Planungsdokumente: B-Plan Nr. 24 "Erweiterung Gewerbegebiet Kampkoppel" Gemeinde Owschlag

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.4.1 Knickneuanlage

Entlang der westlichen Grenze des Flurstücks 15/1 wird in nördlicher Verlängerung zum vorhandenen Knick zusätzlich zum verschobenen Knick ein neuer Knick mit einer Gesamtlänge von ca. 50 m angelegt. Weitere 10 m Knick entstehen südöstlich der Maßnahmenflächen als Begrenzung des Zuganges zum Hügelgrab und als Verbindung vorhandener Knickstrukturen. Bei der Neuanlage der Knicks werden folgende Parameter berücksichtigt: Der Erdwall wird jeweils mit einer Fußbreite von ca. 3 m, einer Höhe von ca. 1,5 m und einer Kronenbreite von ca. 1,3 m hergestellt.

Für die Bepflanzung werden heimische, standortgerechte Gehölze verwendet. Die in den nachfolgenden Listen zur Verwendung vorgeschlagenen Gehölze sind in handelsüblichen Qualitäten auf der Grundlage der „Gütebestimmungen für Baumschulpflanzen“ der FLL1 zu pflanzen. Bei diesen Aufzählungen handelt es sich um Auswahllisten.

Gehölze 1. und 2. Ordnung: Heister, 2 x verpflanzt, 80-100 cm

Sträucher: verpflanzte Sträucher, 3-4 Triebe, 60-100 cm

Pflanzdichte: 4 Pflanzen pro m, in zwei Reihen mit Abstand von ca. 0,8 m der Reihen untereinander, stets Pflanzung von Gruppen gleichartiger Gehölze (mit ca. 3-5 Einzelpflanzen)

Gehölze 1. und 2. Ordnung:

Feld-Ahorn - Acer campestre

Hainbuche - Carpinus betulus

Rot-Buche Fagus sylvatica

Schwarz-Erle - Alnus glutinosa

Stiel-Eiche Quercus robus

Vogelbeere - Sorbus aucuparia

Vogel-Kirsche - Prunus avium

Wild-Apfel - Malus sylvestris

Wild-Birne - Pyrus communis

Sträucher:

Faulbaum - Frangula alnus

Frühe Traubenkirsche - Prunus padus

Gemeiner Schneeball - Viburnum opulus

Haselnuss - Corylus avellana

Hunds-Rose - Rosa canina

Ohr-Weide - Salix aurita

Pfaffenhütchen - Euonymus europaeus

Sal-Weide - Salix caprea

Schlehe - Prunus spinosa

Schwarzer Holunder - Sambucus nigra

Weiß-Dorn - Crataegus monogyna

Die neu angelegten Knicks werden gegen Wildschäden gesichert und auf Dauer erhalten. Sie gelten als geschützte Biotope gem. § 21 LNatSchG und als Ausgleichsmaßnahme für die Verschiebung und die Entwidmung von Knicks sowie für Eingriffe in das Landschaftsbild.

Bei einem Absterben von mehr als ca. 20 % der Gehölze werden entsprechende Arten nachgepflanzt. Die gesetzliche Knickpflege ist auf Dauer zu gewährleisten.

3.4.2 Gehölzanpflanzung

Als Ausgleich für Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes und des Grabhügels im südwestlichen Plangebiet wird auf dem Flurstück 15/1 östlich des Knicks, in dem das Hügelgrab gelegen ist, eine Gehölzanpflanzung vorgenommen. Diese erfolgt vierreihig auf einer öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung 'Denkmalschutz'. Die zu bepflanzende Grünfläche weist eine Breite von ca. 10 m auf. Die Reihen werden in Abständen von ca. 1 m versetzt zueinander gepflanzt. Gepflanzt werden heimische, standortgerechte Laubbäume 1. und 2. Ordnung sowie Sträucher in folgender Qualität:

Gehölze 1. und 2. Ordnung: Heister, 2x verpflanzt, 80-100 cm

Sträucher: verpflanzte Sträucher, 3-4 Triebe, 60-100 cm.

Gepflanzt werden können u.a. Stiel-Eiche (Quercus robus), Rot-Buche (Fagus sylvatica), Birke (Betula pubescens Grup.), Hainbuche (Carpinus betulus) Eberesche (Sorbus aucuparia) sowie Schlehe (Prunus spinosa), Schwarzer Holunder (Sambucus nigra) und Weiß-Dorn (Crataegus monogyna). Bei dieser Aufzählung handelt es sich um eine Auswahlliste.

Die Anpflanzung ist gegen Wildschäden zu sichern und dauerhaft zu erhalten. Sie wird der natürlichen Entwicklung überlassen, langfristig die neuen Gewerbeflächen eingrünen und einen Sichtschutz von Westen her darstellen. Die Grundfläche der anzulegenden Gehölzpflanzung wird als Ausgleichsfläche für die Versiegelungen, die im Rahmen des Gewerbegebietes entstehen, angerechnet.

3.4.3 Klettergehölze

Fensterlose Fassaden werden je 40 m² Wandfläche mit einem Selbstklimmer, Ranker oder Schlinger begrünt. Die Begrünung der Fassaden wirkt sich in vielerlei Hinsicht positiv auf Belange des Artenschutzes und des Ortsbildes aus:

- Verbesserung der Einbindung der Baukörper in das Landschaftsbild,

- Schaffung von Lebensraum für Vögel und Insekten,

- Verbesserung der kleinklimatischen Verhältnisse im bebauten Gebiet durch eine Verringerung der Abstrahlungsfläche und eine Erhöhung der Luftfeuchtigkeit,

- Verbesserung der Lufthygiene,

- Schutz der Fassade vor Witterungseinflüssen.

Für die Bepflanzung der Fassaden können folgende Kletterpflanzen Verwendung finden. Ausgewählt wurden hier vor allem selbstklimmende Arten, die größere Höhen und Flächen bedecken können und keine baulichen Kletterhilfen benötigen.

Efeu - Hedera helix NOW

Kletter-Hortensie - Hydrangea petiolaris NOW

Selbstklimmender Wilder Wein - Parthenocissus tricuspidata

‚Veitchii‘ OSW

N = Nordseite; O = Ostseite; S = Südseite; W = Westseite