Planungsdokumente: Gemeinde Pahlen - 8. Änderung des Flächennutzungsplanes (Erweiterung Solarpark)

Begründung

2.2. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurde nach § 13 a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB auf die Informationsmöglichkeit zur 8. Änderung des Flächennutungsplanes der Gemeinde Pahlen (Erweiterung Solarpark Pahlen) am 02.08.2019 im Info-Blatt des Amtes KLG Eider hingewiesen. Die Öffentlichkeit konnte sich am 20.08.2019 um 19:00 Uhr in einer öffentlichen Versammlung der Gemeinde Pahlen über das Vorhaben informieren und äußern.

Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, wurden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 29.04.2019 frühzeitig von der Erarbeitung der 8. Änderung des Flächennutungsplanes unterrichtet. Sie wurden in einem schriftlichen Scoping-Verfahren aufgefordert, sich im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern.

2.3. Abwägung zur frühzeitigen Beteiligung

Äußerungen Bürger, Gemeindevertretung

Die bei der öffentlichen Versammlung anwesenden Bürger brachten zur geplanten Änderung weder Hinweise noch Bedenken oder Einwendungen vor.

Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange

Im Zuge des Scoping-Verfahrens wurde durch die Untere Naturschutzbehörde der Kreisverwaltung Dithmarschen mitgeteilt, dass ein aktueller Umweltbericht und Artenschutzfachbeitrag erstellt werden soll und daraufhin die Unterlagen zu überarbeiten sind. Weitere detaillierte Hinweise wurden in Plan und Begründung eingearbeitet bzw. im Umweltbericht berücksichtigt.

Die Abteilung Regionalentwicklung der Kreisverwaltung Dithmarschen weist in ihrer Stellungnahme auf die Erarbeitung einer Begründung einschließlich Umweltbericht hin, die nach geltendem Recht erstellt werden sollen und einzig das Planvorhaben begründen. Ziel dieses Entwurfes ist die Umsetzung der genannten Forderungen.

Das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein wies darauf hin, für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan und die Änderung des Flächennutungsplanes separate Begründungen zu erstellen, die Bestandsflächen des bestehenden Solarparks darzustellen, den Umweltbericht aufzustellen und eine durchgeführte Flächenpotentialanalyse zu dokumentieren. Den Hinweisen wurde vollumfänglich gefolgt.

In den weiteren vorliegenden Stellungnahmen wurde geäußert, das keine Anregungen und Bedenken zur geplanten Änderung des Flächennutzungsplanes bestehen.

3. Vorgaben zur Planung