Planungsdokumente: Öffentliche Auslegung zur 47. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet: Ortsteil Willinghusen, nördlich Am Eichenhain, westlich Barsbütteler Landstraße, südlich Am Bondenholz

Begründung

5.2.3 Mögliche Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen

Die Ermittlung des Eingriffs und der Umfang der erforderlichen Kompensationsmaßnahmen werden im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 2.16 beurteilt, d. h. der Eingriff wird bilanziert und notwendige Schutz-, Minimierungs- und Kompensationsmaßnahmen werden formuliert. Mit dem Vorhaben sind umfangreiche Versiegelungen verbunden. Demnach ist hier ein erheblicher Kompensationsbedarf zu erwarten. Von dem späteren 'Wohngebiet', der Feuerwehr und der Kindertagesstätte sind weitere planbedingte Eingriffe nicht zu erwarten.

Artenschutzrechtliche Belange sind in Form von Bauzeitenregelungen zu berücksichtigen. Sie werden im Rahmen des nachfolgenden Bebauungsplanes konkretisiert.

Die DIN-Normen 18915 und 19731 sind bei dem Umgang und der Wiederverwendung des Oberbodens zu berücksichtigen.

Die DIN-Norm 18920 ist zum Schutz der Bäume, Pflanzenbestände und Vegetationsflächen während der Baumaßnahmen und beim Erhalt von Bäumen und sonstigen Bepflanzungen zu beachten.

5.2.4 Betrachtung von anderweitigen Planungsmöglichkeiten

a) Anderweitige Planungsmöglichkeiten innerhalb des Geltungsbereiches

Die Planung sieht vor, den größten Teil des Plangebietes als 'Wohnbaufläche' (W), einen weiteren Teil als 'Flächen für Gemeinbedarf' mit den Zweckbestimmungen 'Feuerwehr' und 'Kindertagesstätte' und den Bereich entlang der 'Barsbütteler Landstraße' als Grünfläche mit der Darstellung eines überörtlichen Radweges auszuweisen. Eine räumliche Feinplanung für die bisherige Ackerfläche wird erst auf der Ebene des Bebauungsplanes Nr. 2.16 erfolgen. Aus diesem Grund bestehen auf der Ebene der 47. Änderung des Flächennutzungsplanes keine Planungsvarianten innerhalb des Geltungsbereiches.

b) Anderweitige Planungsmöglichkeiten außerhalb des Geltungsbereiches

Das Plangebiet grenzt zum einen direkt an das vorhandene Wohngebiet an. Da die Gemeinde außerdem dringend Flächen für Wohnraum sucht und andere Flächen derzeit nicht zur Verfügung stehen, gibt es für die Gemeinde keine Planungsmöglichkeiten außerhalb des Geltungsbereiches.

5.2.5 Beschreibung der erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen

Durch die Schaffung eines Wohngebietes, eines Feuerwehrstandortes, einer Kindertagesstätte und eines überörtlichen Radweges erfolgen erhebliche Flächenversieglungen, durch die sich Änderungen hinsichtlich des Oberflächenabflusses ergeben werden. Das Landschaftsbild wird sich zu einer Wohnlandschaft verändern. Die Beseitigung von drei Knickabschnitten sowie die mögliche Beeinträchtigung von weiteren Knicks müssen durch Knick-Neuanlage kompensiert werden.