Planungsdokumente: Gemeinde Pahlen - 8. Änderung des Flächennutzungsplanes (Erweiterung Solarpark)

Begründung

3.1. Rechtsgrundlagen

Die Bearbeitung basiert auf folgenden Rechtsgrundlagen in den derzeitig aktuellen Fassungen:

Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634)

Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786)

Planzeichenverordnung (PlanzV 90) vom 18. Dezember 1990 (BGBl. I 1991 S. 58), die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 4. Mai 2017 (BGBl. I S. 1057) geändert worden ist

Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO) vom 22. Januar 2009

Gesetz zum Schutz der Natur Schleswig-Holstein (Landesnaturschutzgesetz - LNatSchG) vom 24. Februar 2010, zuletzt geändert am 27.03.2019, GVOBl. S. 85

Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 13. Mai 2019 (BGBl. I S. 706)

Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) i.d.F. vom 12. Juli 1999 (BGBl. I S. 1554), zuletzt geändert durch Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung vom 27. September 2017 (BGBl. I S. 3465)

3.2. Übergeordnete Planungen und örtliche Pläne

Landesentwicklungsplan des Landes Schleswig-Holstein (LEP 2010)

Laut Landesentwicklungsplan 2010 des Landes Schleswig-Holstein (LEP 2010) befindet sich die Gemeinde Pahlen zwischen den ländlichen Zentralorten Hennstedt und Erfte. Die Gemeinde Pahlen hat rund 1.150 Einwohner (Stand 31.12.2018). Zusammen mit der unmittelbar angrenzenden Gemeinde Dörpling bilden die Gemeinden einen zusammenhängenden Siedlungsbereich mit insgesamt rund 1.780 Einwohnern.

Das Gemeindegebiet von Pahlen ist im LEP 2010 als Vorbehaltsraum für Natur und Landschaft sowie als Entwicklungsraum für Tourismus und Erholung ausgewiesen. An der westlichen Gemeindegrenze ist ein Schwerpunktraum für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe markiert.

In Ziffer 3.5.1 des Landesentwicklungsplans 2010 (LEP) sind Grundsätze und Ziele der Raumordnung zur Energieversorgung dargelegt, u.a, dass eine kostengünstige Energieversorgung von verschiedenen Energieträgern und aus modernen Anlagen sicherzustellen ist, für eine nachhaltige und klimaverträgliche Energieversorgungsstruktur. Die geplante PV-Anlage entspricht den Zielen, zusätzlich weil regenerative Energiequellen, wie Solarenergie verstärkt ermöglicht werden sollen.

Regionalplan

Für die Gemeinde Pahlen ist der Regionalplan, Planungsraum IV 2005 (RP IV) gültig. Laut diesem hat Pahlen eine ergänzende, überörtliche Versorgungsfunktion im ländlichen Raum. Das Gemeindegebiet weist eine besondere Bedeutung für Tourismus und Erholung auf. Dargestellt sind außerdem die Sportboothäfen an der Eider.

Südwestlich der Ortslage ist beidseits der L 172, einer regionalen Straßenverbindung, ein Gebiet mit besonderer Bedeutung für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe ausgewiesen, in dem auch der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans liegt.

Im Regionalplan wird unter Punkt 7.4 auf die Bedeutung der Dezentralisierung der Energiewirtschaft eingegangen. Die in der Gemeinde Pahlen geplante Photovoltaikanlage entspricht den dort formulierten Grundsätzen nach einer Dezentralisierung der Energieerzeugung und dem Ausbau der Solarenergienutzung.

Landschaftsrahmenplan und Landschaftsplan

Derzeit ist für Pahlen der Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum IV aus dem Jahre 2005 gültig, der neue Landschaftsrahmenplan für den neuen Planungsraum I befindet sich in Aufstellung. In diesen Plänen ist für den Nordwesten des Gemeindegebietes ein Schutzgebiets- und Biotopverbundsystem ausgewiesen. Das gesamte Gemeindegebiet ist als Gebiet mit Erholungsfunktion markiert. Eine historische Kulturlandschaft (Knicklandschaft) ist im Südwesten der Gemeinde zu finden. Laut Karte 3 stehen im Norden der Gemeinde klimasensitive Böden an. Alle genannten Gebiete berühren den Geltungsbereich nicht.

Der Geltungsbereich liegt unmittelbar im Zentrum eines Gebietes oberflächennaher Rohstoffe, der östliche Rand des Kiesabbaugebietes ist als Geotop markiert.

Die Ziele und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege gemäß Landschaftsrahmenplan und des örtlichen Landschaftsplans werden im Rahmen des Umweltberichts vertiefend erläutert.

Flächennutzungsplan und Bebauungsplan

Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Pahlen ist der Geltungsbereich der 8. Änderung des Flächennutzungsplans als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Im Hinblick auf die geplante Zwischennutzung als Solarpark wird eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich. Die Gemeindevertretung hat in Ihrer Sitzung am 05.03.2019 die Aufstellung der 8. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Pahlen beschlossen.

Durch der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 10 zur Ausweisung des Sondergebietes kann der geplante Solarpark realisiert und gemäß § 9 Abs. 3 BauGB der Flächennutzungsplan geändert werden.

4. Plangebiet