drosselabfluss wird über eine Freigefälleleitung DN 200 entlang der Bundesstraße B 201 unterhalb des archäologischen Denkmals südlich der alten Deponie an den westlich der alten Deponie verlaufenden Vorfluter B abgegeben. Ein Notüberlauf vom Rückhaltebecken zum Vorfluter ist nicht vorgesehen. Im Überflutungsfall dient die südliche Freifläche als Rückhalteraum. Um ein Abfließen in Richtung der Bundestraße zu verhindern, werden in diesem Bereich entsprechende Geländemodellierungen geplant.

Die Organisation und Durchführung der Abfallentsorgung nach LAbWG im Kreis Schleswig-Flensburg obliegt dem Kreis als öffentlich-rechtlichem Entsorgungsträger. Dieser hat hiermit seine Tochtergesellschaft, die ASF, umfassend mit allen verwaltungs-, steuerungstechnischen und operativen abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten beauftragt. Zur Erfüllung der Aufgaben setzt die ASF private Unternehmen und ihre 100%ige Tochter, die ASF Logistik GmbH, ein. Auf die Abfallwirtschaftssatzung des Kreises Schleswig-Flensburg wird hingewiesen.

Der Feuerschutz wird in der Stadt Schleswig durch die ortsansässige Freiwillige Feuerwehr gewährleistet. Bei der Löschwasserversorgung sind die Vorgaben des Arbeitsblattes W 405 des DVGW zu beachten. Gemäß der Information zur Löschwasserversorgung des AGBF-Bund sollen die Abstände neu zu errichtender Hydranten 150 m nicht überschreiten.

Das Plangebiet ist an das Glasfasernetz der Stadtwerke SH angeschlossen.

3.6 Immissionsschutz

In Abstimmung mit dem Landesamt für Umwelt Schleswig-Holstein in Flintbek werden die immissionsschutzrechtlich erforderlichen Gutachten im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz erstellt.