Planungsdokumente: Öffentliche Auslegung zur 47. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet: Ortsteil Willinghusen, nördlich Am Eichenhain, westlich Barsbütteler Landstraße, südlich Am Bondenholz

Begründung

4. Erschließung, Ver- und Entsorgung

Verkehr

Die Verkehrsanbindung des Plangebietes erfolgt über eine Planstraße, die an die 'Barsbütteler Landstraße' im Osten und an die Straße 'Am Eichenhain' im Süden des Plangebietes anbindet. Die geplante Feuerwehr soll eigenständig über zwei Zu- und Abfahrten über die ‚Barsbütteler Landstraße‘ erschlossen werden. Die Straße 'Am Eichenhain' führt zur Straße 'Katzenberg', die in Richtung Süden in die Gemeinde Oststeinbek verkehrt und in Richtung Norden ebenfalls an die 'Barsbütteler Landstraße' bzw. die 'Alte Dorfstraße' anbindet. Die 'Barsbütteler Landstraße', deren Verlängerung die 'Alte Dorfstraße' darstellt, führt in Richtung Südosten in die Ortsmitte des Ortsteils Willinghusen. In Richtung Norden führt sie zur K 29, die in Richtung Westen in den Hauptort Barsbüttel führt. In Richtung Osten bindet die K 29 an die K 80, die eine Querverbindung zwischen der Autobahn A 1 und der Autobahn A 24 dargestellt.

Das Plangebiet ist gut an den öffentlichen Personennahverkehr angebunden. Die Haltestelle 'Willinghusen, Alte Dorfstraße' befindet sich in ca. 200 m Entfernung vom Plangebiet. Von dort verkehrt die Buslinie 263 zwischen der U-Bahnstation Wandsbek-Markt (Hamburg), Barsbüttel, Willinghusen, Stapelfeld und Großlohe.

Wasserversorgung

Die Gemeinde Barsbüttel verfügt über eine leistungsfähige zentrale Trinkwasserversorgung. Betreiber ist die 'Hamburger Wasserwerke GmbH'. Das vorhandene Leitungsnetz ist mit hydraulisch ausreichend dimensionierten Querschnitten in das Plangebiet zu erweitern.

Löschwasserversorgung

Die Löschwasserversorgung erfordert 48 m³/h für einen Zeitraum von 2 Stunden im Umkreis von 300 m. Löschwasser in ausreichender Menge kann zum einen aus vorhandenen Hydranten in den umliegenden Straßen entnommen werden. Zum anderen wird im Rahmen der Erschließungsplanung in Absprache mit der örtlichen Feuerwehr zu prüfen sein, wie viele weitere Hydranten innerhalb des Plangebietes zu setzen sind.

Abwasserentsorgung

a) Regenwasser

Ob das Regenwasser im Plangebiet versickert werden kann, ist durch ein Bodengutachten im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2.16 geprüft worden. Eine Versickerung des anfallenden Oberflächenwassers erscheint danach möglich. Alternativ ist der Anschluss an das vorhandene Kanalnetz in den umliegenden Wohngebieten zu prüfen. Da Willinghusen über kein Regenrückhaltebecken verfügt, ist von einer Rückhaltung und gedrosselten Einleitung in das vorhandene Leitungsnetz auszugehen. Ein Entwässerungskonzept wird im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 2.16 erarbeitet.

b) Schmutzwasser

Das Schmutzwasser kann über das Kanalnetz, das in den öffentlichen Straßen und Wegen der benachbarten Baugebiete vorhanden ist, entsorgt werden. Hierfür muss das Kanalnetz in das Plangebiet verlängert werden.

Fernmeldeeinrichtungen

Die Gemeinde Barsbüttel ist an das Netz der Deutschen Telekom GmbH angeschlossen. Die VS Media GmbH baut in der Gemeinde das Glasfasernetz aus, der Ortsteil Willinghusen ist bereits mit Glasfaser versorgt.

Gas und Elektroenergie

Die Gemeinde Barsbüttel wird von der E-Werk Sachsenwald GmbH mit elektrischer Energie und Erdgas versorgt. Die erforderlichen Anschlusswerte sind rechtzeitig mit dem Versorgungsunternehmen abzustimmen.

