Planungsdokumente: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 20 der Gemeinde Damp "Dorotheenthal"

Begründung

1.4.4 Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum II, 2020

In Karte 1 des Landschaftsrahmenplans (LRP) für den Planungsraum II (2020) finden sich für das Plangebiet keine Darstellungen.

In Karte 2 des Landschaftsrahmenplanes ist der Küstenstreifen als Gebiet mit besonderer Erholungseignung dargestellt. Zudem sind die südlichen Teile des Plangebietes als Bestandteil eines Landschaftsschutzgebietes gekennzeichnet. Die angrenzenden Flächen erfüllen gem. LRP die Voraussetzungen für eine Unterschutzstellung als Landschaftsschutzgebiet.

In Karte 3 des Landschaftsrahmenplanes sind Teile des Küstenstreifens als Hochwasserrisikogebiet (§§ 73, 74 WHG) dargestellt.

1.4.5 Landschaftsplan

Im Entwicklungsteil des Landschaftsplanes der Gemeinde Damp wird das Ziel zur Erhaltung von Kultur- und Baudenkmälern für den Bereich des Gutes Dorotheental formuliert.

1.4.6 Schutzverordnungen

Innerhalb des Plangebietes gelten Schutzverordnungen und der Schutz aus unterschiedlichen Gesetzen. Stichpunktartig sind hier zu nennen:

  • Ausweisungen nach §§ 23 bis 25 sowie §§ 27 bis 29 BNatSchG sind nicht gegeben.
  • Mit Ausnahme der Flächen des Gutes Dorotheental befindet sich das Plangebiet im Landschaftsschutzgebiet 'Schwansener Ostseeküste'.
  • Die vorhandenen Knicks sind nach § 21 Abs. 1 Nr. 4 LNatSchG besonders geschützt.
  • Das nächstgelegene Natura-2000 Gebiet ist das ca. 2,5 km nördlich gelegene Gebiet 1326-301 „NSG Schwansener See“.
  • Nördlich an das Plangebiet angrenzend befinden sich kleinere Waldflächen, die gem. des Landeswaldgesetzes geschützt sind.