Abfall

Die AWSH (Abfallwirtschaft Südholstein GmbH) erfüllt im Auftrag des Kreises Stormarn, der öffentlich rechtlicher Entsorgungsträger ist, alle Aufgaben der Abfallentsorgung. In diesem Zusammenhang gelten die 'Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kreises Stormarn für die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushaltungen'.

5. Umweltbericht

5.1 Einleitung

Nach § 2 Abs. 4 BauGB ist für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1 a BauGB eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraus-sichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. In der Begründung zum Bauleitplan sind entsprechend dem Stand des Verfahrens im Umweltbericht nach der Anlage 1 zum BauGB die aufgrund der Umweltprüfung ermittelten und bewerteten Belange des Umweltschutzes darzulegen. Der Umweltbericht bildet einen gesonderten Teil der Begründung (§ 2 a BauGB). Mit dieser Regelung soll erreicht werden, dass im Umweltbericht alle umweltrelevanten Informationen im Zusammenhang mit einer Bauleitplanung an einer Stelle gebündelt vorliegen und inhaltlich nachvollzogen werden können. Die Verfahrensbeteiligten sollen in der Begründung als zentraler Quelle alle wesentlichen umweltrelevanten Aussagen zusammengefasst vorfinden können. Seine Bündelungsfunktion und seine Bedeutung als ein wesentlicher Bestandteil der Begründung kann der Umweltbericht jedoch nur erfüllen, wenn er integrierter Bestandteil der Begründung ist, d. h. als ein separates Kapitel innerhalb der Begründung geführt wird und nicht als bloße Anlage dazu, und wenn er tatsächlich alle umweltrelevanten Aussagen inhaltlich zusammenfasst, d. h. eine Aufsplitterung umweltrelevanter Informationen über die gesamte Begründung vermie-den wird. Zu den im Umweltbericht zusammenzufassenden Informationen gehören somit nicht nur die klassischen Umweltthemen aus dem Bereich des Naturschutzes und der Landschaftspflege (insbesondere Eingriffsregelung, Artenschutz etc.), sondern auch alle anderen umweltrelevanten Belange des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB, soweit sie planungsrelevant sind, wie z. B. die des Immissionsschutzes, des Boden-schutzes und auch des Denkmalschutzes oder sonstiger Sachgüter.

a) Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Bauleitplans

Das Plangebiet der 47. Änderung des Flächennutzungsplanes hat eine Größe von etwa 3,3 ha und sieht die Ausweisung einer 'Wohnbaufläche' (W) und zweier 'Flächen für Gemeinbedarf' mit den Zweckbestimmungen 'Feuerwehr' sowie 'Kindertagesstätte' anstelle einer 'Grünfläche' vor. Zudem wird im östlichen Randbereich eine Grünfläche mit der Darstellung eines überörtlichen Radweges dargestellt. Es sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Schaffung eines Wohngebietes, die Errichtung einer Feuerwehr und eines Kindergartens sowie die Voraussetzungen für den Bau eines Radweges geschaffen werden.

Beschreibung der Darstellungen mit Angaben über Standorte, Art und Umfang sowie Bedarf an Grund und Boden der geplanten Vorhaben

Nach derzeitigem Planungsstand zeichnen sich folgende Flächenbeanspruchungen konkret ab:

- Umwandlung einer Ackerfläche in 'Wohnbaufläche' (W) und 'Fläche für Gemeinbedarf' mit entsprechender Versiegelung;

- Beseitigung von drei Knickabschnitten für die Erschließung des Wohngebietes und die separaten Zufahrten der Feuerwehr.

b) Darstellung der Ziele des Umweltschutzes nach einschlägigen Fach-gesetzen und Fachplänen, die für den Bauleitplan von Bedeutung sind, und der Art, wie diese Ziele und die Umweltbelange bei der Aufstellung berücksichtigt wurden

Für das Bauleitplanverfahren ist die Eingriffsregelung des § 1 a Abs. 3 BauGB beachtlich. Da die Eingriffe erst auf der Ebene des Bebauungsplanes Nr. 2.16 konkretisiert werden, erfolgt die Eingriff-Ausgleich-Bilanzierung im Rahmen des verbindlichen Bauleitplans. Im Rahmen der 47. Änderung des Flächennutzungsplanes wird auf die sich abzeichnenden Eingriffe hingewiesen.

Landschaftsrahmenplan (2020)

Im Landschaftsrahmenplan besteht für das Plangebiet die folgende Ausweisung:

Wasserschutzgebiet

Im Landschaftsrahmenplan ist dargestellt, dass das Plangebiet innerhalb des großräumigen Wasserschutzgebietes 'Glinde' liegt.

Landschaftsplan, 1. Fortschreibung 2017

In der 1. Fortschreibung des Landschaftsplanes (2017) ist das Plangebiet als 'Ackerfläche' dargestellt. Ebenfalls sind die vorhandenen Knicks im Norden, Osten, Westen und Südwesten abgebildet. Westlich angrenzend an das Plangebiet befindet sich das Landschaftsschutzgebiet 'Willinghusen'.

Begründung der Abweichung vom Landschaftsplan

Durch die Ausweisung einer 'Wohnbaufläche' (W) und von 'Flächen für Gemeinbedarf' ergibt sich eine Abweichung von der Darstellung des Landschaftsplanes. Im Landschaftsplan ist das Plangebiet als 'Ackerfläche' dargestellt. Die Fläche liegt zwischen einer Wohnbebauung im Süden, der 'Barsbütteler Landstraße' im Osten und der Straße 'Am Bondenholz' im Norden. Richtung Westen wird das Plangebiet von einem Knick zur freien Landschaft hin abgetrennt. Er bildet außerdem die Grenze zum benachbarten Landschaftsschutzgebiet 'Willinghusen'. Im Südwesten, im Norden sowie im Osten befinden sich, angrenzend an das Wohngebiet und die vorhandenen Straßen, ebenfalls Knicks. Auf den Knicks stocken verschiedene Eichen-Arten unterschiedlichen Alters. In der unmittelbaren Umgebung befinden sich einige Wanderwege und das Landschaftsschutzgebiet. Beide dienen der Erholung des Menschen.

In der Gemeinde und deren einzelnen Ortsteilen besteht eine sehr hohe Nachfrage nach Baugrundstücken. Es handelt sich bei der Ackerfläche um eine Fläche, die an eine Wohnbebauung im Süden direkt angrenzt. Gegenüber, im Anschluss an die 'Barsbütteler Landstraße, befindet sich ebenfalls ein Wohngebiet. Auch weiter nördlich ist Wohnbebauung anzutreffen. Die Bedeutung als Lebensraum für verschiedene Tierarten der benachbarten Feldflur ist viel höher und hat zudem eine deutlich höhere Lebensraumqualität als die unmittelbare Nachbarschaft zu Wohngebieten. Eine Bebauung dieser Fläche führt zu keiner Erweiterung des Siedlungsrandes, sondern bereitet den Lückenschluss zwischen dem südlich gelegenen Wohngebiet mit den nördlich und östlich gelegenen Wohngebieten vor. Der Knick im Westen schirmt das Plangebiet zudem sehr gut von der angrenzenden freien Landschaft ab.

Aus diesen Gründen kann der Verlust der Ackerfläche als vertretbar angesehen werden. Es besteht dadurch die Möglichkeit, Siedlungsfläche zu schaffen, ohne dass Flächen aus dem Landschaftsschutzgebiet in Anspruch genommen werden müssen und die Siedlungsgrenze erweitert wird.

Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung - Natura 2000

Im Geltungsbereich, auf den angrenzenden Flächen sowie im näheren Umfeld des Plangebietes gibt es keine FFH-Gebiete und keine Europäischen Vogelschutzgebiete. Zu den im weiteren Umfeld befindlichen Schutzgebieten besteht kein räumlicher Zusammenhang, so dass vorhabenbedingte Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden können.

Gesetzlich geschützte Bestandteile von Natur und Landschaft

Die Knicks sind nach § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 LNatSchG geschützt.